Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterien
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe
Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe
Prüfung der Eignung aufgrund der Eignungskriterien/Mindestanforderungen.
3. Stufe
Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber/innen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Bewertet werden drei Referenzen, für die jeweils maximal 250 Punkte, insgesamt also maximal 750 Punkte erreicht werden können. Die Unterkriterien und deren Gewichtung können der Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung entnommen werden.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Es werden mindestens drei Teilnehmer/innen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bis zu zwei weitere Bewerber/innen werden ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 750 ist.
Auswahlkriterien:
Technische Leistungsfähigkeit
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben in Schritt 4 des Online-Bewerbungsformulars nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden:
A1 Baumaßnahme, d.h. Sanierung, Neubau oder Umbau
(4-fache Wichtung)
A2 Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten Projektstufen und Handlungsbereiche gem. AHO Nr. 9 (2014); je Projektstufe und Handlungsbereich wird 1 Punkt vergeben
(10-fache Wichtung)
A3 Projektgröße durch Nennung der BGF in qm (8-fache Wichtung)
A4 Status der Realisierung (4-fache Wichtung)
A5 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerbenden eigenverantwortlich erbrachten Leistungen (4-fache Wichtung)
Planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit
Die Bewertung der planerisch-konzeptionellen Leistungsfähigkeit (Kriterien B1 und B2) wird die Auftraggeberin durch ein Gremium beraten, dem u.a. Vertreter der Auftraggeberin und mindestens eine von der Auftraggeberin unabhängige Fachperson angehört.
Bewertet wird die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4 der Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen. Es werden insgesamt 3 Referenzen gewertet.
B1 Das Kriterium B1 zur Bewertung der Originalität-Innovation der Referenzen in Bezug auf die Lösungen zur technischen Nachhaltigkeit beinhaltet die vier nachfolgend genannten Unterkriterien. Die Referenzen und die Unterkriterien werden nicht separat bewertet und nicht zueinander gewichtet, sondern als integrierte Bewertung der Qualität der Referenzprojekte bewertet. Beurteilt wird anhand der mit den zu den Referenzprojekten 1 bis 3 eingereichten Bilddateien und Texten nachvollziehbar dargestellten Informationen, unter Beachtung der Angaben zu den technischen Kriterien, inwiefern die Leistungsfähigkeit für die Planung einer reduzierten oder neutralisierten Auswirkung auf die Umwelt gezeigt wird oder wie die Projekte zur Regenerierung der Umwelt beitragen.
Energie: Sind innovative Aspekte bzw. Energieversorgung und -verbrauch in der Planung berücksichtigt, die Nutzung erneuerbarer Energien, um seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern? Angaben zur CO2-Bilanz werden begrüßt.
Zirkularität: Ist das Prinzip der Zirkularitätsplanung (C2C) bei Ressourcen, Materialien und Abfall berücksichtigt, um den Umwelteinfluss zu reduzieren?
Gesundheit und Wohlbefinden: Sind Aspekte der Nutzergesundheit und des Wohlbefindens berücksichtigt?
Umwelt- und Sozialbereich: Sind Umweltbelange wie Biodiversität, Umweltverschmutzung, soziale Integration, öffentliche Bildung, Klimaresistenz berücksichtigt?
Die Bewertung der Plausibilität wird auf drei Ebenen eingestuft:
- wenig plausibel
- teilweise plausibel
- in wesentlichen Teilen plausibel
Die Angabe eines Zertifizierungssystems (z.B. LEED, BREEAM, HQE, DGNB, Valideo, CASBEE, Green Star, BCA Green Mark, HK-BEAM, Verde, Grüne Globen), anhand dessen das Projekt von einer unabhängigen Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung begleitet wurde, dient der Plausibilisierung. Die Art der erreichten Zertifizierung oder Bewertung wird bei diesem Kriterium jedoch nicht berücksichtigt.
B2 Das Kriterium B2 umfasst die folgenden fünf Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die jeweilige Referenz beziehen:
- innerstädtische Lage / städtischer Kontext
- Komplex aus mehreren Gebäuden/Gebäudeeinheiten
- mehrgeschossige Innenräume
- gemischte Nutzung
- Integration von historischer Bausubstanz
Die Bewertung zum Kriterium B2 ist "durchschnittlich", wenn keine oder bis zu zwei Unterkriterien zutreffen, "hoch", wenn drei oder vier zutreffen und "hervorragend", wenn alle fünf Unterkriterien zutreffen.
Siehe auch Anlage 2 zur Bekanntmachung: Auswahlkriterien.