Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RS16 Schwetzingen-Heidelberg
RS16002
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Verkehrsanlagenplanung Radschnellverbindung RS16 zwischen Schwetzingen und Heidelberg mit Verkehrsuntersuchung und planungsbegleitender Vermessung”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 68723 Schwetzingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Verkehrsanlagenplanung einer Radschnellverbindung zwischen Schwetzingen und Heidelberg. Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Verkehrsanlagenplanung einer Radschnellverbindung zwischen Schwetzingen und Heidelberg. Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbilder/-bereiche:
- Objektplanung Verkehrsanlagen, §47 HOAI
- Planungsbegleitende Vermessung, Ziffer 1.4, Anlage 1 HOAI
- Verkehrsuntersuchung
Die Leistungen sollen von der Grundlagenermittlung bis zur Erlangung des Baurechts beauftragt werden (Lph1 - Lph4).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Information über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§44 (1) VgV)
Wird dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Information über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§44 (1) VgV)
Wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
2) Nachweis über die Berufsqualifikation des "Beratenden Ingenieurs" oder "Ingenieurs" des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§ 75 (2) VgV)
Wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
3) Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB sind in Anlage 3002 "Eigenerklärung Eignung" mit zugehöriger Anlage A, 3008 "Eigenerklärung §§ 123,124 GWB", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Werden keine der genannten Anlagen oder eine EEE als Mindeststandard vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe "TW_220322_Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb_V00.pdf"
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-06
23:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-05-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal,
erreichbar über www.dtvp.de. Fragen zum Verfahren sowie zu Teilnahme-...”
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal,
erreichbar über www.dtvp.de. Fragen zum Verfahren sowie zu Teilnahme- und
Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion
des Portals zu stellen. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten erfolgt
ebenfalls ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y41YYYE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den gerügten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird zudem auf folgende Vorschriften hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html,
§ 135 GWB Unwirksmakeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html.
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Quelle: OJS 2022/S 067-177482 (2022-03-31)