Refresh von Niederflur-Reisezugwagen (Typ „Married Pair“) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrs

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von sog. Refresh-Maßnahmen an 90 Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“ im Zeitraum 2022 bis 2026.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-29 Auftragsbekanntmachung
2023-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Reisezugwagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von sog. Refresh-Maßnahmen an 90 Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“ im Zeitraum 2022 bis 2026.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Reisezugwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
E-Mail: refresh@nah.sh 📧
Telefon: +49 43166019-36 📞
URL der Dokumente: https://www.entera1.de/172_pia/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.entera1.de/172_pia/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-04 📅
Datum des Beginns: 2022-12-18 📅
Datum des Endes: 2026-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 087-236759
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben 1. Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/172_pia/ 2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung eines im Rahmen der Vergabeunterlagen bereitgestellten Anschreibens (Vergabe_Refresh_RZW_Anschreiben zum Teilnahmeantrag) zu erstellen und über das Internet-Portal einzureichen. 3. In Ergänzung zu den in Abschnitt III) aufgeführten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt 2 zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. 4. Bei der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist handelt es sich um die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern gesondert mitgeteilt. 5. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben (Formblatt F9), die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen die Bewerber auch ihren mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie im Falle der Auftragserteilung mit der Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen müssen. Die hier genannten Erklärungen sind unter Verwendung von o. a. Formblättern abzugeben, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. 6. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7 wurde auf Grundlage des erwarteten Zuschlagszeitpunkts festgelegt und kann daher noch von dem oben genannten Termin abweichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umbaumaßnahmen betreffen insgesamt 90 einstöckige Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“, welche aus 16 Steuerwagen, 45 Mittelversorgungswagen, 14 Ergänzungsmittelwagen sowie 15 Anschlusswagen bestehen. Diese bilden insgesamt 15 Zuggarnituren. Die Reisezugwagen befinden sich im Eigentum der Paribus-DIF-Netz-West-Waggon GmbH & Co. KG. Neben dem Werterhalt der Reisezugwagen ist Ziel dieser Umbaumaßnahmen, die Reisezugwagen attraktiver für die Fahrgäste zu gestalten. Die geforderten Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale, insbesondere:
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• Ausstattung mit einem Ethernet Netzwerk,
• Erweiterung des Fahrgastinformationssystems,
• Einbau eines automatischen Fahrgastzählsystems,
• Fahrgast-WLAN und Mobiltelefonie,
• Energieoptimierung (Beleuchtung, Klimatisierung)
• Erneuerung der Außenfarbgebung,
• Erneuerung des Fußbodenbelages,
• Erneuerung der Sitzpolster,
• Neugestaltung der Rollstuhlplätze sowie
• Ausstattung mit Steckdosen im Fahrgastraum.
Beschreibung der Optionen:
Weitere optionale Umbaumaßnahmen betreffen folgende Ausstattungsmerkmale:
• Einbau eines Reservierungssystems
• Einbau von Tischen in der 2. Klasse
• Einbau eines Wickeltisches
• Einbau von Systemen zur Reisendenlenkung sowie Videoüberwachung
• Erweitertes Kundenportal Hotspot
• Verminderung der Virenlast
• Ausrüstung mit einem Gleislagemesssystem
• Konferenzabteil im 1. Klasse-Bereich
• Ausstattung mit In-Train-Repeatern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber müssen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie
bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der
Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Bewerber hat hierzu das Formblatt F3 zu verwenden auszufüllen und die vorstehend genannten Nachweise entsprechend seiner Auswahl beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag (TNA) nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt F4a wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachstehend aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den in den nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.04.2022 datieren.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
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3. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Mindeststandards:
Alternative:
Soweit für die o. g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
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In diesem Fall hat der Bewerber neben den genannten Unterlagen und anstelle der oben in den Ziffern 1 bis 3 genannten Unterlagen eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o. g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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- sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
- Eigenkapital zu Buchwerten;
- Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 15.000.000 EUR im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von 1.500.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung von Umbau/Modernisierungen von Reisezugwagen für den Personenverkehr in angemessener Qualität erforderlich sind.
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Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise zu erbringen:
- Zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren von Aufträgen, welche die Modernisierung bzw. den Umbau von Schienenfahrzeugen zum Gegenstand hatten. In den Referenzen müssen mindestens jeweils einmal die folgenden Arbeiten durchgeführt worden sein:
o Neue Außenfarbgebung,
o Überarbeitung/Erneuerung/Erweiterung Inneneinrichtung
o Erweiterung/Erneuerung/Einbau Fahrgastinformationssystem
o Einbau Fahrgast-WLAN/In-Train-Repeatern/automatische Fahrgastzähleinrichtungen
o Optimierung Energieverbrauch
- Eigenerklärung, aus der ersichtlich wird, dass die erforderlichen Fertigungskapazitäten für die gleichzeitige Durchführung von Umbaumaßnahmen an bis zu 12 Reisezugwagen vorhanden sind.
- Vorlage eines Nachweises über eine Zertifizierung nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 für die Instandhaltungserbringung
- Vorlage eines Nachweises über die Zertifizierung nach ISO 9001
- Vorlage eines Nachweises über die Schweißzulassung gemäß EN 15085-2
- Vorlage eines Klebezertifikats nach DIN 6701-2
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Mittel des Dritten verfügen kann (Formblatt 5a). Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
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Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der Umbaumaßnahmen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Jeder Bewerber hat eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns abzugeben. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt F7 zu verwenden, das unter der in Ziffer 1.3) genannten Internetadresse abrufbar ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Martin Steffen
Adresse des Käuferprofils: http://www.nah.sh 🌏
Dokumente URL: https://www.entera1.de/172_pia/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben
1. Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/172_pia/
2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung eines im Rahmen der Vergabeunterlagen bereitgestellten Anschreibens (Vergabe_Refresh_RZW_Anschreiben zum Teilnahmeantrag) zu erstellen und über das Internet-Portal einzureichen.
3. In Ergänzung zu den in Abschnitt III) aufgeführten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt 2 zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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4. Bei der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist handelt es sich um die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern gesondert mitgeteilt.
5. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben (Formblatt F9), die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen die Bewerber auch ihren mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie im Falle der Auftragserteilung mit der Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen müssen. Die hier genannten Erklärungen sind unter Verwendung von o. a. Formblättern abzugeben, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
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6. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7 wurde auf Grundlage des erwarteten Zuschlagszeitpunkts festgelegt und kann daher noch von dem oben genannten Termin abweichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Quelle: OJS 2022/S 087-236759 (2022-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von sog. Refresh-Maßnahmen an 90 Niederflur-Reisezugwagen vom Typ „Married Pair“ im Zeitraum 2023 bis 2026.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 43166019-744 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 080-242331
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 087-236759
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
• Videoaufzeichnung
• Lasern der Seitenscheiben
• Mitteltische in der 2. Klasse
• Wickeltisch
• (Neu-)Folierung der Glastrennwand zur 1. Klasse
• Vorausrüstung mit einem Gleislagemesssystem

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertragliches Abnahmedatum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 95

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-24 📅
Name: Alstom Transportation Germany GmbH
Postanschrift: Eichhornstraße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Ulf Jahnke

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
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Quelle: OJS 2023/S 080-242331 (2023-04-19)