Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbilder Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zum Neubau des Sanitär und Umkleidegebäudes auf der Rudolf-Harbig-Anlage-Grünstadt.
Bei der genannten Maßnahme handelt es sich um eine im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Bundespolitische Ziele und Kriterien des Programms sind u.a., dass das geförderte Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 und 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI sowie § 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI ) zuzuordnen sind.
Gegenstand ist zudem der Teilabbruch des Bestandsgebäudes.
Die Weiternutzung des Bestandsgebäudes während der Bauzeit ist erforderlich. Ein Teilabbruch kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen.
Die Freianlagenplanung umfasst die Herstellung der erforderlichen Zugangsbereiche zum Neubau und der direkt an den Neubau angrenzenden Flächen, die Wiederherstellung der durch die Bauarbeiten beeinträchtigten Flächen im Bereich des Neubaus (z.B. Baugruben und Leitungsgräben) sowie die Auffüllung nach Teilabbruch inkl. Herstellung einer provisorischen Fläche auf Geländeniveau.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Kostenberechnung vom 21.09.2021, beigefügt als Anlage A, zu entnehmen.
Raumprogramm:
• 7 Umkleidekabinen davon 5 im OG nicht barrierefrei, 2 im EG schwellenlos erreichbar • 1 barrierefreier Umkleide-/Sanitätsraum • Besprechungs-/Gemeinschaftsraum • Teeküche • 2 oder 3 Schiedsrichterräume mit Dusche • WC-Damen • WC-Herren • Behinderten-WC • Putzmittel • Abstellraum • Hausanschlussraum • Treppenraum, Flure • Raum für Platzwart • Raum für Stadionsprecher • Technikräume Klimaschutz und Energieeinsparung • Beheizung mittels BHKW oder Wärmepumpe • Kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung • PV-Anlage • Energieeffiziente Beleuchtung mit Bewegungsmeldern • Regenwassernutzung Barrierefreiheit • 1 barrierefreier Umkleideraum/Sanitätsraum • 2 Umkleideräume im EG schwellenlos erreichbar • Barrierefreies WC • Barrierefrei erreichbarer Mehrzweckraum • Gebäudezugänge und Zuwegungen barrierefrei Die Beauftragung der Objektplanung sowie der Optionen (SiGeKo und Wärmeschutz) erfolgt einheitlich in Leistungsstufen.
Bei der Objektplanung werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Bei den Optionen SiGeKo und Wärmeschutz werden die Leistungen zugeordnet zu den Leistungsphasen der Objektplanung zunächst vergeben und sodann entsprechend des Baufortschrittes die weiteren Leistungsbestandteile.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v.
13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Ausschreibungen vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung (in zwei Ausschreibungsverfahren).
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende voraussichtliche Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Die Grundleistungen der Stufe 1 - Leistungsphasen 2 bis 4 sollen bis 15.10.2022 vollständig
erbracht werden.
- Mit den Grundleistungen der Stufe 2 – Leistungsphasen 5 bis 9 soll am 01.12.2022 begonnen
werden.
- mit der Ausführung der für den Neubau erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am
01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden;
- die für den Neubau erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis zum 31.03.2024 fertig
gestellt werden (Bauende);
- Der Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie die Herstellung der Freianlagen sollen
unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Neubaus erfolgen und bis 31.05.2024 fertiggestellt sein.
Der Auftragnehmer hat spätestens nach Auftragserteilung bis 15.07.2022 mit der Ausführung der geschuldeten Planungsleistungen zu beginnen (Beginntermin). Er soll die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI vertraglich geschuldeten Leistungen bis spätestens 15.10.2022 fertig zu stellen und insbesondere den erforderlichen Bauantrag spätestens bis 15.10.2022 einzureichen (Endfertigstellungstermin 1. Stufe).