Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigung ist in ortsüblicher Weise unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise durchzuführen:
- Reinigung der Toiletten-, Wasch- und Duschräume
Nasswischen der Fußböden unter Zusatz von Seifenreinigern (keine Wachse oder Emul-
sionen verwenden),
Säubern der Waschbecken, Ausgüsse, Armaturen und Spiegel, Handtuch- und Seifen- spender, Urinalbecken und Toilettenschüsseln mit desinfizierenden Mitteln, Flecken,
Verkrustungen und Urinstein beseitigen,
Leeren der Hygienebehälter in den Toiletten,
Feuchte Reinigung der Toilettenkabinentüren sowie der Wandflächen,
Reinigung der Toilettenbürsten und Halteständer,
Nachfüllen der Verbrauchsmaterialien in diesem Bereich (Verbrauchsmaterialien wie
Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seifencreme und Hygienebeutel werden von der
Auftraggeberin zur Verfügung gestellt).
- Reinigung der Teeküchen
Nasswischen der Fußböden (Linoleum) unter Zusatz von entsprechenden Reinigungsmitteln,
Feuchtes Abwischen der Außenflächen mit anschließendem trockenwischen,
Behandlung der Edelstahlflächen mit entsprechenden Mitteln,
Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien und täglicher Wechsel von Papierhandtüchern.
- Reinigung der Büroräume
Saugen aller Teppichflächen,
Leeren und Reinigen der Papierkörbe (blau) und Restabfallbehälter (schwarz bzw. anthrazit),
Die schwarzen Restabfallbehälter sind mit einem geeigneten vom Auftragnehmer zu stellenden Müllbeutel zu versehen, der Bedarf zu wechseln ist Die Papierkörbe erhalten keinen Müllbeutel
Beseitigen des Altpapiers und der Abfälle in die vom Auftraggeber bereitgestellten
Container,
Feuchtes Abwischen (unter Zusatz von Seifenreinigern) aller Einrichtungsgegenstände
(bis 180 cm Höhe) einschl. von Fensterbänken und Regalen jedoch ohne Bildschirme
und Tastaturen,
Beseitigen von Fingerabdrücken an Glastüren und feuchtes Reinigen der Türgriffe.
- Reinigung von Fluren und Aufenthaltsbereichen
Entsprechendes Reinigen der Bodenbeläge,
Leeren und Reinigen der Papierkörbe und Abfallbehälter,
Beseitigen des Altpapiers und der Abfälle in die vom Auftraggeber bereitgestellten
Container,
Feuchtes Abwischen (unter Zusatz von Seifenreinigern) aller Einrichtungsgegenstände
(bis 180 cm Höhe) einschl. von Fensterbänken, Ablagen und Absätzen der Wandver-
kleidungen,
Beseitigen von Fingerabdrücken an Glastüren und feuchtes Reinigen der Türgriffe.
- Reinigung von Parkettböden bzw. Böden mit Holzpflaster
Feuchtes Wischen unter Zusatz von geeigneten und rutschhemmenden Reinigungs-
und Pflegemitteln einschl. der Sockelleisten und Trittverblendungen.
- Reinigen von Böden mit Belag aus Linoleum und von Einrichtungsgegenständen im Bereich der Zeitschriftenablage im 2. und 3. Obergeschoß
-Reinigen durch Feuchtwischen, einzukalkulieren ist das Verschieben der Fahrregale
und das Reinigen der Führungsschienen sowie die ‚Reinigung der freien Regalflächen.
- Reinigung von epoxidharzbeschichteten Böden im Magazin
Maschinelle Reinigung mit Reinigungsautomat, Feuchtwischen, vollständige Aufnahme der Schmutzflotte, keine Rutschgefahr
- Reinigung der Lesesäle
Saugen aller Teppichflächen,
Feuchtes Wischen der Parkettflächen (wie beschrieben),
Feuchtes Abwischen aller Einrichtungsgegenstände (unter Zusatz von Seifenreinigern)
einschl. von Fensterbänken und Regalen sowie der Geländer.
- Reinigen von Böden mit Belag aus Basalt-Lava mit Poren, Oberfläche geschliffen
Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln
Reinigen der Garderobe, der Schließfächer, der Telefonzelle und der Pforte durch
feuchtes Wischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln.
- Reinigen von Natursteinplatten, Oberfläche rau
Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln
einschl. von Treppengeländern und Fensterbänken und -podesten.
- Reinigen der feststehenden Aschenbehälter in den Außenanlagen
Reinigen durch Feuchtwischen unter Zusatz von geeigneten Reinigungsmitteln
- Einpflegen von mit Holz furnierten Fensterbänken
Einpflegen unter Zusatz von geeigneten Pflegemitteln
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den
jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Sie dürfen die zu bearbeitenden Flächen und
Gegenstände nicht beschädigen und keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen hervorrufen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers
bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
Gleichzeitig mit dem Angebot müssen vom Bieter Nachweise über die Umweltverträglichkeit
der verwendeten Reinigungsmittel eingereicht werden.
Nachbehandlungsmittel wie z. B. antistatisch, konservierende oder hydrophobierende
Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben
sind.
Einrichtungsgegenstände der Toiletten-, Bade- und Waschräume sind mit desinfizierenden
Mitteln zu reinigen. Sonst sind desinfizierende Mittel nur zu verwenden, wenn sie speziell in
der Leistungsbeschreibung gefordert werden.
Schutz der Reinigungsmaterialien und Reinigungsgeräte ist Sache des Auftragnehmers.
Hierfür steht ein geeigneter Raum zur Verfügung.
Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass sie weder den Dienstbetrieb noch die
Benutzung der öffentlichen Bereiche während der Öffnungszeiten der Auftraggeberin
beeinträchtigen.
Die Reinigung der nachfolgend genannten Bereiche ist wie folgt durchzuführen:
- Dienstbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 1 x wöchentlich) mit 15.331,93 qm in der Zeit zwischen 18.00 und 20.00 Uhr; Toiletten 5 x wöchentlich
- Lesesäle (überwiegende Reinigungshäufigkeit 6 x wöchentlich) mit 3.631,10 qm in der Zeit zwischen 06.00 und 08.30 Uhr;
- Eingangsbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 5 x wöchentlich) mit 1.492,91 qm in der Zeit zwischen 06.00 und 08.00 Uhr.
- Magazinbereich (überwiegende Reinigungshäufigkeit 5 x wöchentlich) ab 13.00 Uhr
- Betriebsrestaurant aktuell nach 18.00 Uhr, ggf. später ab 16.00 Uhr
Reinigungsmittel
Für die in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungen bleibt es dem Auftragnehmer
überlassen, die geeigneten Reinigungsmittel zu wählen.
Bei der Reinigung von verstaubten Flächen wie Fensterbänken, Stahlfachböden oder
Regalen ist feuchtes Wischen erforderlich. Staubwischen mit trockenen Tüchern wird nicht
abgenommen.
Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass eine einwandfreie Reinigung erfolgt, ohne
Beschädigung der zu reinigenden Flächen.
Der Einwand bei nicht erzielter einwandfreier Reinigung, der Auftragnehmer hätte die dazu
geeigneten Reinigungsmittel und den damit verbundenen Aufwand nicht kalkuliert, wird nicht
anerkannt. Eine zusätzliche Vergütung ist nicht möglich.
Von den Herstellern der entsprechenden Ausstattungen bzw. Einrichtungen wird die
Reinigung wie folgt vorgeschrieben:
- Beschichtete Stahl- und Aluminiumflächen mit lauwarmem Wasser unter Zusatz von normalem Waschmittel und 0,5 %igen Reinigungsmitteln wie z.B. Rei oder Pril.
- Textile Beläge durch Staubsaugen mittels geeigneten Geräten.
- Grundreinigung textiler Beläge bei starker Verschmutzung in Teilbereichen der Doppelböden:
- Absaugen mittels kontrarotierenden Zwei-Walzen-Bürsten-Saugmaschine,
anschließend mit Universal-Detachurmittel einsprühen,
Shampoonierung mit Trockenschaum mittels kontrarotierender Dreischeibenmaschine mit
Naturborsten (auf keinen Fall mit Borsten aus Nylon oder Polypropylen),
Shampooreste mit geeignetem Staubsauger entfernen.