Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens
zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die
benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende
Merkmale aufweisen:
- Bitte geben Sie an, ob das Referenzprojekt abgeschlossen ist
oder nicht. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch
nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte
Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Gleichwertig ist ein Referenzprojekt, wenn alle wesentlichen
Aspekte des hier gegenständlichen
Ausschreibungsgegenstandes umfasst sind.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "05 Referenzen" zu
verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je
Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss
des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des
BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und
200.000 €).