Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit mehr als 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit mehr als 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte und ein Bewerber mit mehr als 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die einzelnen wertungsfähigen Referenzen werden außerdem anhand folgender Kriterien bewertet:
(1) Auftragswert:
mehr als netto EUR 500.000,00 = 1 Punkt,
mehr als netto EUR 1.000.000,00 = 2 Punkte,
mehr als netto EUR 1.500.000,00 = 3 Punkte
(2) Leistungsgegenstand:
Modul SAP FI transformiert = 1 Punkt
Modul SAP CO transformiert = 1 Punkt
Modul SAP MM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP QM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP PM transformiert = 1 Punkt
Modul SAP PS transformiert = 1 Punkt
S/4HANA Greenfield-Migration
mit selektiver Datenübernahme = 1 Punkt
Master Data Governance (MDG) = 1 Punkt
Project Portfoliomanagement (PPM) = 1 Punkt
SAP Analytics Cloud-Planning (SAC) = 1 Punkt
SAP Application Lifecycle Management
(ALM/Solution Mananger) = 1Punkt
Anhand der vorgenannten Kriterien wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann der Durchschnittswert aus der Gesamtsumme der erzielten Punkte bei allen Referenzen und der Anzahl der Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittwert wird anschließend mit dem Faktor 4 multipliziert. Insgesamt können somit beim Auswahlkriterium lit. (b) 56 Punkte erzielt werden.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl resultierend aus den Auswahlkriterien lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) die Höchstzahl überschritten, weil es mehrere Bewerber mit derselben Punktzahl gibt, fällt die Entscheidung zwischen diesen Bewerbern anhand der Aktualität der eingereichten Referenzen. Sollte auch danach keine Entscheidung möglich sein, weil die Referenzen identische Aktualitäten aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.