1. TEIL - TEILNAHMEPHASE:
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Teilnahmeantrags:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung des Teilnnahmeantrags in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL:
http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB für den Teilnahmeantrag müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wertung der Eignung des Bewerbers anhand des Teilnahmeantrags inkl. Eignungsformblätter und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Bewerbers
Weitere wichtige Informationen zur Eignungsprüfung sind bitte dem Abschnitt A Teilnahmewettbewerb (1. Phase) der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle akzeptiert die Abgabe der Teilnahmeanträge allein elektronisch in Textform.
Sollten in der 1. Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information
Einzureichende Unterlagen:
- 01 Teilnahmeantrag inkl. aller Formblätter
- 02 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Auftragnehmers - eine Eigenerklärung diesbezüglich genügt nicht
- 03 Vereinbarung Auftragsdatenverarbeitung (AVV)
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2. TEIL - ANGEBOTSPHASE - dazu wird gesondert aufgefordert nach Abschluss der Teilnahmephase
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL:
http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformblatt
- Konzept im Rahmen der Qualifizierung des Anbieters, Anforderungen vgl. Punkt 4.4 der Bewerbungsbedingungen
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Die Angebotswertung erfolgt wie folgt:
Preis: 50%
Leistungskriterien: 50%
Zuschlagskriterum Gesamtangebotspreis:
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 50 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt:
Abgefragte Stundensätze:
Ingenieur Stundensatz EUR (30%)
Techniker Stundensatz EUR (40%)
Technischer Zeichner /Produktdesigner Stundensatz EUR (30%)
Man erwartet aufgrund der finalen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Unterstüt-zungsbereich "Digital Mock-Up und Montagevorbereitung" schwerpunktmäßig mehr Ingenieure und Techniker und im Unterstützungsbereich "Mechanische Kon-struktion schwerpunktmäßig mehr Techniker und Produktdesigner abzurufen. So-mit werden die Stundensätze wie oben gewichtet.
Der Wertungspreis ist gleich die Summe aller gewichteten Stundensätze. Der dar-aus ermittelte Wertungspreis geht zu 50% in die Gesamtwertung ein.
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Die Leistungkriterien unterteilen sich in:
Hauptkriterium - Konzept des Anbieters- 100%
via folgender Unterkriterien:
1.Team des Auftragnehmers zur Auftragsabwicklung in der Abrufphase - 15%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, wie er mit dem angebotenen Team die rollierende Abruf-Planung des AG flexibel und effizient umzusetzen gedenkt. Wer sind die direkten Ansprechpartner und wie wird durch die konkret geregelte Vertreterregelung ein Ansprechpartner gewährleistet.
2.Vorgehen und Prozessbeschreibung für nachhaltige Bedarfsabsicherung und Qualitätserfüllung -25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, welche Maßnahmen er ergreift um kurzfristige Abrufhäufungen zeitnah bewältigen zu können.
3.Vorgehen und Prozessbeschreibung bei Personalausfall und notwendiger Ersatzbeschaffung - 25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, wie er kurzfristig und flexibel unerwartete Personalausfälle und Urlaubszeiten mit geeignetem Ersatzpersonal abdeckt. Die Bewertung des Konzepts erfolgt anhand dessen Schlüssigkeit, sowie seiner Möglichkeiten, den Berater schnell und mit möglichst wenig Zeitverlust durch Einarbeitung o.Ä. des (vergleichbar qualifizierten) Stellvertreters einsetzen zu können. Im Idealfall übernimmt eine stellvertretende, gleichermaßen qualifizierte Person die Aufgaben sofort und mit gleichem Kenntnisstand, wie der ausfallende Berater.
4.Sicherstellung von sofortigen Personalbedarf direkt nach Zuschlag - 25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter belastbar und nachvollziehbar darlegt, wie er sofortige Abrufe gewährleisten kann.
5. Prozessbeschreibung des Reklamationsmanagements - 10%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, wie er im Reklamationsfall auf die vom AG vorgebrachten Leistungsmängel einzugehen gedenkt, insbesondere in Bezug auf
- Kommunikation mit dem Auftraggeber
- Umgang mit Beschwerden bezüglich des abgerufenen Personal
- Organisatorischer Ablauf, Eskalationsstufen
GSI wird die Erstangebote auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie auf die Erfüllung eventuell in der Bekanntmachung festgelegter Mindestanforderungen überprüfen. GSI wird überdies die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Preise prüfen und die Angebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) vorläufig bewerten.
Da der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden wird, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer oder mehreren Runden.
GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den drei Bietern zu führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die höchste Punktzahl erhalten haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie für ihre Zeitplanung, dass Verhandlungsgespräche geplant sind. Die genaue Terminierung wird Ihnen nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRPG