Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56774_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(
https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zurKorruptionsprävention bekennt
und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung allergeltenden Wettbewerbs- und
Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerbausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren derDeutsche Bahn AG oder eines
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidungbeeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
e) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass dasUnternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationalerEmbargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unterBeachtung der EUBlocking Verordnung, dass das Unternehmen
auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird odersonstigen US-amerikanischen
oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmennicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer
natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genanntenSanktionslisten geführt wird oder die
sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass dasUnternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationalerEmbargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird
und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wirversichern auch unter Beachtung
der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischenoder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oderbritischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem,
dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer dergenannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassenenatürliche Person sind
bzw. das Unternehmen keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisationoder Einrichtung weder
unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent
der Anteile am Unternehmen hält,- dass wir bzw. unser Unternehmen weder imNamen noch auf Anweisung
einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oderEinrichtungen im Sinne von
b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferantenoder als Unternehmen im
Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen derBundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in demdas Unternehmen
ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für diesesProjekt beauftragten
Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oderwirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Büro für Landschaftsökologie LAUFER
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unterMitwirkung eines vom
Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eineBeantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträgemöglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb vonweniger als 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zubeantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einerBietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. DieTeilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenenBietergemeinschaften voraus.Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerbzugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines dereingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit denBietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitethaben.
Bei Bewerberge