Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung werden gefordert:
1. Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder
Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber/Bieter
niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der
Registernummer, soweit vorhanden.
2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft
bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit
vorhanden.
3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine
schwere Verfehlungen vorliegt, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§
35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1
Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2
Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der
Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§
89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung
krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer
Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),
Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253
StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267
StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§
268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§
326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit §
335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten
Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2
500 EUR belegt worden bin/sind.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten
Angaben mit den Eintragungen in der
Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis
der Eignung durch Angabe der PQVerzeichnisnummer
führen.