Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Pionierkaserne a. d. Schanz, Technischer Bereich L/W PiÜbPl, StOSchAnl Stammham und Bundeswehrkaserne Münchsmünster
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“S0297 - Gebäudereinigung Ingolstadt, Münchsmünster, Stammham
6002382129-BwDLZ Ingolstadt”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Pionierkaserne a. d. Schanz, Technischer Bereich L/W PiÜbPl, StOSchAnl...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Pionierkaserne a. d. Schanz, Technischer Bereich L/W PiÜbPl, StOSchAnl Stammham und Bundeswehrkaserne Münchsmünster
1️⃣
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung eines Angebotpreises anhand der Leistungsbeschreibung und dem Raumverzeichnis. Die Vergabevorschriten sehen eine Losaufteilung vor. Eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung eines Angebotpreises anhand der Leistungsbeschreibung und dem Raumverzeichnis. Die Vergabevorschriten sehen eine Losaufteilung vor. Eine Losaufteilung gestaltet sich jedoch im Zuständigkeitsbereich des OBM IN schwierig. Die Pionierkaserne mit dem größten Reinigungsumfang ist in jedem Fall als eine Einheit zu betrachten. Eine Aufteilung dieser Liegenschaft ist somit nicht möglich. Damit bleiben für ein eigenständiges Los nur die Bw-Kaserne Münchsmünster, der Pionierübungsplatz (L/W) und die Sammelstandortschießanlage Stammham.
Der PiÜbPl sieht zwar eine Regelmäßigkeit und Planbarkeit der Reinigung vor, verfügt aber nicht über eine allzu große Reinigungsfläche, da sich auf dieser Liegenschaft zumeist Lager- und Abstellflächen und nur wenige Büro-, Schulungs- u. Sanitärräume befinden.
In der Bw-Kaserne Münchsmünster ist ein regelmäßiger Reinigungsanteil gegeben. Die Reinigung mehrere Gebäude ist aber abhängig vom Übungsbetrieb in der Liegenschaft und unterliegt damit verschiedenen Unregelmäßigkeiten. Die Unterkunftsgebäude, die gleichzeitig die größte Reinigungsfläche darstellen, werden nur bei Belegung in die Reinigung aufgenommen. Zudem werden in diesen Unterkünften in den nächsten Jahren Baumaßnahmen in verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt. Während der Baumaßnahme findet in den von den Bauabschnitten betroffenen Gebäuden keine Belegung statt, damit ist auch die Reinigung entsprechend reduziert. Die Baumaßnahme und nachträglch zusätzlich notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen werden sich noch etwas hinausziehen. Ein Abschluss der Maßnahmen kann noch nicht bestimmt werden.
Die Sammelstandortschießanlage Ingolstadt-Stammham liegt vom Hauptreinigungsbedarf in Ingolstadt ca. 15 km entfernt. Hier ist zwar eine tägliche Reinigung, aber nur in sehr gerigem Umfang vorgesehen. Zudem kann die Reinigung hier nicht flexibel gestaltet werden, sondern ist wegen des Schießbetriebes an feste Reinigungszeiten gebunden.
Bei einer eigenständigen Loseinteilung für die drei kleineren Liegenschaften ist aufgrund des dargestellten Sachverhalts zu befürchten, dass für diese Lose keine oder nur eine geringe Anzahl von Angeboten eingehen werden und/oder die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen wird. Bei einer Zusammenfassung aller vier Liegenschaften in ein Los kann davon ausgegangen werden, dass mit der Regelmäßigkeit in der Pionierkaserne als größter Reinigungseinheit, insbesondere der wechselnde Umfang in der Bw-Kaserne Münchsmünster und die Besonderheiten in der Sammelstandortschießanlage Ingolstadt-Stammham unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs kompensiert werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Checkliste
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-20
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-20
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2022/S 226-651633 (2022-11-18)