Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung von Umbau/Modernisierungen von Reisezugwagen für den Personenverkehr in angemessener Qualität erforderlich sind.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise zu erbringen:
- Zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren von Aufträgen, welche die Modernisierung bzw. den Umbau von Schienenfahrzeugen zum Gegenstand hatten. In den Referenzen müssen mindestens jeweils einmal die folgenden Arbeiten durchgeführt worden sein:
o Neue Außenfarbgebung,
o Überarbeitung/Erneuerung/Erweiterung Inneneinrichtung
o Erweiterung/Erneuerung/Einbau Fahrgastinformationssystem
o Einbau Fahrgast-WLAN/In-Train-Repeatern/automatische Fahrgastzähleinrichtungen
o Optimierung Energieverbrauch
- Eigenerklärung, aus der ersichtlich wird, dass die erforderlichen Fertigungskapazitäten für die gleichzeitige Durchführung von Umbaumaßnahmen an bis zu 12 Reisezugwagen vorhanden sind.
- Vorlage eines Nachweises über eine Zertifizierung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 für die Instandhaltungserbringung
- Vorlage eines Nachweises über die Zertifizierung nach ISO 9001
- Vorlage eines Nachweises über die Schweißzulassung gemäß EN 15085-2
- Vorlage eines Klebezertifikats nach DIN 6701-2
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Mittel des Dritten verfügen kann (Formblatt 5a). Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der Umbaumaßnahmen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.