Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Angaben auch für diese einzureichen.
a) Die/ Der Bieter_in muss für jedes Los als Referenz mindestens eine zufriedenstellend
erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Eine Referenz kann auch mehrere Lose
abdecken, sofern dort für mehrere Lose vergleichbare Leistungen erbracht wurden.
Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt
werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Durchführung gleichwertiger
Winterdienst- und Reinigungsleistungen als Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von
mindestens zwei Jahren bei einer /einem Auftraggeber_in.
b) Nachweis über implementiertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem: Der AN bzw. sein leistungsausführender Nachunternehmer muss in seinem Betrieb ein zertifiziertes bzw. validiertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben und mit diesem Angebot Kopien der beiden gültigen Zertifikate oder der Standorteintragung vorlegen.
c) Beiblatt mit Beschreibung, wie bei einem Ausfall von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für adäquaten Ersatz gesorgt bzw. vorgegangen wird (maximal 2 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11)
d) Beiblatt mit Beschreibung der personellen Ausstattung; dabei ist auf die Mitarbeiterzahl, die Qualifikation der Mitarbeiter_innen, die Aufgabenverteilung, die Arbeitszeiten, das Organisationskonzept sowie auf das Winterdienstkonzept einzugehen (maximal 2 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11)
e) Abgabe der "Verpflichtungserklärung Markthallen München" mit folgendem Inhalt:
Der/ die Auftragnehmer_in hat dafür einzustehen, dass bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten alle arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie alle umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auch die lebensmittelrechtliche Hygieneregelungen sind zu beachten. Dies gilt ebenso für alle einschlägigen DIN-/ EN-Normen aus den genannten Bereichen sowie für die Bestimmungen der Benutzungssatzung und des hierauf basierenden Ortsrechts, in der jeweils gültigen Fassung. Die Satzung und das geltende Ortsrecht sind in den Schaukästen, die sich im westlichen und östlichen Durchgang zur Verwaltung/ Halle I im Betriebsteil Großmarkthalle befinden, zur Information ausgehängt.
Der/ die Auftragnehmer_in ist verpflichtet, alle eingesetzten Mitarbeiter_innen über mögliche Gefahren und Umweltbeeinträchtigungen sowie die einschlägigen Betriebsregelungen umfassend zu informieren und zu unterweisen.
Insbesondere sind folgende besonderen Regelungen in den Markthallen zu beachten:
Notfall: Im Notfall ist unverzüglich die Integrierte Rettungsleiststelle der Branddirektion
München unter der Tel.-Nr.: 112 zu verständigen sowie zur Koordination
weiterer notwendiger Alarmierungen und Einsatzvorbereitungen in
einem zweiten Schritt das Infrastrukturelle Immobilienmanagement -
Koordinierungsstelle, Tel.-Nr.: 089 / 233-38 562.
Brandschutz: Alle Heißarbeiten (Schneid-, Schweiß-, Löt-, und Trennschleifarbeiten
etc.) dürfen ohne Ausnahme erst nach Genehmigung durch die Markthallen
München durchgeführt werden. Die Genehmigung erteilt der Technische
Betrieb. Grundsätzlich sind besondere Sicherheitsvorkehrungen gemäß
der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB), in der jeweils
gültigen Fassung, durchzuführen.
Die für alle Nutzer_innen der MHM geltende Anordnung zur Regelung des
Brandschutzes (Brandschutzordnung Teil B), in der jeweils gültigen Fassung,
ist stets zu beachten und zu vollziehen. Es ist nicht gestattet, auf
Rettungswegen Gegenstände abzustellen oder zu lagern. Die Außerbetriebnahme
von Brandschutzeinrichtungen (Brand-, Rauchschutztüren, etc.) ist strikt untersagt. Im Bedarfsfall ist der Technische Betrieb zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alle Arbeiten sind gemäß dem Stand der Technik und unter Beachtung der
einschlägigen Brandschutzregelungen auszuführen.
Die in den öffentlichen Gebäudeteilen ausgehängte Brandschutzordnung
Teil A ist zu beachten.
Zusätzlich ist im Betriebsteil Großmarkthalle zu beachten:
In den Hallen I-IV, im Kellerbereich unter den Hallen I-VI sowie in der
Gärtnerhalle gilt neben den allgemeinen Brandschutzanforderungen
zusätzlich die Verordnung über Bau und Betrieb von Verkaufsstätten
(Verkaufsstättenverordnung - VkV), in der jeweils gültigen Fassung. Zur
Information sind beide Regelwerke (Brandschutzordnung Teil B und VkV)
im Schaukasten, der sich im westlichen Durchgang zur Verwaltung/ Halle I
im Betriebsteil Großmarkthalle befindet, zur Einsichtnahme ausgehängt.
Abfall: Der/ die Auftragnehmer_in hat sich zu bemühen, bei der Erbringung seiner
Leistung Abfälle zu vermeiden. Entstandene Abfälle sind durch den/ die
Autragnehmer_in selbst und auf eigene Kosten zu entsorgen.
Wasser, Energie: Jede Entnahme aus den betriebseigenen Netzen hat nach einer durch die Markthallen München erteilten Genehmigung über einen Zwischenzähler
zu erfolgen. Über den Verbrauch ist Buch zu führen; die Dokumentation ist
unaufgefordert dem Technischen Betrieb vorzulegen. Bei "Kleinverbräuchen"
sind gemäß Absprache Änderungen von diesem Grundsatz möglich.
Abwasser: Jede Einleitung von Abwässern in die Kanalisation muss vorab von den
Markthallen München genehmigt werden.
Hygiene: Der/ die Auftragnehmer_in hat sicherzustellen, dass eine nachteilige
Beeinflussung von Lebensmitteln durch die durchzuführenden Arbeiten
oder Handlungen bzw. Maßnahmen, die damit in Zusammenhang stehen,
ausgeschlossen wird.
Es wird empfohlen das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden.
f) Auf Anforderung sind innerhalb von 21 Kalendertagen folgende Unterlagen einzureichen:
Zustandsbeurteilung der zum Einsatz kommenden, bereits vorhandenen Fahrzeuge,
Maschinen und Geräte durch einen unabhängigen Sachverständigen.
g) Auf Anforderung sind innerhalb von 21 Kalendertagen folgende Muster zu liefern:
Eine Besichtigung der zum Einsatz kommenden, bereits vorhandenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte.
h) Auf Anforderung sind innerhalb von 10 Kalendertagen folgende Unterlagen und Muster
nachzuweisen:
- Nachweis der Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
- Die Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sind auf dem Betriebsgelände der Markthallen München vor Vertragsbeginn einsatzbereit vorzuführen bzw. müssen dort zur Verfügung stehen.
i) Nach Zuschlagserteilung ist einzureichen:
- Vorlage einer Kauf-/Miet-/Leasing-Auftragsbestätigung mit verbindlicher Angabe der Lieferzeit bis spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe für fabrikneu beschaffte Fahrzeuge, Machienen, Geräte
- Der/ die Bieter_in, dem/ der der Zuschlag erteilt wurde, hat binnen eines Monats nach
Auftragserteilung eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (entsprechend den in den Leistungsbeschreibungen angebotenen Gesamtpreisen) zu stellen.
j) Gegebenenfalls auch:
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)
- Verpflichtungserklärung(en) Unterauftragnehmer
- Erklärung/ Bestätigung über die Gleichwertigkeit der von dem/ der Bieter_in vorgeschlagenen Lösungen und Bezugssysteme als Alternative zu denen in der Leistungsbeschreibung Bezug genommenen technischen Spezifikationen, Zulassungen und Normen.
k) Auf Anforderung sind innerhalb von sechs Kalendertagen folgende Unterlagen einzureichen:
Technische Daten, Beschreibungen, Funktionsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen,
Berechnungen u.ä.
l) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich
vorstehend a) bis i) die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe): Auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des
Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens).
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.