- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den sich aus dem Bewertungsschema ergebenden Kriterien.
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen gemäß dem beigefügten Bewertungsschema vorzulegen: Nachweise und Arbeitsproben für die Ansprechperson gemäß Leistungsbeschreibung (LB) Ziffer 2.3 sowie vollständige, ausführliche und verständliche Konzepte zur Umsetzung der Anforderungen gemäß LB, Ziffern 3.2 (Seitenstruktur, Navigation, Layout, Inhalte und neues Format), 3.2.1 (Quizze), 3.2.2 (Format Jubiläum 75 Jahre Bundesrepublik Deutschland) und 4.2 (Sommerserien). In den Konzepten (mit Grafiken) ist ausführlich darzulegen, wie die Leistungen für den Deutschen Bundestag erbracht werden sollen. Die Nachweise, Arbeitsproben und Konzepte sollen mit den Ziffern der Leistungsbeschreibung bezeichnet sein. Die Nachweise, Arbeitsproben und Konzepte sind integrale Bestandteile des Angebots und können gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert werden. Fehlt ein Nachweis, eine Arbeitsprobe oder ein Konzept, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.