Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen. Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA. Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unterhaltsreinigung zählen. Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (ab-ruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Prei-sen, sofern sie anfallen, vergütet. Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmesssystems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA). Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehens-weisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Ins-besondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten. Abrufleistungen sind innerhalb folgender Fristen zu erbringen: - Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender Verschmutzungen: 1 Stunde (während der regulären Reinigungszeiten) - Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn Der AN ist verpflichtet zu den jeweils geltenden Bestimmungen der Abfalltrennung die Entsorgung durchzuführen. Die Abfallentsorgungssatzung der Landeshaupt-stadt Potsdam ist einzuhalten. Es gilt darüber hinaus die Verordnung über die Be-wirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordung - GewAbfV). Der Auftragnehmer beschafft, nach Vorgabe des Auftraggebers, die Verbrauchsmaterialien zur Bestückung der Seifen- und Papierspender gegen Kostenerstattung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer). Ein vom AN unterzeichneter Lieferschein ist der Rechnung, zwecks Rechnungsbearbeitung, beizufügen. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG. Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Hygienedienste
Referenznummer: OV-L-KIS-130-22
Kurze Beschreibung:
Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen.
Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA.
Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unterhaltsreinigung zählen.
Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (ab-ruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Prei-sen, sofern sie anfallen, vergütet.
Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmesssystems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA).
Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehens-weisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Ins-besondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten.
Abrufleistungen sind innerhalb folgender Fristen zu erbringen:
- Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender Verschmutzungen: 1 Stunde (während der regulären Reinigungszeiten)
- Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Der AN ist verpflichtet zu den jeweils geltenden Bestimmungen der Abfalltrennung die Entsorgung durchzuführen. Die Abfallentsorgungssatzung der Landeshaupt-stadt Potsdam ist einzuhalten. Es gilt darüber hinaus die Verordnung über die Be-wirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordung - GewAbfV).
Der Auftragnehmer beschafft, nach Vorgabe des Auftraggebers, die Verbrauchsmaterialien zur Bestückung der Seifen- und Papierspender gegen Kostenerstattung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer). Ein vom AN unterzeichneter Lieferschein ist der Rechnung, zwecks Rechnungsbearbeitung, beizufügen.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen.
Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA.
Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unterhaltsreinigung zählen.
Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (ab-ruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Prei-sen, sofern sie anfallen, vergütet.
Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmesssystems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA).
Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehens-weisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Ins-besondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten.
Abrufleistungen sind innerhalb folgender Fristen zu erbringen:
- Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender Verschmutzungen: 1 Stunde (während der regulären Reinigungszeiten)
- Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Der AN ist verpflichtet zu den jeweils geltenden Bestimmungen der Abfalltrennung die Entsorgung durchzuführen. Die Abfallentsorgungssatzung der Landeshaupt-stadt Potsdam ist einzuhalten. Es gilt darüber hinaus die Verordnung über die Be-wirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordung - GewAbfV).
Der Auftragnehmer beschafft, nach Vorgabe des Auftraggebers, die Verbrauchsmaterialien zur Bestückung der Seifen- und Papierspender gegen Kostenerstattung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer). Ein vom AN unterzeichneter Lieferschein ist der Rechnung, zwecks Rechnungsbearbeitung, beizufügen.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-10 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 153-437818
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
1. Zur Vergabeentscheidung Unterhalts- und Glasreinigung:
a) Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. In einem mathemati-schen Algorithmus werden von 100 möglichen Punkten 60 Punkte, analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, für den niedrigsten angebotenen Preis (Bestpreis) vergeben. Die Preispunkte für die anderen Angebote ergeben sich wie folgt: Preispunkte = Bestpreis durch Angebotspreis mal 60 (das Angebot mit einem Gesamtpreis, der doppelt so hoch ist, wie das niedrigste Angebot, erhält die Hälfte der Punkte, also 30 Punkte. Die übrigen Ange-bote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt.
Die Preispunkte werden bis zur zweiten Stelle nach dem Komma in der Wertung berück-sichtigt und kaufmännisch gerundet.
b) 40 Punkte, analog 40% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, werden erreicht, wenn sich die Aufwandskalkulation in Form von Leistungskennzahlen (LKZ) in dem marktübli-chen Korridor befinden, die in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", vorgegeben sind.
Die im Rahmen des Angebotes durch den Bieter anzugebenden LKZ sind neben dem Stundenverrechnungssatz ein weiterer Faktor in der Preisbestimmung der angebotenen Dienstleistung. Für den zu vergebenden Auftrag mit seiner heterogenen Objektstruktur und Vielzahl der Objekte würde eine Fehleinschätzung des Reinigungsaufwandes nach Auf-tragsvergabe durch den Bieter möglicherweise schwer kompensiert werden können.
Im Rahmen von breit angelegten Korridoren von LKZ geht der Kommunale Immobilien Ser-vice (KIS) - bei dem vorhandenen Verschmutzungsgrad der Liegenschaften - von einer dem Auftrag angemessenen Kalkulationsstruktur aus. Innerhalb dieser raumnutzungsab-hängigen LKZ-Korridore obliegt es dem jeweiligen Bieter, im Rahmen seiner unternehmeri-schen Freiheit, seiner Ablauforganisation und seines technischen und fachlichen Know Hows die passenden LKZ in Ansatz zu bringen.
Liegen die im Rahmen des Angebotes abgegebenen LKZ über den ermittelten Koridoren, geht der KIS davon aus, dass diese Leistungsansätze schwer zu erfüllen sind.
Liegen die abgegebenen LKZ unterhalb der ermittelten Korridore, geht der KIS davon aus, dass die Kalkulation auf nicht ausreichender Arbeitsorganisation des Bieters beruht, die zum heutigen Verfahrensstand als marktüblich vorausgesetzt werden kann.
Der KIS geht daher bei Über- oder Unterschreitung des vorgegebenen LKZ Korridors davon aus, dass bei Auftragsausführung mit einem erhöhten Kontrollaufwand und Auseinander-setzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu rechnen ist.
Deswegen gibt der KIS in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", angelehnt an die REFA-Kalkulationen bzw. Kalku-lationen der Innungen des Gebäudereinigerhandwerks sowie eigenen Erfahrungswerten, vor.
Der Bieter trägt seine individuellen LKZ, je Raumgruppe, in die Eingabfelder ein.
Der Korridor lässt einen ausreichend großen Spielraum für die individuelle Leistungssituati-on des Bieters zu. Wenn jedoch Aufwandskalkulationen (LKZ) den marktüblichen Korridor verlassen, werden in einem Stufenverfahren bis zu 40 mögliche Punkte in der Bewertung des Bieterangebotes abgezogen. Die Angabe zu den Korridoren ist in der Losübersicht der Kalkulation hinterlegt.
Allgemeines Beispiel LKZ-Korridor für Sanitärflächen in der täglichen Vollreinigung (unte-rer Wert 75 m²/Std, oberer Wert 120 m²/Std):
Werden LKZ unter 75m²/h oder über 120 m²/h kalkuliert, erfolgt ein Abzug bis zu 40 Punk-ten je nach Entfernung vom definierten LKZ-Korridor in dem kalkulierten Los in Schritten von 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach unten, bezogen auf den unteren Grenzwert, bzw. 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach oben, bezogen auf den oberen Grenzwert. Der Abzug wird nach den Anteilen der jeweiligen Raumgruppe an der gesamten Jahresreinigungsflä-che gewichtet.
c) Die vom Bieter angebotenen Preise für die Corona Sonderleistungen fließen in den Gesamtangebotspreis und damit in die Wertung ein. Sie werden aber vom AG nur nach Bedarf abgerufen, beziehungsweise beauftragt und entsprechend vergütet.
2. Loslimitierung:
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los. Sofern ein Bieter auf mehr als zwei Lose bietet und in mehr als zwei Losen der Punktbeste ist, erhält er den Zuschlag nur auf die beiden angebotenen Lose mit der größten Jahresreinigungsfläche. Für alle anderen Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
1. Zur Vergabeentscheidung Unterhalts- und Glasreinigung:
a) Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. In einem mathemati-schen Algorithmus werden von 100 möglichen Punkten 60 Punkte, analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, für den niedrigsten angebotenen Preis (Bestpreis) vergeben. Die Preispunkte für die anderen Angebote ergeben sich wie folgt: Preispunkte = Bestpreis durch Angebotspreis mal 60 (das Angebot mit einem Gesamtpreis, der doppelt so hoch ist, wie das niedrigste Angebot, erhält die Hälfte der Punkte, also 30 Punkte. Die übrigen Ange-bote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt.
Die Preispunkte werden bis zur zweiten Stelle nach dem Komma in der Wertung berück-sichtigt und kaufmännisch gerundet.
b) 40 Punkte, analog 40% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, werden erreicht, wenn sich die Aufwandskalkulation in Form von Leistungskennzahlen (LKZ) in dem marktübli-chen Korridor befinden, die in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", vorgegeben sind.
Die im Rahmen des Angebotes durch den Bieter anzugebenden LKZ sind neben dem Stundenverrechnungssatz ein weiterer Faktor in der Preisbestimmung der angebotenen Dienstleistung. Für den zu vergebenden Auftrag mit seiner heterogenen Objektstruktur und Vielzahl der Objekte würde eine Fehleinschätzung des Reinigungsaufwandes nach Auf-tragsvergabe durch den Bieter möglicherweise schwer kompensiert werden können.
Im Rahmen von breit angelegten Korridoren von LKZ geht der Kommunale Immobilien Ser-vice (KIS) - bei dem vorhandenen Verschmutzungsgrad der Liegenschaften - von einer dem Auftrag angemessenen Kalkulationsstruktur aus. Innerhalb dieser raumnutzungsab-hängigen LKZ-Korridore obliegt es dem jeweiligen Bieter, im Rahmen seiner unternehmeri-schen Freiheit, seiner Ablauforganisation und seines technischen und fachlichen Know Hows die passenden LKZ in Ansatz zu bringen.
Liegen die im Rahmen des Angebotes abgegebenen LKZ über den ermittelten Koridoren, geht der KIS davon aus, dass diese Leistungsansätze schwer zu erfüllen sind.
Liegen die abgegebenen LKZ unterhalb der ermittelten Korridore, geht der KIS davon aus, dass die Kalkulation auf nicht ausreichender Arbeitsorganisation des Bieters beruht, die zum heutigen Verfahrensstand als marktüblich vorausgesetzt werden kann.
Der KIS geht daher bei Über- oder Unterschreitung des vorgegebenen LKZ Korridors davon aus, dass bei Auftragsausführung mit einem erhöhten Kontrollaufwand und Auseinander-setzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu rechnen ist.
Deswegen gibt der KIS in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", angelehnt an die REFA-Kalkulationen bzw. Kalku-lationen der Innungen des Gebäudereinigerhandwerks sowie eigenen Erfahrungswerten, vor.
Der Bieter trägt seine individuellen LKZ, je Raumgruppe, in die Eingabfelder ein.
Der Korridor lässt einen ausreichend großen Spielraum für die individuelle Leistungssituati-on des Bieters zu. Wenn jedoch Aufwandskalkulationen (LKZ) den marktüblichen Korridor verlassen, werden in einem Stufenverfahren bis zu 40 mögliche Punkte in der Bewertung des Bieterangebotes abgezogen. Die Angabe zu den Korridoren ist in der Losübersicht der Kalkulation hinterlegt.
Allgemeines Beispiel LKZ-Korridor für Sanitärflächen in der täglichen Vollreinigung (unte-rer Wert 75 m²/Std, oberer Wert 120 m²/Std):
Werden LKZ unter 75m²/h oder über 120 m²/h kalkuliert, erfolgt ein Abzug bis zu 40 Punk-ten je nach Entfernung vom definierten LKZ-Korridor in dem kalkulierten Los in Schritten von 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach unten, bezogen auf den unteren Grenzwert, bzw. 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach oben, bezogen auf den oberen Grenzwert. Der Abzug wird nach den Anteilen der jeweiligen Raumgruppe an der gesamten Jahresreinigungsflä-che gewichtet.
c) Die vom Bieter angebotenen Preise für die Corona Sonderleistungen fließen in den Gesamtangebotspreis und damit in die Wertung ein. Sie werden aber vom AG nur nach Bedarf abgerufen, beziehungsweise beauftragt und entsprechend vergütet.
2. Loslimitierung:
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los. Sofern ein Bieter auf mehr als zwei Lose bietet und in mehr als zwei Losen der Punktbeste ist, erhält er den Zuschlag nur auf die beiden angebotenen Lose mit der größten Jahresreinigungsfläche. Für alle anderen Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen.
Der AN hat die Leistung gemäß den Kalkulationsunterlagen und den vereinbarten SLA zu erfüllen. Er erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung. Geschuldet wird einerseits der Reinigungserfolg im Sinne einer ergebnisorientierten Reinigung und andererseits die vereinbarten Reinigungsstunden gemäß den Kalkulationsunterlagen.
Die Reinigung umfasst die Gebäudeinnenflächen, Einrichtungsgegenstände und die Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln nach Maßgabe der SLA.
Nach Bedarf des AG hat der AN auch Sonder- und Abrufleistungen durchzuführen. Sonderleistungen sind solche Reinigungsarbeiten, die üblicherweise nicht zur Unterhaltsreinigung zählen.
Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (ab-ruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Prei-sen, sofern sie anfallen, vergütet.
Abrufleistungen werden nur erbracht, wenn der AG dies zusätzlich beauftragt (ab-ruft). Ein Rechtsanspruch darauf hat der AN nicht. Beide Leistungen sind in den Kalkulationsunterlagen ausgewiesen und werden zu den dort angebotenen Prei-sen, sofern sie anfallen, vergütet.
Der AN hat die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen regelmäßig auf der Grundlage des vereinbarten Qualitätsmesssystems zu überwachen und die Überwachung zu dokumentieren (siehe SLA).
Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehens-weisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Ins-besondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten.
Der AN darf von den in den SLA festgeschriebenen Verfahren oder Vorgehens-weisen zur Leistungserbringung abweichen, sofern sichergestellt ist, dass die dort festgeschriebenen Ergebnisse durch andere geeignete Verfahren oder Vorgehensweisen erreicht werden und der AG dieser Abweichung zugestimmt hat. Ins-besondere bleibt die personelle und technische Organisation dem AN vorbehalten.
Abrufleistungen sind innerhalb folgender Fristen zu erbringen:
- Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender Verschmutzungen: 1 Stunde (während der regulären Reinigungszeiten)
- Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Der AN ist verpflichtet zu den jeweils geltenden Bestimmungen der Abfalltrennung die Entsorgung durchzuführen. Die Abfallentsorgungssatzung der Landeshaupt-stadt Potsdam ist einzuhalten. Es gilt darüber hinaus die Verordnung über die Be-wirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordung - GewAbfV).
Der AN ist verpflichtet zu den jeweils geltenden Bestimmungen der Abfalltrennung die Entsorgung durchzuführen. Die Abfallentsorgungssatzung der Landeshaupt-stadt Potsdam ist einzuhalten. Es gilt darüber hinaus die Verordnung über die Be-wirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordung - GewAbfV).
Der Auftragnehmer beschafft, nach Vorgabe des Auftraggebers, die Verbrauchsmaterialien zur Bestückung der Seifen- und Papierspender gegen Kostenerstattung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer). Ein vom AN unterzeichneter Lieferschein ist der Rechnung, zwecks Rechnungsbearbeitung, beizufügen.
Der Auftragnehmer beschafft, nach Vorgabe des Auftraggebers, die Verbrauchsmaterialien zur Bestückung der Seifen- und Papierspender gegen Kostenerstattung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer). Ein vom AN unterzeichneter Lieferschein ist der Rechnung, zwecks Rechnungsbearbeitung, beizufügen.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung), Jahresreinigungsfläche 6.568.001,04 m², 8 Schulen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um zwei Jahre bis zum 31.10.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Beschreibung der Optionen:
Auf Abruf des AG (Option) wird der AN überdies weitere Leistungen erbringen, die über die mit dem Angebot festgelegten
Stundenverrechnungssätze und Leistungskennzahlen zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten
Stundenverrechnungssätze und Leistungskennzahlen zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten
Vergütungen, soweit weniger optionale Leistungen durch den AG abgerufen werden sollten, als durch beide Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als wahrscheinlich angenommen werden.
Der AN gewährleistet, auf Anforderung Abrufleistungen innerhalb bestimmter Fristen erbringen zu können.
Zusätzliche Informationen:
1. Zur Vergabeentscheidung Unterhalts- und Glasreinigung:
a) Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. In einem mathemati-schen Algorithmus werden von 100 möglichen Punkten 60 Punkte, analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, für den niedrigsten angebotenen Preis (Bestpreis) vergeben. Die Preispunkte für die anderen Angebote ergeben sich wie folgt: Preispunkte = Bestpreis durch Angebotspreis mal 60 (das Angebot mit einem Gesamtpreis, der doppelt so hoch ist, wie das niedrigste Angebot, erhält die Hälfte der Punkte, also 30 Punkte. Die übrigen Ange-bote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt.
a) Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. In einem mathemati-schen Algorithmus werden von 100 möglichen Punkten 60 Punkte, analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, für den niedrigsten angebotenen Preis (Bestpreis) vergeben. Die Preispunkte für die anderen Angebote ergeben sich wie folgt: Preispunkte = Bestpreis durch Angebotspreis mal 60 (das Angebot mit einem Gesamtpreis, der doppelt so hoch ist, wie das niedrigste Angebot, erhält die Hälfte der Punkte, also 30 Punkte. Die übrigen Ange-bote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt.
Die Preispunkte werden bis zur zweiten Stelle nach dem Komma in der Wertung berück-sichtigt und kaufmännisch gerundet.
b) 40 Punkte, analog 40% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, werden erreicht, wenn sich die Aufwandskalkulation in Form von Leistungskennzahlen (LKZ) in dem marktübli-chen Korridor befinden, die in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", vorgegeben sind.
b) 40 Punkte, analog 40% Gewichtung in der Vergabeentscheidung, werden erreicht, wenn sich die Aufwandskalkulation in Form von Leistungskennzahlen (LKZ) in dem marktübli-chen Korridor befinden, die in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", vorgegeben sind.
Die im Rahmen des Angebotes durch den Bieter anzugebenden LKZ sind neben dem Stundenverrechnungssatz ein weiterer Faktor in der Preisbestimmung der angebotenen Dienstleistung. Für den zu vergebenden Auftrag mit seiner heterogenen Objektstruktur und Vielzahl der Objekte würde eine Fehleinschätzung des Reinigungsaufwandes nach Auf-tragsvergabe durch den Bieter möglicherweise schwer kompensiert werden können.
Die im Rahmen des Angebotes durch den Bieter anzugebenden LKZ sind neben dem Stundenverrechnungssatz ein weiterer Faktor in der Preisbestimmung der angebotenen Dienstleistung. Für den zu vergebenden Auftrag mit seiner heterogenen Objektstruktur und Vielzahl der Objekte würde eine Fehleinschätzung des Reinigungsaufwandes nach Auf-tragsvergabe durch den Bieter möglicherweise schwer kompensiert werden können.
Im Rahmen von breit angelegten Korridoren von LKZ geht der Kommunale Immobilien Ser-vice (KIS) - bei dem vorhandenen Verschmutzungsgrad der Liegenschaften - von einer dem Auftrag angemessenen Kalkulationsstruktur aus. Innerhalb dieser raumnutzungsab-hängigen LKZ-Korridore obliegt es dem jeweiligen Bieter, im Rahmen seiner unternehmeri-schen Freiheit, seiner Ablauforganisation und seines technischen und fachlichen Know Hows die passenden LKZ in Ansatz zu bringen.
Im Rahmen von breit angelegten Korridoren von LKZ geht der Kommunale Immobilien Ser-vice (KIS) - bei dem vorhandenen Verschmutzungsgrad der Liegenschaften - von einer dem Auftrag angemessenen Kalkulationsstruktur aus. Innerhalb dieser raumnutzungsab-hängigen LKZ-Korridore obliegt es dem jeweiligen Bieter, im Rahmen seiner unternehmeri-schen Freiheit, seiner Ablauforganisation und seines technischen und fachlichen Know Hows die passenden LKZ in Ansatz zu bringen.
Liegen die im Rahmen des Angebotes abgegebenen LKZ über den ermittelten Koridoren, geht der KIS davon aus, dass diese Leistungsansätze schwer zu erfüllen sind.
Liegen die abgegebenen LKZ unterhalb der ermittelten Korridore, geht der KIS davon aus, dass die Kalkulation auf nicht ausreichender Arbeitsorganisation des Bieters beruht, die zum heutigen Verfahrensstand als marktüblich vorausgesetzt werden kann.
Der KIS geht daher bei Über- oder Unterschreitung des vorgegebenen LKZ Korridors davon aus, dass bei Auftragsausführung mit einem erhöhten Kontrollaufwand und Auseinander-setzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu rechnen ist.
Deswegen gibt der KIS in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", angelehnt an die REFA-Kalkulationen bzw. Kalku-lationen der Innungen des Gebäudereinigerhandwerks sowie eigenen Erfahrungswerten, vor.
Deswegen gibt der KIS in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskenn-zahlen (LKZ) "unterer und oberer Wert", angelehnt an die REFA-Kalkulationen bzw. Kalku-lationen der Innungen des Gebäudereinigerhandwerks sowie eigenen Erfahrungswerten, vor.
Der Bieter trägt seine individuellen LKZ, je Raumgruppe, in die Eingabfelder ein.
Der Korridor lässt einen ausreichend großen Spielraum für die individuelle Leistungssituati-on des Bieters zu. Wenn jedoch Aufwandskalkulationen (LKZ) den marktüblichen Korridor verlassen, werden in einem Stufenverfahren bis zu 40 mögliche Punkte in der Bewertung des Bieterangebotes abgezogen. Die Angabe zu den Korridoren ist in der Losübersicht der Kalkulation hinterlegt.
Der Korridor lässt einen ausreichend großen Spielraum für die individuelle Leistungssituati-on des Bieters zu. Wenn jedoch Aufwandskalkulationen (LKZ) den marktüblichen Korridor verlassen, werden in einem Stufenverfahren bis zu 40 mögliche Punkte in der Bewertung des Bieterangebotes abgezogen. Die Angabe zu den Korridoren ist in der Losübersicht der Kalkulation hinterlegt.
Allgemeines Beispiel LKZ-Korridor für Sanitärflächen in der täglichen Vollreinigung (unte-rer Wert 75 m²/Std, oberer Wert 120 m²/Std):
Werden LKZ unter 75m²/h oder über 120 m²/h kalkuliert, erfolgt ein Abzug bis zu 40 Punk-ten je nach Entfernung vom definierten LKZ-Korridor in dem kalkulierten Los in Schritten von 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach unten, bezogen auf den unteren Grenzwert, bzw. 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach oben, bezogen auf den oberen Grenzwert. Der Abzug wird nach den Anteilen der jeweiligen Raumgruppe an der gesamten Jahresreinigungsflä-che gewichtet.
Werden LKZ unter 75m²/h oder über 120 m²/h kalkuliert, erfolgt ein Abzug bis zu 40 Punk-ten je nach Entfernung vom definierten LKZ-Korridor in dem kalkulierten Los in Schritten von 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach unten, bezogen auf den unteren Grenzwert, bzw. 1,5 Punkte je 1% Abweichung nach oben, bezogen auf den oberen Grenzwert. Der Abzug wird nach den Anteilen der jeweiligen Raumgruppe an der gesamten Jahresreinigungsflä-che gewichtet.
c) Die vom Bieter angebotenen Preise für die Corona Sonderleistungen fließen in den Gesamtangebotspreis und damit in die Wertung ein. Sie werden aber vom AG nur nach Bedarf abgerufen, beziehungsweise beauftragt und entsprechend vergütet.
2. Loslimitierung:
Es können pro Auftragnehmer maximal 2 Lose der Unterhaltsreinigung zuzüglich Glasreinigungslos vergeben werden.
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los. Sofern ein Bieter auf mehr als zwei Lose bietet und in mehr als zwei Losen der Punktbeste ist, erhält er den Zuschlag nur auf die beiden angebotenen Lose mit der größten Jahresreinigungsfläche. Für alle anderen Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los. Sofern ein Bieter auf mehr als zwei Lose bietet und in mehr als zwei Losen der Punktbeste ist, erhält er den Zuschlag nur auf die beiden angebotenen Lose mit der größten Jahresreinigungsfläche. Für alle anderen Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung), Jahresreinigungsfläche 7.418.907,36 m², 1 Abendschule, 3 Schulen, 1 Bürgerhaus, 1 Oberstufenzentrum, 1 Sporthalle
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gebäudeübersicht Los 2:
1. Schule Heinrich-von-Kleit (15), Friedrich-Ebert-Straße 17, 14467 Potsdam
2. Bürgerhaus Bornim (11), Potsdamer Straße 89-90 A, 14469 Potsdam
3. Grundschule Bornim, Potsdamer Straße 89-90 A, 14469 Potsdam
4. Grundschule Ludwig Renn (2), Kaiser-Friedrich-Straße 15 a, 14469 Potsdam, Am alten Möbelwerk 5 14469 Potsdam
8. Oberstufenzentrum Wirtschaft, Zum Jagenstein 26-28, 14478 Potsdam
9. Gesamtschule am Schilfhof (49), Schilfhof 23/25, 14478 Potsdam
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung), Jahresreinigungsfläche 7.028.263,59 m², Div. Objekte u. a. Stadthaus, Büros, Bauhof, Archiv
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung), Jahresreinigungsfläche 3.416.095,84 m², Div. Objekte u. a. Bildungsforum, Feuerwache
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
1. Museum Altes Rathaus, Am Alten Markt 9, 14467 Potsdam
2. Bildungsforum SLB, Wissensspeicher Potsdam, Am Kanal 47, 14467 Potsdam
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung, Außenglas in m²: 100.447,49
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung 1 x jährlich
Außenglas in m²: 100.447,49 siehe Kalkulationstabelle Los 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 5.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. 200.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 5.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. 200.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(2) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(2) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(3) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formular 4.4 EU).
(4) Erklärung zu Referenzen
Für den Nachweis der Eignung sind 3 unternehmensbezogene geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind einzureichen. Vergleichbar meint hier: Es muss mindestens eine Jahresreinigungsfläche von zwei Dritteln des größten angebotenen Loses nachgewiesen werden. Für die Glasreinigung müssen ebenfalls zwei Drittel der Außenreinigungsfläche in 3 Referenzen nachgewiesen werden.
Für den Nachweis der Eignung sind 3 unternehmensbezogene geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind einzureichen. Vergleichbar meint hier: Es muss mindestens eine Jahresreinigungsfläche von zwei Dritteln des größten angebotenen Loses nachgewiesen werden. Für die Glasreinigung müssen ebenfalls zwei Drittel der Außenreinigungsfläche in 3 Referenzen nachgewiesen werden.
Das bedeutet konkret, für Los 1 4.378.667 m²
Los 2 4.945.938 m²
Los 3 4.488.472 m²
Los 4 6.246.171 m²
Los 5 3.795.458 m²
Los 6 4.675.695 m²
Los 7 5.368.957 m²
Los 8 4.685.508 m²
Los 9 2.277.396 m²
Außenfläche Glasreinigung Los 10 66.965 m².
(Formular 4.6)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmmer
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(5) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
(5) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrachtung der Aufwandskalkulation in Form von Leistungskennzahlen (LKZ), ob diese sich in dem marktüblichen Korridor befinden, die in der Kalkulationsdatei, Tabelle Losübersicht, Leistungskennzahlen (LKZ) "unter und oberer Wert", vorgegeben sind.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRVV0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2022/S 153-437818 (2022-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung wird empfohlen
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung wird empfohlen