Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung EU", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o mindestens 2 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe, ob es sich um eine Wäschereidienstleistungen für Krankhaus-, Klinikbetrieb und/oder Rehaeinrichtung handelt
- Angabe, ob der jährliche Auftragswertswert mindestens 25.000 € netto beträgt
- Angabe des Vertragszeitraums von mindestens 2 Jahren
- Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sonstige Unterlagen:
• Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/1
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2
• Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3
• Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig bzw. Vorlage einer Eigenerklärung dass Maßnahmen zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.
• Nachweis über bestehenden Hygienemangementsysteme (z. B. DIN EN 14065, HACCP oder gleichwertig)
• Bescheinigung über das Ergebnis der letzten jährlichen Hygienekontrolle
• Registriertes Desinfektionszeugnis oder Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis (alle drei spätestens vier Jahre muss eine Fortbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden).
• Nachweis als Wäschereimeister oder Textilreinigungsmeister
• Nachweis Hygienebeauftragter
• Streikfreistellungbescheinigung oder gleichwertig z. B. Ersatzzertifikat vom Betriebsrat
• Ausfallbescheinigung mind. eines Betriebs, um die Versorgungssicherheit für Krankenhäuser zu gewährleisten. Der/die Betrieb/e hat/haben Hygienezeugnisse und Gütezeichen ebenfalls vorzulegen.
• Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation)
• Arbeitssicherheit/ Managementsystem nach ISO 45001:2018.
• Umweltzertifikat / zertifiziertes Umweltmanagementsystem (EMAS-Zertifikat oder vergleichbar) gem. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig bzw. Vorlage einer Eigenerklärung und Darlegung der getroffenen Maßnehmen zum Umweltschutz.
• Erklärung über die Entlohnung der Mitarbeiter seiner Produktionsbetriebe, gemäß den z. Zt. gültigen Mindestlohn bzw. Tarif
• Versicherungspolice für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mindestens 1.500.000 €.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.