Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude › Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen › Bau von Theatern
- • Bauliche Anlagen › Rohbauarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-10-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-10-27 | Ergänzende Angaben |
| 2023-02-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-03-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-03-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-04-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-07-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-07-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-08-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-08-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-08-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Theatern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.kapellmann.de 🌏
E-Mail: tobias.freiberg@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-55 📞
Fax: +49 30399769-91 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-17 📅
Datum des Beginns: 2023-04-24 📅
Datum des Endes: 2026-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 200-567778
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 172-486048
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6HJ4
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 2 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 400 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nationaltheater Mannheim Hebelstraße 2-4 68161 Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB
Internetadresse: www.kapellmann.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 200-567778 (2022-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Kurze Beschreibung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Theatern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.kapellmann.de 🌏
E-Mail: tobias.freiberg@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-55 📞
Fax: +49 30399769-91 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-17 📅
Datum des Beginns: 2023-04-24 📅
Datum des Endes: 2026-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 200-567778
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 172-486048
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6HJ4
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung sind unter anderem:
- Baustelleneinrichtung
- Baustelleneinrichtung und Dokumentation
- unterhalb der Bodenplatte
- Erdarbeiten
- Grundleitungen Kunststoff SW + RW
- Grundleitung Steinzeug SW + RW
- Sanierung Grundleitung im Inliner-Verfahren
- Kontrollschächte
- Bodenabläufe & Rohrdurchführungen
- Demontagearbeiten/ Abbruch
- Sonstige Leistungen Entwässerung
- Entwässerungsarbeiten
- Abbruch Fenster und Türen innen, Treppengeländer,Betonplatten
- Abbrucharbeiten Stahlbeton
- Öffnungen in Stahlbetonwänden
- Durchbrüche & Wandschlitze in Stahlbetonwänden und Unterzügen herstellen
- Abbrucharbeiten Mauerwände
- Öffnungen in KS Wänden herstellen
- Abbrucharbeiten Porenbetonwände
- Öffnungen in Porenbeton-Wänden
- Aussparungen & Schlitze in Mauerwerkswänden aus KS und Porenbeton herstellen
- Durchbrüche in Stahlbetondecken
- Kernbohrungen
- Abbrucharbeiten Dach
- Konstruktive Abbruch- und Rückbaumaßnahmen
- Deckenunterfangungen
- Auswechslungen Stahlpfetten Dach im BereichDachöffnungen
- Bohrungen Pfetten Dach Achse A-B und A´ und B´
- Stahlbauarbeiten
- Durchbrüche und Deckenverstärkungen in Bestandsrippendecken herstellen
- Bestandsdurchbrüche schließen
- Schließen von Türöffnungen in Bestandswänden
- Bodenplatten Achse B-C/2-11 und Bodenplatte +Wandöffnung Achse A-B/16-20
- Ergänzende Decken im Bestand
- Aufzugschacht neu im Bestand (Hebelstraße)
- Unterfluraufzug Müllpresse Achse 7/A
- Zugang Orchestergraben Achse 14-15/ C und C´
- Torverbreiterung Brandschutztor Ebene E0 Achse 9/D
- Deckenöffnungen in Rippendecke über E1 Achse 11-12/B´-C´ für Treppe und Hubbühne
- Bewehrung, Einbauteile-, Bauteil- Anschlüsse Ortbeton
- Betonarbeiten Ortbeton
- Innenwände
- Einbauteile, Anschlüsse und Fugen
- Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze und Aussparungen
- Öffnungen im Bestandwänden verschließen
- Mauerarbeiten
- Regiearbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nationaltheater Mannheim Hebelstraße 2-4 68161 Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
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3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG BW),
7. entfällt,
8. entfällt,
9. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt VHB 221 oder 222.
10. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
Die Erklärungen zu Ziff. 6-10 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
11. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
12. die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG BW) für andere Unternehmen,
13. Aufgliederung der Einheitspreise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
14. die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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15. der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) und mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert). Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den gefoderten Mindestdeckungssummen ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice zu erbringen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit kann der Bieter alternativ auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall umgehend nachzureichen.
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Der Nachweis zu Nr. 14 kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 14 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
16. Die Erklärung gem. Nr. 14 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) und mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert). Der Nachweis ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice zu erbringen, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
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Mit dem Angebot abzugeben ist:
17. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
18. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
19. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 17-18 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und in Bezug auf Nr. 18 durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) erforderlich.
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Das Formblatt VHB 124 und 235 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
20. Die Erklärungen gem. Nr. 17-18 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
21. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich aller Nachträge. Die Bürgschaften sind von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB
Internetadresse: www.kapellmann.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6HJ4/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Ergänzende Angaben (2022-10-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-600272
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 200-567778
ABl. S-Ausgabe: 210
Quelle: OJS 2022/S 210-600272 (2022-10-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-600272
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 200-567778
ABl. S-Ausgabe: 210
Quelle: OJS 2022/S 210-600272 (2022-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 458 939 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 041-120103
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6FAS
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-21 📅
Name: Grafried Bauunternehmung GmbH
Postort: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 041-120103 (2023-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 458 939 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 041-120103
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6FAS
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-21 📅
Name: Grafried Bauunternehmung GmbH
Postort: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 041-120103 (2023-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabenummer: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Theatern 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Grafried Bauunternehmung GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grafried Bauunternehmung GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ziegelhofstr. 39
Postleitzahl: Freiburg
Postort: 79110
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
E-Mail: tobias.freiberg@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-47 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 058-185665 (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabenummer: NTM-01-10.013-VE3.015.1
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
NTM-01-10.013-VE3.015.1
Titel: Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Beschreibung der Beschaffung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Rohbauarbeiten 1 - Bestand.
Gegenstand der Leistung ist unter anderem:
- Baustelleneinrichtung
- Baustelleneinrichtung und Dokumentation
- unterhalb der Bodenplatte
- Erdarbeiten
- Grundleitungen Kunststoff SW + RW
- Grundleitung Steinzeug SW + RW
- Sanierung Grundleitung im Inliner-Verfahren
- Kontrollschächte
- Bodenabläufe & Rohrdurchführungen
- Demontagearbeiten/ Abbruch
- Sonstige Leistungen Entwässerung
- Entwässerungsarbeiten
- Abbruch Fenster und Türen innen, Treppengeländer,Betonplatten
- Abbrucharbeiten Stahlbeton
- Öffnungen in Stahlbetonwänden
- Durchbrüche & Wandschlitze in Stahlbetonwänden und Unterzügen herstellen
- Abbrucharbeiten Mauerwände
- Öffnungen in KS Wänden herstellen
- Abbrucharbeiten Porenbetonwände
- Öffnungen in Porenbeton-Wänden
- Aussparungen & Schlitze in Mauerwerkswänden aus KS und Porenbeton herstellen
- Durchbrüche in Stahlbetondecken
- Kernbohrungen
- Abbrucharbeiten Dach
- Konstruktive Abbruch- und Rückbaumaßnahmen
- Deckenunterfangungen
- Auswechslungen Stahlpfetten Dach im BereichDachöffnungen
- Bohrungen Pfetten Dach Achse A-B und A´ und B´
- Stahlbauarbeiten
- Durchbrüche und Deckenverstärkungen in Bestandsrippendecken herstellen
- Bestandsdurchbrüche schließen
- Schließen von Türöffnungen in Bestandswänden
- Bodenplatten Achse B-C/2-11 und Bodenplatte +Wandöffnung Achse A-B/16-20
- Ergänzende Decken im Bestand
- Aufzugschacht neu im Bestand (Hebelstraße)
- Unterfluraufzug Müllpresse Achse 7/A
- Zugang Orchestergraben Achse 14-15/ C und C´
- Torverbreiterung Brandschutztor Ebene E0 Achse 9/D
- Deckenöffnungen in Rippendecke über E1 Achse 11-12/B´-C´ für Treppe und Hubbühne
- Bewehrung, Einbauteile-, Bauteil- Anschlüsse Ortbeton
- Betonarbeiten Ortbeton
- Innenwände
- Einbauteile, Anschlüsse und Fugen
- Öffnungen, Durchbrüche, Schlitze und Aussparungen
- Öffnungen im Bestandwänden verschließen
- Mauerarbeiten
- Regiearbeiten
Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2028
Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 24.04.2023
Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 27.02.2026
Mehr anzeigen
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Theatern 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
NTM-01-10.013-VE3.015.1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
Rohbauarbeiten 1 - Bestand
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Grafried Bauunternehmung GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grafried Bauunternehmung GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE185210499
Postanschrift: Ziegelhofstr. 39
Postleitzahl: Freiburg
Postort: 79110
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Nationale Registrierungsnummer:
DE 143845211
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
E-Mail: tobias.freiberg@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-47 📞
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Neuer Wert
Text:
I.) Die Klimaschächte im Opernsaal mussten wegen der Vorbereitungen für die Estricharbeiten in Ebene 3 geöffnet werden, um das geplante KS-Mauerwerk anlegen zu können, gegen das dann der Estrich gearbeitet wird. Da das Mauerwerk wegen der noch ausstehenden Schachtinstallationen noch nicht vollständig ausgeführt werden konnte, mussten auf der Innenseite der Schächte Geländer als Absturzsicherungen montiert werden. Die Sicherheit der Baustelle kann nur gewährleistet werden, wenn der Abbruch der Wände und die Errichtung der Absturzsicherung durch denselben Auftragnehmer ausgeführt werden. Die Errichtung der Geländer muss unmittelbar an die Abbrucharbeiten anschließen, damit die Sicherheit auf der Baustelle durchgehend sichergestellt ist. Vor diesem Hintergrund ist eine nahtlose Ausführung der Leistungen zwingend erforderlich. Die Aufteilung der Leistungen auf mehrere Auftragnehmer kann zum Schutz der Verkehrssicherheit nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und einem unverhältnismäßig hohen Koordinierungsaufwand für den Auftraggeber verbunden.
II.) Im Bereich des Flures in der Wandelhalle Nord- West musste der Boden über dem Bunker geöffnet und die Fertigteilplatten entfernt werden, um die Installationen aus den Obergeschossenen an der Achse B über die Bunkerdecke in den Kellerbereich zu ermöglichen. Die Fertigteile mussten zum Teil mit Dübeln versehen werden, um sie dann fassen und herausheben zu können, da die bauzeitlichen Montagehilfen abgebrochen waren. Die Installationsleistung ist bereits Teil des Auftrages. Um die Arbeiten ausführen zu können, sind die Platten mit Haltepunkten zu versehen. Die Haltepunkte stellen zusätzliche Leistungen dar. Die Montage zusätzlicher Haltepunkte kann aus technischen Gründen nur durch den Auftragnehmer erfolgen, da erst bzw. nur bei der Öffnung der Bodenplatten erkennbar wird, wo genau die Anbrigung von Haltepunkten erforderlich ist. Aufgrund der technischen Schnittstellen durch die zeitgleich auszuführenden Leistungen und im Sinne eines ungestörten Ablaufes der Arbeiten wäre es für die Bauherrschaft unzumutbar, diese Arbeiten neu auszuschreiben.
III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 29 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt -24.528,20 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 058-185939 (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend unter II.) ausgefürhte Auftragsänderung ist zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Neuer Wert
Text:
I.) Aufgrund geänderter Anforderungen an die Rohbauöffnungen zum Einbau von Brandschutztoren wurden zusätzliche Stahlbetonarbeiten im Bereich der Brandschutzgroßtore in den Bühnen SH und OH erforderlich. Die Änderungen an den Rohbauöffnungen ergaben sich im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Brandschutztore. Die veränderten Anforderungen an die Brandschutztore wurden notwendig, da der Bieterkreis der Torhersteller zum Zeitpunkt der LV-Erstellung deutlich eingeschränkt war. Die Anforderungen an die Tore wurde für eine möglichst breite Marktansprache und zur Erlangung eines wirtschaftlichen Angebotes in der Größe dahingehend angepasst, dass die auf dem Markt erhältlichen Tore mit entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen für Brandschutztore eingebaut werden können.
II.) Im Bereich des Großtores von der Transportzone auf die Schauspielbühne musste der Sturz erneuert werden. Grund ist das Auflager der bestehenden Zwischendecke, welche nachträglich eingebaut wurde. Das Deckenauflager im Bereich der Toröffnung war statisch nicht mehr nachweisbar. Diese Erkenntnis konnte erst nach der Demontage der alten Tore gewonnen werden, da die Tragkonstruktion durch die Torkonstruktion verdeckt war.
III.) Ein Wechsel des Auftragnehmers im Hinblick auf die genannten Auftragsänderungen kann aus den nachstehenden technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen bzw. wäre unzweckmäßig. Außerdem wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden und somit auch wirtschaftlich unzumutbar: Die nachtragsrelevanten Arbeiten stellen spezifische Ausführungsvarianten zu bereits im Hauptauftrag beauftragten Positionen dar. Alle Tore befinden sich in direktem Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer herzustellenden Zwischendecken in den Bühnenlagern. Die vorhandenen Öffnungen sind gleichzeitig die einzigen Transportwege in die Seitenbühnen und Bühnenlagerräume, die für den Einbau der Zwischendecke genutzt werden müssen. Die Beauftragung der Vergabe an Dritte würde zu logistischen Kollisionen auf der Baustelle führen. Eine Terminliche Verzögerung würde die Ausführung der bereits im Bau befindlichen Zwischendecken behindern. Zudem ist die Erneuerung des Sturzes aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht.
V.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 31 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 91.623,13 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
Quelle: OJS 2025/S 068-221039 (2025-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Auftragsänderung ist zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Text:
I.) Die Auftragsänderung umfasst notwendig gewordene Betonsanierungsarbeiten. Nach Abschluss der Rückbau- und der Schadstoffsanierungsarbeiten sowie nach Freimeldung der einzelnen Bauabschnitte wurden im Zuge einer Bestandsaufnahme zahlreiche Fehlstellen im Beton aufgrund älterer Beschädigungen und bedingt durch den Rückbau der Bestandsinstallationen festgestellt. Die sichtbaren Stellen wurden aufgenommen und abschließend bewertet. Die gegenständlichen Nachtragsleistungen beziehen sich nur auf Betoninstandsetzungsmaßnahmen mit statisch untergeordneter Bedeutung (z.B. lokale Abplatzungen und Fehlstellen an Deckenunterseiten). Die Ausführung der ursprünglich beauftragten Rohbauarbeiten kann ohne die nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht erfolgen.
II.) Ein Wechsel des Auftragnehmers im Hinblick auf die genannten Auftragsänderungen kann aus den nachstehenden technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen bzw. wäre unzweckmäßig. Außerdem wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden und somit auch wirtschaftlich unzumutbar:
Durch die zusätzlich notwendig gewordenen Betoninstandsetzungarbeiten sind erheblichen Schnittstellen zu den Rohbauarbeiten entstanden, wie: - Aufgrund von nicht instandgesetzten Deckenanschlüssen sind Mauerwerksarbeiten nicht herstellbar; - Bestandsdeckendurchbrüche können nicht geschlossen werden, da zuerst eine Betonsanierung an diesen Positionen erfolgen muss; - Neue Betonwände oder -stützen sowie Mauerwerkswände sind aufgrund beschädigter Anschlüsse und Abplatzungen der benachbarten Wände nicht herstellbar. Die Fehlstellen im Gebäude sind zahlreich. Teilweise gibt es Überschneidungen. Die Betoninstandsetzung durch ein anderes Unternehmen würde somit zu erheblichen Schwierigkeiten und Nachteilen für den Auftraggeber bei der Gewährleistung führen. Im Gewährleistungsfall wäre eine Zuordnung der Verantworlichkeit schwierig bis unmöglich. Durch die notwendig gewordene Betoninstandsetzung sind der Bestandsauftragnehmer sowie weitere Folgegewerke an der Ausführung ihrer Leistungen gehindert. Die Verzögerungen in der Leistungserbringung würden mangels ausreichender Ausweichmöglichkeiten zu Schadensersatzforderungen der betroffenen Gewerke führen. Eine Verzögerung bei den betroffenen Schlüssel-Gewerken hätte zur Folge, dass der bereits äußerst eng getaktete Terminplan und der Fertigstellungstermin 03/2028 nicht mehr eingehalten werden kann. Zudem wäre die Neuvergabe der nachtragsgegenständlichen Leistungen im offenen Verfahren mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
III.) Die Änderung ist außerdem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehen konnte. Bevor das Gebäude entkernt war, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass der Bestandsbau in
erheblichem Umfang betontechnologisch zu ertüchtigen ist. Alle einsehbaren Bauteile waren augenscheinlich in gutem Zustand. Die flächendeckende Betonsanierung /- Instandsetzung war daher weder monetär noch zeitlich berücksichtigt. Erst nach Fertigstellung der Demontage- und Rückbauarbeiten wurden Schadensstellen am Beton vor Ort erkannt. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die zusätzlichen Betoninstandsetzungarbeiten nicht verändert. Der Auftragnehmer war ursprünglich bereits mit Leistungen aus dem Bereich der Betoninstandsetzung beauftragt, so dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
IV.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 30 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 143.537,24 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 129-445612 (2025-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Text:
I.) Beim Abbruch des Zementestrichs wurde festgestellt, dass dieser teilweise eine größere Stärke von 11 cm aufweist. Aus dieser größeren Stärke des Materials folgt ein erhöhter Aufwand beim Brechen und Transport des Estrichs, da die Zerkleinerung aufwendiger ist und mehr Abbruchmaterial anfällt.
II.) Darüber hinaus hat sich der Transportweg sämtlicher Aushub- und Abbruchmaterialien aus dem Gebäude verändert. Ursprünglich war geplant, dass das Material über die Bestandsrampe aus dem Gebäude gefahren werden kann. Dazu wäre ein einmaliges Auflagen im Bunker und das anschließende Verladen auf einen LKW im Freien erforderlich gewesen. Die Nutzung der Bestandsrampe der Bunkerzufahrt kam allerdings nicht in Betracht, da unmittelbar anstehendes Schichtenwasser und der Fortlauf der Bauarbeiten im Bereich der unterirdischen Werkstätten dies nicht zuließen. Aus diesen Gründen muss der Abtransport über neu geschaffene Zugänge auf der Südseite des Bunkers zur Baugrube des Chorprobesaals erfolgen. Die Sole der Baugrube befindet sich 1,5 Meter unter dem Bodenniveau der Bodenplatte des Bunkers und die Baugrube ist lediglich über eine steile Rampe erreichbar, die nicht mit LKW befahren werden kann. Aus diesem Grund muss das Material mit Kompaktladern aus dem Vorderkipper über die Abbruchkante geschoben, mit einem Bagger auf einen Vorderkipper verladen und mit dem Vorderkipper aus der Baugrube zum Verladeplatz gefahren werden. Der Transport aus dem Gebäude verlangt also zusätzliche Arbeitsschritte.
III.) Bei dem Ausbau des Estrichs (vgl. Ziffer I.) richtet sich die Zulässigkeit nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Der Ausbau des Estrichbodens mit größerer Stärke stellt einen Teilersatz und damit eine zusätzliche Leistung dar. Beauftragt wurde der Abbruch des gesamten Estrichs um Baufreiheit für die Errichtung der Rollregalanlage zu erhalten. Der Ausbau des Estrichs ist ein einheitlicher Vorgang, der nicht nach Stärken aufgeteilt werden kann. Mithin liegt ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen den bereits beauftragten und der zusätzlichen Leistung vor. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit den zusätzlichen Leistungen kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Ein Aufteilen des Abbruchs des Estrichs ist objektiv nicht möglich, jedenfalls aber unzweckmäßig. Der Bunker bietet nur begrenzte Platzverhältnisse. Ein simultanes Arbeiten ist nicht möglich. Die Unternehmen würden sich beim Materialtransport gegenseitig behindern. Da die Flächen nicht vorab unterschiedlichen Stärken zugeordnet werden kann, würde eine Aufteilung auf verschiedene Auftragnehmer zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen.
IV.) Bei dem Abtransport des Aushubs- und Abbruchmaterials über die Rampe und unter Einsatz eines großen Kettenbaggers und Vorderkippers (vgl. Ziffer II.) richtet sich die Zulässigkeit nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Es handelt sich um eine zusätzliche Station bei dem Transport des Materials, so dass ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen der vertraglich und der zusätzlich benötigten Leistung besteht. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aus technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Bei der zu beurteilenden Leistung handelt es sich um einen Zwischenschritt bei dem bereits beauftragten Transport der zu entfernenden Materialien. Eine Aufteilung dieses Vorgangs auf verschiedene Unternehmen würde zu Problem bei der Koordination führen.
V.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 49 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 103.859,60 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 129-446858 (2025-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Text:
I.) Der vorliegende Nachtrag umfasst eine Planänderung im Bereich der neuen Bühnen. Aufgrund der Planfortschreibung der TGA Gewerke wurden Deckenaussparrungen erforderlich, die während der ursprünglichen Ausschreibung nicht ersichtlich waren. Diese Aussparrungen sind erforderlich, um die geplanten technischen Installationen zu integrieren und erfordern eine Anpassung der bestehenden Schalung sowie die Anpassung der Armierung. Die Herstellung der Deckenaussparrungen erfordert den Einbau einer zusätzlichen Aussparrung in die Schalung.
Zusätzlich wurden die Anschlusspunkte für die Promatverkleidung der Stahlträger durch Kragplatten realisiert. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen, die für den sicheren Betrieb im Bühnenbereich erforderlich sind. Die Brandschutzanforderungen verlangen eine stabile und funktionstüchtige Brandschutzverkleidung, die durch die Kragplatten gewährleistet wird. Zur Erfüllung der brandschutztechnischen Vorgaben muss die neue 12cm breite Betondecke ca. 3-4 cm über den Rand der Stahlträger auskragen. Dies ist erforderlich um die Promatverkleidung sachgemäß anzubringen. Für die Realisierung dieses Auskragens ist eine aufwendige Anpassung der Schalung erforderlich. Diese muss so ergänzt werden, dass der auskragende Teil der Betondecke entsprechend gegossen und die Stabilität der Brandschutzverkleidung sichergestellt werden kann.
Die vorgenannten Maßnahmen sind aus fachlicher und sicherheitstechnischer Sicht zwingend erforderlich, um die gesetzlichen und bautechnischen Anforderungen für den Brandschutz zu erfüllen und die notwendige Sicherheit im Bühnenbereich zu gewährleisten.
II.) Bei der Herstellung der zusätzlichen Deckenaussparungen sowie der Kragplatten (vgl. Ziffer I.) richtet sich die Zulässigkeit nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Es handelt sich um zusätzliche Bauleistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers mit den zusätzlichen Bauleistungen kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Mehrkosten verbunden. Beide Änderungen erfordern eine Anpassung der Schalung und zum Teil der Armierung. Die Ausführung der Herstellung der Schalung und die Anpassung der Armierung durch einen Dritten ist insbesondere aufgrund der erforderlichen Errichtererklärung sowie der daraus resultierenden Gewährleistungsverpflichtungen ausgeschlossen. Ein Wechsel des ausführenden Unternehmens würde die Nachvollziehbarkeit der Ausführung und die klare Zuordnung der Verantwortung erheblich erschweren.
Ein fehlerhafter Einbau der Aussparungen würde aufwendige Anpassungen nach Ausführung der Decken erforderlich machen. Darüber hinaus gilt es ein Aufschwimmen der Aussparrungen während der Betonage technisch zu vermeiden. Die Ausführung der Schalung und Betonage erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und technischer Präzision, um Folgeschäden, insbesondere durch Undichtigkeiten und Austritt von großen Mengen Beton, zu vermeiden. Die Arbeiten erfolgen in großer Höhe (6,66m) und sind daher mit einem erhöhten Schadens- und Sicherheitsrisiko verbunden. Ein Versagen der Schalung während des Befüllens mit Flüssigbeton wäre aufgrund des dann austretenden Betons mit erheblichen Schäden verbunden. Dies könnte soweit gehen, dass eine teilweise betonierte Decke neu errichtet werden müsste.
Eine Trennung der Leistungen Schalung und Betonage auf verschiedene Auftragnehmer ist daher nicht möglich und im Übrigen auch nicht branchenüblich. Beide Leistungen sind technisch unmittelbar miteinander verknüpft, sodass eine Aufteilung auf verschiedene Auftragnehmer nicht in Betracht kommt. Nur bei einer Vergabe an einen einzigen Auftragnehmer bleibt es bei einer eindeutigen Zuordnung der Verantwortlichkeit für das Gewerk.
III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 34 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 12.822,39 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 157-538856 (2025-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Neuer Wert
Text:
I.) Der Auftragnehmer wurde mit der Ausführung von Rohbauarbeiten im Bestand im Spielhaus des Nationaltheaters Mannheim beauftragt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer die Ausführung der Änderung der Stahlkonstruktion von vorhandenen Dachdurchführungen bereits in seiner Beauftragung. Jedoch weichen die tatsächlichen Gegebenheiten von der ursprünglichen Planung ab. Da die Dachdurchdringungen für die Stahlkonstruktionen nicht wie ursprünglich vorgesehen ausgeführt werden können, müssen die Planung und Ausführung an die örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden: a) Die Planung ist an die geänderten neuen Dachdurchdringungen anzupassen. Zudem muss die Werk- und Montageplanung wiederholt werden. Um die neue Werk- und Montageplanung erstellen zu können müssen die neuen Dachdurchdringungen und die erforderlichen Stahlkonstruktionen vor Ort ausgemessen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten mit unterschiedlichen Querstreben und Auskreuzungen neu geplant und statisch berechnet werden. b) Neben den Folgen der Planungsänderung sind auch zusätzliche Bauleistungen erforderlich. Aufgrund der bestehenden Bausubstanz und der geänderten Werk- und Montageplanung müssen Änderungen vorgenommen werden. Zudem sind für die Ausführung der neuen Dachwechselfelder andere Stahlprofile notwendig.
II.) Das Einmessen der Bohrungen zur Befestigung der Dachwechsel sowie das Herstellen der Bohrungen an den Bestandsträgern waren ursprünglich nicht ausgeschrieben und müssen zusätzlich ausgeführt werden. Der vorliegende Nachtrag umfasst sowohl eine Anpassung und Erweiterung der ursprünglichen Planungs- und Bauleistungen als auch zusätzliche Leistungen, die durch unvorhersehbare Gegebenheiten und nachträgliche Planungsänderungen notwendig wurden. Die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den geänderten und zusätzlichen Leistungen ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da sie auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind, die der Auftraggeber auch bei sorgfältiger Vorbereitung nicht hätte erkennen können. Zudem verändert sich durch die Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags nicht, da Inhalt, Zweck und wirtschaftlicher Schwerpunkt des Vertrags im Wesentlichen gleich bleiben.
III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 39 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 25.911,88 Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 166-567976 (2025-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen angefallen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den nachstehend beschriebenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend beschriebenen Auftragsänderungen sind zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die einzelne Auftragsänderung liegt unter 50 % der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Neuer Wert
Text:
Die Vertragsänderung sind vorliegend- aus unterschiedlichen Gründen- auch ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens vergaberechtlich zulässig.
I.) Zusätzlicher Aufwand Verschalung und Bewehrung: Die Beauftragung der Auftragsänderungen ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, da zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Der zusätzliche Aufwand ist nach der Verbreiterung der Aussparungen objektiv erforderlich, um die nach wie vor geschuldete Leistungen insbesondere statisch funktional herzustellen. Ein enger und unmittelbarer Zusammenhang ist gegeben.
II.) Rückbauarbeiten Entwässerungsleistung, Überbauen und Abdichten Dachabläufe: Eine Beauftragung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Abbruch, Überbauen und Abdichten der Dachabläufe war nicht Gegenstand des ursprünglichen Vertrages. Folglich handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Firma Grafried war mit dem Abbruch der Entwässerungsleitungen beauftragt, die an die Dachabläufe angeschlossen waren. Der Abbruch der Leitungen nach Leistungsverzeichnis hätte dazu geführt, dass sämtliches Niederschlagswasser des Pavillondachs unkontrolliert in das Gebäude geflossen wäre und dort große Probleme verursacht hätte. Die Abläufe mussten aus diesem Grund verschlossen und die Entwässerung durch behelfsmäßige Abläufe sichergestellt werden. Daraus ergibt sich ein enger und unmittelbarer Zusammenhang. Darüber hinaus kann Erforderlichkeit im Sinne einer Verbesserung der Nutzung der ursprünglich beschafften Leistung begriffen werden. Das Abdichten der durch einem anderen Unternehmen hätte zusätzliche Schwierigkeiten hervorgerufen, da die Witterung ein sofortiges Verschließen nach dem Abbruch verlangte und hier zusätzliche Abstimmungen und die Vorhaltung von Personal erforderlich geworden wären. Dies wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten einhergegangen. Gleichzeitig handelt es sich um eine kleine, untergeordnete Leistung, die auf geringes Interesse am Markt stoßen sollte.
III.) Türöffnung Ebene 1: Hier verhält es sich ebenso wie hinsichtlich des zusätzlichen Aufwands bei der Verschalung und Bewehrung, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.
Überdies ist die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vergaberechtlich zulässig, da der Bestand anders vorgefunden wurde, als dies im Vorfeld ersichtlich war.
IV.) Abdichtung der Grundleitungen Untergeschoss: Diese Leistung stellt sich als Folge der zwangsläufigen Umplanung von „Erneuerung“ auf „Sanierung“ dar. Im Zuge der Generalsanierung hat sich herausgestellt, dass die Bestandsgrundleitungen in größerer Anzahl und über längere Strecken instandgesetzt werden müssen, als ursprünglich angenommen. Ursprünglich sollten zwischen den Achsen 10-16 die Grundleitungen nur in Teilstücken saniert werden. Nach neuen Erkenntnissen erweitert sich die Ausführung jedoch bis Achse 18. Ein Ersatz der Grundleitung ist aufgrund ansteigenden Grundwassers nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind die bestehenden Grundleitungen im Inlinerverfahren abzudichten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Überdies kommt auch eine Rechtfertigung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB in Betracht, da aufgrund des sorgfältigen Monitorings des Grund- und Schichtenwassers in den Jahren vor der Maßnahme nicht mit einem derartigen Wasserstand gerechnet werden konnte.
V.) Freistemmen Bestandsstahlstützen: Hier verhält es sich ebenso wie hinsichtlich des zusätzlichen Aufwands bei der Verschalung und Bewehrung, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.
Überdies kommt auch eine Rechtfertigung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB in Betracht, da der Bestand anders vorgefunden wurde, als dies im Vorfeld ersichtlich war.
VI.) Holzsteg zur Herstellung Begehbarkeit: Vorliegend ist hinsichtlich der Leistung eine Beauftragung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig.
Es liegt eine zusätzliche Leistung vor. Ursprünglich war keine Errichtung eines Holzstegs zur Herstellung der Begehbarkeit geschuldet, da bei Vertragsschluss noch von einer uneingeschränkten Begehbarkeit über den Bühnenboden ausgegangen werden konnte. Die Leistung ist des Weiteren auch erforderlich, da zunächst ohne Herstellung des Stegs der Stahlbau nicht hätte errichtet werden können. Auch darüber hinaus kommt die ermöglichte Begehbarkeit durch den Holzsteg dem Gewerk des Auftragnehmers weiterhin zugute, da im fraglichen Bereich noch weitere Leistungen zu erbringen sind. Im Falle einer Drittvergabe hätte eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Inhaber des Stegs und dem Dritten stattfinden müssen, worauf der Auftraggeber mangels rechtlicher Befugnis keinen Einfluss hat.
VII.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 43 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 23.223,27 € Euro netto.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 166-569499 (2025-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3458939.37 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3458939.37 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen angefallen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den nachstehend beschriebenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die einzelne Auftragsänderung liegt unter 50 % der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Neuer Wert
Text:
Die Vertragsänderung sind vorliegend- aus unterschiedlichen Gründen- auch ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens vergaberechtlich zulässig.
I.) Zulage Einzelkernbohrung:
Die Beauftragung mit der Durchführung 20 zusätzlicher Kernbohrungen mit Zulage ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig, da zusätzliche Bauleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden ist.
Die zusätzlichen Bohrungen stellen einen zusätzlichen Aufwand dar, da die Planung anzupassen war. Da sich die Arbeitsabläufe durch den Aufwand der Baustelleneinrichtung unterscheiden, liegt keine einfache Ausweitung vor. Da der Bestandsauftragnehmer Grafried mit den Kernbohrungen im Bestandsgebäude beauftragt ist und der Trassenlauf nun angepasst wird, liegt bei den zusätzlichen Bohrungen ein enger und unmittelbarer Zusammenhang vor.
Der Bestandsauftragnehmer Grafried wurde bereits mit der Herstellung der Bohrungen beauftragt. Weitere Kernbohrungen, die im Rahmen der Modifikation des Trassenverlaufs benötigt werden, an ein anderes Unternehmen zu vergeben wäre zwar grundsätzlich möglich, aber objektiv unzweckmäßig. Regelmäßig werden auch tragende Bauteile durchbohrt. Es ist daher wichtig, dass auch die zusätzlichen Bohrungen durch einen einzigen Auftragnehmer ausgeführt werden, um eine klare Gewährleistung zu erhalten. Darüber hinaus werden viele der Bohrungen nach der Installation von Leitungen durch den Bestandsauftragnehmer Grafried verschlossen. Dabei muss auch die Bewehrung ergänzt werden, was einen deutlichen Mehraufwand bedeutet. Folglich hängt der spätere Aufwand für den Bestandsauftragnehmer Grafried auch von der konkreten Ausführung der Bohrung ab. Hier werden ebenfalls Schwierigkeiten vermieden, wenn sämtliche Bohrungen durch den Bestandsauftragnehmer Grafried ausgeführt werden. Weiterhin würde die Vergabe an ein anderes Unternehmen die Ausführung verzögern. In dieser Zeit könnte die Installation der TGA nicht fortgesetzt werden, so dass die Unternehmen behindert wären. Die Behinderung könnte sogar die Eröffnung nach der Sanierung verzögern. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Dagegen handelt es sich bei den gegenständlichen Nachtragsleistungen um eine eher kleine Leistungen, die gemessen am Hauptauftrag kaum ins Gewicht fallen.
II.) Maschinelles Glätten:
Die Beauftragung mit dem maschinellen Glätten ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens ist gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Eine zusätzliche Leistung liegt vor. Der Bestandsauftragnehmer Grafried war mit der Herstellung des Rohbodens nach Position 06.04.0005 beauftragt. Ursprünglich sollte der Beton eingebracht, eingeebnet und flächenbündig abgezogen werden. Später sollte der Rohboden durch ein anderes Gewerk gespachtelt und beschichtet werden. Nun soll mittels Flügelglättung beim Einbau ein Boden mit gebrauchsfertiger Oberfläche hergestellt werden. Das zusätzliche Glätten des Rohbodens stellt eine zusätzliche Leistung dar. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich im Sinne eines engen und unmittelbaren Zusammenhang. Zwischen der Leistung nach Leistungsverzeichnis und der zusätzlichen Glättung besteht ein enger und unmittelbarer Zusammenhang, da das Einbringen des frischen Betons und das anschließende Glätten Teile des Einbaus der Bodenplatte sind.
Ein Abtrennen des Glätten vom restlichen Einbau des Beton ist grundsätzlich möglich, aber objektiv unzweckmäßig. Die Herstellung eines Sichtbetonbodens, der sich für die übliche Verwendung eignet, ist von verschiedenen Faktoren wie Bewehrung, Materialgüte, Einbau und Oberflächenbearbeitung abhängig. Diese Arbeitsschritte in unterschiedliche Hände zu geben, würde eine unklare Gewährleistungssituation schaffen und wäre mit großen Schwierigkeiten bei der Koordination verbunden. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer würde den Einbau des Bodens verzögern und wäre mit dem Gedanken der Beschleunigung nicht zu vereinbaren.
III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 55 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 9.141,98 € Euro netto.
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