Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von ausländischen Bietern werden für alle benannten Ang., Erkl. und Nachw. entsprechend gleichwertige verlangt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die mit dem Angebot bzw. auf gesondertes Verlangen vorzulegenden folgenden Ang., Erkl. und Nachw. sind gemäß den Fristen der VOB/A vorzulegen.
PQ Unternehmen führen den Nachweis der Eig., gemäß §§ 6a EU Abs. 2 a-c und 6e EU VOB/A sowie § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PQ von Bauunternehmen e.V., ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachw. Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese PQ sind oder die Voraussetzung für die PQ erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachw. Nicht PQ Unternehmen haben als Nachweis der Eig., gemäß §§ 6a EU Abs. 2 a-c und 6e EU VOB/A sowie 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung Eignung " (EK Eignung), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachw., vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind die EK Eignung auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachw. Sind die anderen Unternehmen PQ, reicht die Angabe der PQ-Nummer im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), unter der diese in der Liste des Vereins für die PQ von Bauunternehmen e.V. geführt werden, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachw.
Mit dem Angebot geforderte auftragsspezifische Einzelnachw.:
- Erkl. über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, dass eine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 129, 129a, 129b StGB, §§ 89c, 89a Abs. 2 Nr.2 StGB, § 261 StGB, § 263 StGB, § 264 StGB, §§ 299, 299a, 299b StGB, § 108e StGB, §§ 333, 334 i.V.m. 335a StGB, Artikel 2 § 2 IntBestG, §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a StGB; - eine Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Abs. 1 stehen einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Hinweis: Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie aus dem Wettbewerbsregister ge. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
- Erkl. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung fallen, ordnungsgemäß erfüllen.
- Erkl. zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A.
- Erkl. über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Angaben in brutto); der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 1,0 Mio. EUR.
Der Bieter und ggf. seine benannten anderen Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachw. der EK Eignung genannten Bescheinigungen;
- Vorlage UBK der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig);
- Vorlage UBK des Finanzamtes (soweit das Finanzamt diese ausstellt);
- Vorlage des rechtskräftigen Insolvenzplan;
- Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung;
- Vorlage gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (sofern diese ausgestellt wird).