1. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese werden zeitnah unter
www.subreport.de/E14949655 zum elektronischen Download bereitgestellt.
4. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport ELViS eingereicht werden. Eine Einreichung bei der Vergabestelle im Original, per Telefax, per Post oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form.
5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
6. Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist mit dem Angebot ein entsprechendes Nachunternehmerverzeichnis einzureichen.
7. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags, Angebote sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren findet nicht statt.
9. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen vorzugsweise über das Portal subreport ELViS zustellen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich dazu einen Account anlegen über den auch das Einreichen des elektronischen Teilnahmeantrags möglich ist. Im Ausnahmefall können Fragen auch per E-Mail an die unter AbschnittI.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen oder die nicht sachdienlich sind, nicht zu beantworten.
Bieter/Bewerbergemeinschaften bereitgestellt. Bewerber/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und eignungsrelevante Unternehmen haben die im Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zwingend zu verwenden. Die Maßnahme dient dem Schutz von Betriebsgeheimnissen und Marktstrategien des Auftraggebers.
10. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nach § 41 (4) SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen für den Angebotswettbewerb erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter
www.subreport.de/ E14949655 für die zugelassenen.