Die Stadt Papenburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung in verschiedenen Gebäuden zum 01.02.2023 zu vergeben. Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen. Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen städtische Gebäude
2022-53
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Papenburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung in verschiedenen Gebäuden zum 01.02.2023 zu vergeben. Zu erbringen sind...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Papenburg beabsichtigt, die Gebäudereinigung in verschiedenen Gebäuden zum 01.02.2023 zu vergeben. Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grundreinigungsleistungen. Gegenstand der Unterhalts- und ggf. Grundreinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung "Forum Alte Werft"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Emsland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26871 Papenburg
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudereinigung "Forum Alte Werft"
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung "Bauhof"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudereinigung "Bauhof"
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudereinigung "Turm Seeschleuse", "Jugendzentrum", Toiletten Bauhof"
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudereinigung "Multifunktionsgebäude"
Dauer
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem Berufsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Berufsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung".
Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register,
insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“· Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungsinhalte und Deckungshöhen mit Mindest-Deckungssummen i.H.v. Personenschäden (je Versicherungsfall)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
· Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungsinhalte und Deckungshöhen mit Mindest-Deckungssummen i.H.v. Personenschäden (je Versicherungsfall) 3.000.000,00EUR, Sachschäden (je Versicherungsfall) 2.000.000,00 EUR, Vermögensschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000,00 EUR, Bearbeitungsschäden 500.000,00 EUR, Schlüsselverlustschäden 100.000,00 EUR. Sowie die ausgeführten Mindest-Deckungssummen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, ist eine eingereichte Eigenerklärung zum beabsichtigten Versicherungsabschluss dem Angebot beizufügen.
· Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb der gesetzten angemessen Frist mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
— Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, und,
— Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum b) Angabe über die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb der gesetzten angemessen Frist mit Nachweisen zu belegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-13
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-13
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform...”
Die gesamte Kommunikation mit den Bietern (inkl. Bieterfragen, Rügen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport-ELVIS“. Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen und/oder Rügen erfolgt nicht. Die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen endet 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Bei technischen Fragen steht Ihnen die Firma subreport zur Verfügung. Unter der Tel.- Nr.: 0 221-98 578-0 können Sie den Support gerne kontaktieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“ergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 212339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
Quelle: OJS 2022/S 219-631504 (2022-11-09)
Ergänzende Angaben (2022-12-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 219-631504
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag 13.12.2022 Ortszeit: 11:00 Uhr” Neuer Wert
Text:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag 19.12.2022 Ortszeit: 11:00 Uhr” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Text: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 13.12.2022 Ortszeit: 11:00 Uhr
Neuer Wert
Text: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 19.12.2022 Ortszeit: 11:00 Uhr
Quelle: OJS 2022/S 243-698424 (2022-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 140111.37 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 219-631504
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2022-53
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Titel: Reinigungsleistungen stätische Gebäude
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Picobello Gebäudereinigung
Postort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 140111.37 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gemäß § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 020-055741 (2023-01-24)