Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
vgl. Anlage "Einzureichende Nachweise"
-Unternehmensdarstellung des Bieters/ der Bietergemeinschaft
-Unternehmensdarstellung des vorgesehenen Gepäcktransportunternehmens
-Beschreibung der vorgesehenen Prozessabläufe inklusive der Schnittstellen zu eventuellen Nachunternehmern
1.) Hinweis zur Angebotsabgabe:
Die Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform
(
www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) abzugeben.
Dafür müssen Sie:
- sich auf der Vergabeplattform anmelden,
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" die Software "Bietercockpit" herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot für den Bieter abgibt, nennen. Für Angebote in Textform ist keine Signatur erforderlich.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die
elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Für Testzwecke haben wir eine "TESTAUSSCHREIBUNG FÜR DIE ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE" auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584776).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage "Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote".
2.) Die Übermittlung von Fragen an die Vergabestelle hat ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform bis spätestens zum 11.01.2023 zu erfolgen.
Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet.
Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt bis zum 18.01.2023.
3.) Den Vergabeunterlagen ist eine Antikorruptionsklausel und eine Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO beigefügt, welche mit der Angebotsabgabe durch den Bieter/die Bietergemeinshaft anerkannt wird.
4.) Nur wenn sämtliche im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben vom Bieter eingetragen sind, kann das Angebot in die Wertung aufgenommen werden. Eine Wertung der Angebote kann nicht erfolgen, wenn der Bieter lediglich Angaben zu Teilleistungen macht.
Es wird empfohlen, auf ein gesondertes Anschreiben zu verzichten, um zu vermeiden, dass versehentlich Änderungen am Angebot vorgenommen werden (z. B. Erklärungen des Angebotes als unverbindlich, Verweis auf eigene AGB).
5.) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Die elektronische Angebotsrücknahme erfolgt durch den Bieter auf der Vergabeplattform.
6.) Der Auftraggeber hat jedezeit die Möglichkeit sich einen persönlichen Eindruck von den vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten zu verschaffen (siehe Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO §§ 7 + 8).