Beschreibung der Beschaffung
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Die MPG ist eine überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit 87 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung ("Institute") unterhält. Vereinsrechtlicher Sitz der Gesellschaft ist Berlin, der Sitz der Generalverwaltung der MPG ist München. Der MPG-GV obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter
http://www.mpg.de abrufbar.
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Produkten der Produktreihe Surface for Business des Herstellers Microsoft (nachfolgend "Surface-Geräte") und weiteren Leistungen hierzu.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen (1) Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber mit Surface-Geräten versorgt. Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabe-unterlage beigefügt.
Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG
• Veräußerung und Lieferung von Surface-Geräten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör separat bestellbar ist)
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partnern anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden vier Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kapitel 5.3):
• Geräteklasse 1: Surface Go 3 for Business
• Geräteklasse 2: Surface Pro 8 for Business
• Geräteklasse 3: Surface Laptop 4 for Business
• Geräteklasse 4: Surface Laptop Studio for Business
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Surface-Geräten auch Instandhaltungsleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple und anderer Hersteller (PC, Notebooks, Tablets), da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind weiterhin die Surface-Produkte Surface Duo 2 und Surface Hub 2S.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Surface-Geräte und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop (vgl. Kapitel 5.2) des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z.B. eine individuelle Konfiguration eines Surface-Gerätes) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Surface-Gerät auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.5).
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Surface-Geräten im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör (z.B. Surface Pen, Surface Tastatur, Surface Maus, Surface Audiozubehör, Surface Docking-Station). Es müssen also Surface-Geräte im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die Surface-Geräte müssen mit Betriebssystem bestellbar sein.
Im Online-Shop müssen also Windows Pro Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten - z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc.) bestellbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale (in der Vergabeunterlage) dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Surface-Geräte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Surface-Geräte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Surface-Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Surface-Geräten mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.2.2).
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.8).