Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Kurzdarstellung des Firmenprofils des bietenden Unternehmens
Es ist darzulegen, auf welchen Gebieten sich der Bietende insgesamt engagiert und welche Erfahrungen mit den in der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Maßnahmen vorhanden sind. Es ist darzulegen, über welche fachliche Leistungsfähigkeit/Kompetenz der Bietende im Bereich der zu erbringenden Leistung verfügt
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer in einer selbst zu erstellenden Anlage.
- Referenzen
Das bietende Unternehmen hat nachzuweisen, dass es Reinigungsleistungen umgesetzt hat, die umfangreiche und einschlägige Erfahrungen erkennen lassen und die hinsichtlich der mit diesem Vergabeverfahren zu erbringender Leistung gleichwertig sind.
Es sind je angebotenem Los mindestens 2 gleichwertige Referenzobjekte in Listenform in der Unterhaltsreinigung
(Los 1) mit mehr als 60.000 m² zu reinigender Fläche und in der Glasreinigung (Los 2) mit mehr als 7.000 m² zu reinigender Glasfläche anzugeben.
Die angegebenen Referenzen sollen sich auf die Durchführung ähnlich gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren beziehen. Aus den Referenzen sollen sich mindestens ergeben:
- Institution / AG für den die Maßnahme durchgeführt wurde,
- Maßnahmendauer und finanzieller Umfang.
Bewertet werden die Gleichwertigkeit der Referenzen mit Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie Qualität und Aussagekraft der Referenzen.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer
- Eignungsanforderung bezüglich Nachhaltigkeit
Vorzulegen sind:
Vorlage einer aktuell gültigen EMAS-Registrierungsurkunde oder eines EMAS- Registrierungsbescheids oder gleichwertig (In einem EU-Land von der entsprechenden Registrierungsstelle ausgestellt.). Unter
www.emas-register.de (für Deutschland) oder
www.emas-register.eu (für Europa) kann die EMAS-Registrierung auch elektronisch überprüft werden. Die Vorlage eines Nachweises, dass die/der Bietende sich in der EMAS-Zertifizierungsphase befindet, wird als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung nach EMAS besteht aus der Validierung der Umwelterklärung und der Registrierung im EMAS-Register. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit muss der Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Registrierungsstelle (IHK oder HWK) gestellt sein und vorgelegt werden.
ODER
- Nachweis eines Umweltmanagementsystems, welches den Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Abschnitte 4 bis 10 bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1505 oder gleichwertigen Anforderungen entspricht (Umweltmanagementsystem). In Betracht kommen der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001, die Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Abschnitte 4 bis 10 erfüllt sind.
ODER
- Die Umweltauswirkungen der Organisation/des Unternehmens in einem Dokument dargestellt werden, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit von einer unabhängigen dritten Stelle, die einer öffentlichen Aufsicht unterliegt, geprüft und bestätigt worden ist (geprüfter Umweltbericht). Ein «geprüfter Umweltbericht» muss wie die Umwelterklärung die ‘wesentlichen’ Umweltauswirkungen der Organisation darstellen. Dies ist branchenweise unterschiedlich und lässt sich nicht verallgemeinern.
Anhaltspunkte geben die Kernindikatoren von EMAS Anh. IV in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/2026, also THG-Emissionen (jedenfalls die direkten), Energieverbräuche, Materialverbrauch (bei Verwaltungen, Schulen usw. z. B. Papier), Wasserverbrauch, Abfall und ggf. Biodiversität. In dem Umweltbericht muss dargestellt sein, wie die Wesentlichkeit von der Organisation ermittelt wurde. Umweltaspekte aus der Liefer- und Wertschöpfungskette können insbesondere bei global agierenden Unternehmen relevant sein.
ODER
- Bestätigung des laufenden Validierungsverfahrens einer/eines Umweltgutachterin/Umweltgutachters mit gültiger Registernummer der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 in der Fassung vom 28.08.2017 und 19.12.2018 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS).
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer
- Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001
Vorlage von Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 (Umweltmanagement).
Der Zertifizierung gleichgesetzt ist der vom Bietenden zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer. Es sind die jeweiligen Zertifizierungsurkunden beizufügen.
- Angaben zum Qualitätsmesssystem (nur bei Angebot zu Los 1 Unterhaltsreinigung)
Der Bieter erklärt mit der Abgabe und dem Ausfüllen der Eigenerklärung zum Qualitätsmesssystem (siehe Verfahrensdokumente), dass sein System die geforderten Punkte erfüllt und dass das System im Auftragsfalle zum Einsatz kommt.
Hinweis: Einzureichen für den Bieter und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer.
- Vorlage einer Eigenerklärung:
- für Los 1:
Der Objektleiter muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum gepr. Objektleiter oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Objektleiter einer ähnlichen Immobilie verfügen.
- für Los 2:
Der Fachvorarbeiter muss über eine abgeschlossene Gebäudereinigerausbildung verfügen.
Gibt ein Bieter für beide Lose ein Angebot ab, sind die Nachweise/Erklärungen gemäß Vorgabe gem. Los 1 bzw. Los 2 beizufügen.