Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Sofern der Bieter als Bietergemeinschaft auftritt, hat jeder Beteiligte der Bietergemeinschaft das Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" im erforderlichen Umfang entsprechend auszufüllen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen stützt (Eignungsleihe), müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
(5) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
(6) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,
(7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister mit einem aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) der Eintragung des Bieters in das Berufs- oder Handelsregister
2) Unternehmensdarstellung