Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand
der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Referenzen in Art und Umfang mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige
PQEintrag
für den entsprechenden Leistungsbereich als
Eignungsnach- weis ausreichend. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung
des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist
die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der
Mindestentgeldregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten
dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.