Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Angaben zur Zahlung Steuern, Abgaben
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Eigenerklärung Angaben zur Zahlung von Beiträgen Sozialkasse
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen.
Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Bitte geben Sie den durchschnittlichen Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Unterhaltsreinigung) sind.
Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Umsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, muss mindestens 700.000,00 EUR betragen.
2019:
2020:
2021:
Eigenerklärung Referenzen Teil 1
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste über 3 Referenzen der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen (Unterhaltsreinigung) bei. Benannte Referenzen aus „Eigenerklärung Referenzen Teil 2“ finden in dieser Auflistung keine Berücksichtigung (keine Doppelnennung von Referenzen möglich)!
Jede Referenz liegt in dem Zeitraum der vergangenen 3 Jahre, d. h. der Beginn oder das Ende jeder eingereichten Referenz liegt zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.07.2022.
Referenzen, welche vor dem 31.07.2022 begonnen wurden, müssen nicht zwingend mit Angebotsabgabe beendet sein. Jedoch besteht bei solch einer Referenz die Notwendigkeit zur Zulässigkeit der Wertung, dass diese vor mindestens 12 Monaten begonnen wurde.
Referenzen, welche nach dem 01.01.2019 beendet wurden, müssen nicht zwingend bis zum 31.07.2022 fortbestanden haben. Jedoch besteht bei solch einer Referenz die Notwendigkeit zur Zulässigkeit der Wertung, dass diese mindestens erst nach 12 Monaten in oben benanntem Zeitraum abgeschlossen wurde.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Auftragswerte:
• 1. Referenz mindestens 250.000,00 EUR netto / p. a.
• 2. Referenz mindestens 150.000,00 EUR netto / p. a.
• 3. Referenz mindestens 80.000,00 EUR netto / p. a.
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/-innen
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum (MM.JJ. – MM.JJ.)
- ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf die zu beauftragende Leistung
Hinweise:
In die Bewertung fließen maximal 3 Referenzen ein. Sollten mehr als die geforderten 3 Referenzprojekte eingereicht werden, so werden nur die ersten 3 Referenzen gemäß der eingereichten Reihenfolge gewertet. Alle Referenzen über die geforderten 3 Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Fehlen bei einer oder mehreren Referenzangaben die aufgeführten Angaben/Beschreibungen, werden diese von der Vergabestelle nicht gewertet und auch nicht nachgefordert.
Eigenerklärung Referenzen Teil 2
Bitte fügen Sie eine detaillierte Referenzliste über 2 Referenzen zu Verträgen mit einer längerfristigen Laufzeit von mindestens 4 Jahren zu vergleichbar erbrachten Leistungen (Unterhaltsreinigung) bei. Jede Referenz beginnt mindestens nach dem 01.01.2012.
Benannte Referenzen aus "Eigenerklärung Referenzen Teil 1" finden in dieser Auflistung keine Berücksichtigung (keine Doppelnennung von Referenzen möglich)!
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Auftragswerte
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/-innen
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum (MM.JJ. – MM.JJ.)
- ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug
auf die zu beauftragende Leistung
Hinweise:
In die Bewertung fließen maximal 2 Referenzen ein. Sollten mehr als die geforderten 2 Referenzprojekte eingereicht werden, so werden nur die ersten 2 Referenzen gemäß der eingereichten Reihenfolge gewertet. Alle Referenzen über die geforderten 2 Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Fehlen bei einer oder mehreren Referenzangaben die aufgeführten Angaben/Beschreibungen, werden diese von der Vergabestelle nicht gewertet und auch nicht nachgefordert.
Eigenerklärung Anzahl Beschäftigte
Bitte reichen Sie eine detaillierte Aufstellung über den Durchschnitt der Beschäftigten Ihres Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 bis 2021), mit Gliederung nach Qualifikation, ein.
Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden 5 Millionen Euro, für Vermögensschäden 2,5 Millionen Euro, für Allmählichkeits- und Abwasserschäden 2,5 Millionen Euro, für Tätigkeitsschäden 2,5 Millionen Euro und für Schlüsselverlustrisiko 50.000 Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben.
Ich/Wir verpflichten uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich/wir mich/uns, spätestens zur Zuschlagsentscheidung eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.
Ich/ Wir erklären, dass
- für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen oder
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind oder
- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt oder
- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde oder
- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Eigenerklärung Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder
ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Eigenerklärung Sanktionen
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.