Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften. Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen. Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden. Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Referenznummer: V61/2022
Kurze Beschreibung:
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden.
Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden.
Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal in der Rubrik "Angebote" einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQNR2KZ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die aufgrund des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Für die Beantragung von Hilfsgeldern zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz benötigen Geschädigte Gutachten über die an ihren Gebäuden entstandenen Schäden und der für deren Beseitigung notwendigen Ausgaben. Die Gutachten sind die baufachliche Grundlage der im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Flutopfer ausgezahlten Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Gutachten handelt es sich nicht um Gutachten im Sinne von Sachverständigengutachten, sondern um Stellungnahmen zu Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen. Es erfolgen i.d.R. keine Befunderhebung wie bei Gutachten, wie z.B. Bauteilöffnungen.
Diese Gutachten sollen stichprobenartig überprüft werden.
Dazu wird ein Rahmenvertrag mit bis zu 15 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlossen, zur Erstellung von Stellungnahmen zu diesen Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die stichprobenartige Prüfung der Gutachten durch extern beauftragte Sachverständige bezieht sich auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verwendbarkeit der Unterlagen nach dem Vier Augen-Prinzip. Es sollen die Schadensermittlung der Gutachten methodisch und baufachlich geprüft und ausdrücklich kein Zweitgutachten erstellt werden.
Die Leistungserbringung erfordert besondere Anforderungen an die Auftragnehmerin, so eine besondere Sachkunde, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und Integrität. Demzufolge kommen für die Leistungserbringung nur öffentlich bestellte Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden / Bauschäden / Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden (oder eine vergleichbare, gleichwertige Qualifikation aus dem Ausland) in Betracht.
Die Leistungserbringung erfordert besondere Anforderungen an die Auftragnehmerin, so eine besondere Sachkunde, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und Integrität. Demzufolge kommen für die Leistungserbringung nur öffentlich bestellte Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden / Bauschäden / Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden (oder eine vergleichbare, gleichwertige Qualifikation aus dem Ausland) in Betracht.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Stellungnahmen zu Gutachten über Flutschäden an Gebäuden und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen.
Die Aufgaben der Auftraggeberin unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an die Auftragnehmerin ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.
Die Aufgaben der Auftraggeberin unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an die Auftragnehmerin ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.
Die Überprüfung der Gutachten muss zwecks Vergleichbarkeit anhand eines verbindlich anzuwendenden Prüfungsschemas erfolgen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 520 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Holzhofstraße 4 55116 Mainz Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Die Auftraggeberin stellt hierbei keine Räumlichkeiten zur
Verfügung.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine vertragsgemäße Leistungserbringung auch im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen vollständig erfolgen kann, beispielsweise mittels "Homeoffice" oder geeigneter Schutzmaßnahmen am Leistungsort.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass eine vertragsgemäße Leistungserbringung auch im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen vollständig erfolgen kann, beispielsweise mittels "Homeoffice" oder geeigneter Schutzmaßnahmen am Leistungsort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung über die Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Eigenerklärung über die Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
(Vordruck gemäß Dokument "C2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens:
a. insgesamt
b. mit Bereich Baugutachten
2. Angabe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern
4. Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Sachverständigentätigkeit
Mindeststandards:
Zu 4: Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Sachverständigentätigkeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von 100.000 EUR. Nachweis durch Eigenerklärung über das
Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung im
Zuschlagsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: 1. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Mindeststandards: Zu 1: Nachweis der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungserbringung erfordert besondere Anforderungen an den Auftragnehmer, so eine besondere Sachkunde, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und Integrität. Demzufolge kommen für die Leistungserbringung nur öffentlich bestellte Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden / Bauschäden / Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden (oder eine vergleichbare, gleichwertige Qualifikation aus dem Ausland) in Betracht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Leistungserbringung erfordert besondere Anforderungen an den Auftragnehmer, so eine besondere Sachkunde, Unparteilichkeit, Schweigepflicht und Integrität. Demzufolge kommen für die Leistungserbringung nur öffentlich bestellte Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden / Bauschäden / Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden (oder eine vergleichbare, gleichwertige Qualifikation aus dem Ausland) in Betracht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 15
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal in der Rubrik "Angebote" einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQNR2KZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2022/S 125-355129 (2022-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 520 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge