Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
- Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Bezeichnung/Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistung, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;
- Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung bzw. die Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb mit dem Angebot vorlegt.
- Angaben zu dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), der technischen Ausrüstung des Unternehmens; den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung; der technischen Leitung des Unternehmens; der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit Bezeichnung/ Name der Entsorgungsanlage, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle der Auftraggeberin zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a, bei Verwertung in Anlagen zur Behandlung von Siedlungsabfällen zusätzlich Ausführungen zur Erfüllung des R-1-Kriteriums bzw. Angabe des Zertifikates; dem verbindlichen Anlieferungsort (Übergabestelle/ Behandlungsanlage gem. § 8 Abs. 1 Besondere Vertragsbedingungen, Kapitel IV. der Vergabeunterlagen) Standort/Adresse (im Angebotsschreiben einzutragen), Name des Betreibers (falls abweichend von Bieter; im Angebotsschreiben einzutragen), genehmigungsrechtliche Zulässigkeit, insbesondere auch für die Entladung/Lagerung der ausgeschriebenen Abfälle, Vorhandensein einer geeichten Fahrzeugwaage; zum Bestehen eines Ausfallverbundes einschl. Benennung mindestens einer verfügbaren Ersatzentsorgungsanlage, mit deren Standort, Betreiber und dem dortigen Verwertungsverfahren; Entsorgungswege für Rest- und Störstoffe sowie der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen;
- Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
- Verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung der Restabfälle (oder Teilfraktionen infolge nachgehender Behandlung) sowie des Ausfallverbundes für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende/beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Entsorgungs-/Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n (einschl. des Ausfallverbundes), aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfälle hervorgehen.
- Nachweis, dass auch der Betreiber der Übergabestelle für die Leistungen des Umschlages am vorgesehenen Standort der Übergabestelle die Anforderungen gem. § 56 Abs. 2 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung für den Umschlag erfüllt bzw. hierfür zertifiziert ist.
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
- Angabe der zur Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) angenommenen Abfälle der letzten 3 Jahre;
- Nachweis der schriftlichen Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG, sofern der konkrete Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung bereits benannt wurde;
- für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.