Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller liegt im Landkreis Biberach und hat derzeit ca. 3.850 Einwohner. Kirchdorf an der Iller ist Teil der landkreisweiten Initiative des Landkreises und ist Mitglied bei
Komm.Pakt.Net. Für das Gemeindegebiet gibt es einen FTTB/H-Strukturplan. Derzeit wird dieser noch mit den Anforderungen durch das Materialkonzeptes des Bundes überarbeitet. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Strukturplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln. Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden aufgrund vorhandener unterversorgter Bereiche (Weiße Flecken) Fördermittel des Bundes beantragt und in vorläufiger Höhe bewilligt (Az 832.5/3-20 09BW200447). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt. Nach Abschluss des Ausbaus müssen alle Teilnehmer im vorgegebenen Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s sowie die Schulen und Unternehmen mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem unten beschriebenen Ausbau zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Gemeinde (nachfolgend Auftraggeber genannt) erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Schule im den vorgegebenen Ausbaugebiet. Der Ausbau soll wie im Kapitel 4, Zeitplan beschrieben umgesetzt werden. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Planungsbeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst:
- Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des FTTB-Strukturplan.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren
- Lieferung und Einzug von Einzelrohren in die Bestandsrohre
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV)
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden
- Lieferung und Montage von POP Gebäuden und Gehäusen, nach Planvorgaben einschließlich aller Nebenarbeiten
- Lieferung und Montage aller notwendigen optischen Komponenten in den POP-Stationen (z.B. Spleiß-Patch-Module)
- Lieferung und Einzug von Glasfaserkabeln
- Spleißarbeiten
- Erstellung und Fortschreibung eines verbindlichen Terminplans, sowie Abstimmung des Bauzeitenplans. Der Bauzeitenplan ist Vertragsbestandteil.
- Regelmäßige Jour-Fixe Termine und Abstimmung der Bauausführung mit der Kommune.
- Abnahmen inklusive Funktionsprüfungen sind gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen.
- Qualitätssicherung und Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten
Für die Leistungserbringung gelten u.a.:
- Vorgaben des Fördermittelgebers (siehe Kapitel 5 und Anlagen 1 - 7)
- Beschreibung des Ausbaugebiets (siehe Kapitel 3)
- Zeitplan (siehe Kapitel 4)
- Leistungspflichten (siehe Kapitel 6)
- Einheitliches Materialkonzept der
Komm.Pakt.Net (siehe Anlagen 8, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- POP-Konzept des Netzbetreibers (siehe Anlage 8a, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- Dokumentationsvorgaben -2.4.1-KPN-NetCom-BW (siehe Anlagen 9, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- FTTB-Strukturplan (siehe Anlage 11, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- Trassenplan (siehe Anlage 10), ohne Gewähr der Umsetzbarkeit
Bei fehlenden bzw. widersprüchlichen Angaben ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich, die der Auftragnehmer in Eigeninitiative anzustreben hat. Der Auftragnehmer übernimmt die örtliche Baukoordination einschließlich Qualitätssicherung und SiGeKo-Leistungen.
Der Auftraggeber plant, unmittelbar nach Beauftragung mit den Planungsgesprächen zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten bereitzustellen, um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Der Terminplan für Planung und Realisierung muss vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Die Standorte für die Glasfaserverteiler (RVt) wurden im FTTB-Strukturplan bereits grob festgelegt. Hierzu sind vom Auftragnehmer zusammen mit der Kommune die endgültigen Aufstellflächen festzulegen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Die endgültige Trassenfestlegung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Basis der FTTB-Strukturplan (wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt) unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Trassenoptimierungen und Synergien (z.B. Mitverlegung Dritter). Der Auftragnehmer übernimmt die Abstimmung mit der Kommune und den Versorgern.
Der Auftragnehmer hat ein Hausanschlussmanagement zur Einholung von Gestattungen für die Glasfaser-Hausanschlüsse aufzusetzen. Nach der Terminvereinbarung erfolgt mit dem Hauseigentümer die individuelle Trassenfestlegung auf dessen Grundstück.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung, die mit dem Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.