Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten abgeschlossenen Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen.
Eine Leistung ist vergleichbar, soweit sie inhaltlich die nachfolgenden Punkte umfasst:
• die Erstellung der Ausführungsplanung im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 5 der HOAI,
• die Vorbereitung der Vergabe im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 6 der HOAI,
• die Mitwirkung bei der Vergabe im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 7 der HOAI
und
• die Objekt- / Bauüberwachung im Sinne der gleichnamigen Leistungsphase 8 der HOAI, betreffend die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems mit den mindestens vorhandenen systemintegralen Funktionen beziehungsweise Komponenten
• Datenübernahme aus einer vorgelagerten Applikationssoftware für die Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung,
• Ergänzung der aus der vorgelagerten Applikationssoftware für die Fahr-, Dienst- und Umlaufplanung übernommenen Daten um diejenigen Daten, die zusätzlich in einem Rechnergestützten Betriebsleitsystem hinterlegt und genutzt werden müssen, einschließlich Planung, Steuerung und Überwachung der Versorgung der nachgelagerten Systemkomponenten mit Daten,
• Durchführung der Datenversorgung der nachgelagerten Systeme,
• Überwachung und (mittels Dispositiver Maßnahmen) Steuerung des Betriebes in einer zentralen Leitstelle mit mehreren, mit Sprach-Kommunikationseinrichtungen ausgerüsteten Arbeitsplätzen, denen gezielt einzelne Tätigkeiten zugewiesen werden können, inklusive Informationsmanagementfunktion zur Steuerung und (direkt und / oder via standardisierter Schnittstelle) Datenbereitstellung von Einrichtungen zur Dynamischen Fahrgastinformation (beispielsweise Internet-basierte Auskunftssysteme, stationäre Anlagen an Haltestellen und Points of Interest sowie Anlagen in Fahrzeugen),
• Kommunikationsüberwachung und -steuerung für den Sprech- und Datenfunk inklusive Schnittstelle zu einem digitalen Funksystem der Typen TETRA oder TETRAPOL und / oder zu Öffentlichem Mobilfunk,
• Fahrzeug-Bordrechner zur Überwachung und Steuerung des Betriebes im Fahrzeug mit angebundener Kommunikationseinrichtung zu einem digitalen Funksystem der Typen TETRA oder TETRAPOL und / oder zu Öffentlichem Mobilfunk für den Sprech- und Datenfunk und gegebenenfalls gesondertem Funksystem zur Bevorrechtigung von Omnibussen / Straßenbahnen an Lichtzeichenanlagen sowie Anbindung von im und am Fahrzeug verbauten Außenanzeigen, Innenanzeigen / Fahrgast-Monitore, Entwerter und akustischer Elektroakustischen Anlagen (ELA) für die Beschallung des Fahrpersonal-Arbeitsplatzes und des Fahrgast-Innenraumes,
• Datenentsorgung der angebundenen Systeme inklusive Überwachung
und
• Dokumentation der Überwachung und Steuerung des Betriebes (Betriebstagebuch, Ereignisdatenbank oder vergleichbare Datenhaltung und -bereitstellung),
für
(1.1) die Implementierung von mindestens 5 Stück Rechnergestützten Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar)
[gleichzeitige Nennung unter (1.2), (1.3), (1.4) und (1.5) ist zulässig],
(1.2) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) mit mindestens insgesamt 500 Fahrzeugen
[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.3), (1.4) und (1.5) ist zulässig],
(1.3) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und / oder Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) und für mehrere, bezüglich aller Daten ganz oder weitestgehend eigenständiger Nutzende (Mandanten) mit insgesamt mindestens 200 Fahrzeugen
[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.4) und (1.5) ist zulässig],
(1.4) die Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar), diese zu mindestens teilweise verkehrend in aus mindestens zwei eigenständigen Fahrzeugen bestehenden Zugverbänden und Einsatz auf Strecken mit Stumpfendstellen, mit insgesamt mindestens 200 Fahrzeugen
[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.3) und (1.5) ist zulässig]
und
(1.5) die mit der Migration von einem zuvor vorhandenen Alt-System verbundene Implementierung von mindestens 1 Stück Rechnergestütztem Betriebsleitsystem für Omnibus und Straßenbahn (im juristischen Sinne der BOStrab oder vergleichbar) mit mindestens 200 Fahrzeugen
[gleichzeitige Nennung unter (1.1), (1.2), (1.3) und (1.4) ist zulässig].
Bewertung der Referenzen:
Bewertungshorizont:
Der Unternehmer hat beziehungsweise die Unternehmen der Bewerbergemeinschaft haben für die fünf, unter (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) und (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem mit den jeweils mindestens vorhandenen systemintegralen Funktionen beziehungsweise Komponenten anhand der zu tätigenden Angaben nachzuweisen, dass für die diesbezüglichen öffentlichen beziehungsweise privaten Auftraggeber innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre Leistungen im Sinne der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbracht wurden.
Bewertung:
1. Jede benannte Referenz wird einzeln und mit Bezug auf eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem bewertet. Das mehrfache Benennen einer Referenz für unterschiedliche Ausprägungen eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems ist zulässig.
2. Für die Erfüllung der Mindestbedingungen werden keine Punkte vergeben.
3. Wird für eine der fünf, unter III.1.3 (1.1), (1.2), (1.3), (1.4) oder (1.5) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem eine weitere Referenz benannt und wird so die in den Mindestbedingungen genannte Anzahl an mindestens zu benennenden Referenzen überschritten, wird dies je zusätzlicher benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.
4. Wird eine Referenz, die einer der drei, unter III.1.3 (1.2), (1.3) oder (1.4) genannten Ausprägungen für ein marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem zugeordnet ist, zusätzlich einer der beiden anderen dieser drei Ausprägungen oder der unter III.1.3 (1.5) genannten Ausprägung zugeordnet, wird diese Erhöhung der Komplexität je benannter Referenz und je benannter Ausprägung mit 1 Zusatzpunkt bewertet.
Der Bewerber muss weiterhin seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (2019-2021) belegen.