Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Materialeinsatz Zusammenstellung aller zur Reinigung und Desinfektion vorgesehenen Materialien mit den zugehörigen Prüfzeugnissen /Datenblättern. Ein Wechsel der verwendeten Materialien ist schriftlich anzumel-den und bedarf der Genehmigung des AG
Reinigungsplan bzw. Tourenplan
Vorlage eines Touren- bzw. Reinigungsplan mit den Reinigungszeiten der WC-Anlagen und Angabe des vorgesehenen Personals. Ablaufplan für die Unterhalts- und Grundreinigungen. Eine beabsichtigte Planänderung bedarf der Zustimmung des AG.
•Außerdem muss im Reinigungsplan die Angabe der Uhrzeiten zur Reinigung jeder PWC-Anlage (Inklusive der Fahrzeit) ersichtlich sein und
oBerücksichtigung der Fotodokumentation
oBerücksichtigung der (eventuell) stattfindenden Kontrolltreffen
oMaßnahmen zur Sicherung der Reinigungsqualität
•Nachweis über die Anzahl der Fahrzeugkolonnen pro PWC-Anlage
•Nachweis über die Anzahl des vorgesehenen Personals pro PWC-Anlage
Nachweise über Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
•Auflistung der Arbeitgeber
•Angabe der Beauftragungszeiträume
•Angabe der Autobahn-Streckenabschnitte
•Angabe der Anzahl der zur Reinigung beauftragten Toilettenanlage
Personalliste
•Die Erreichbarkeit von deutschsprechenden, fachqualifizierten Ansprechpartnern, die den Auftrag konkret betreuen und die in einer vorgegebenen Reaktionszeit von 2 Stunden handeln können, muss gewährleistet werden.
•Ausländische Arbeitnehmer müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein; dem AG sind in diesem Falle entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Kommunikation mit dem Vertreter des AG vor Ort hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
•Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, auch im Krankheits- bzw. Vertretungsfall.
•Es muss mindestens eine Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss vor Ort sein
•Der AN verpflichtet sich, nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen
•Der AN verpflichtet sich, nur sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen
•Und der AN setzt ausschließlich nur Reinigungskräfte ein, die tariflich nicht unter einem Mindest-lohn (Regelung den Mindestlöhnen für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung) ver-gütet werden. Außerdem muss der AN bestätigen, dass jedem Personal die Arbeitszeit inklusive der Fahrzeit vergütet wird. Der AG kann entsprechende Nachweise verlangen (z.B. Lohnabrech-nung)
•Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes muss gewährleistet sein (Arbeitszeit darf nicht mehr als 10 Stunden betragen)
•Der AN hat dem AG eine Liste des einzusetzenden Personals zu übergeben, Personalwechsel sind unverzüglich anzugeben. Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten dür-fen nicht eingesetzt werden. Bei wiederholter Feststellung einer nicht vertragsgerechten Reini-gungsleistung ist der AG berechtigt den AN anzuweisen das eingesetzte Reinigungspersonal auszutauschen.
•Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.