Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21 Los 11 Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung
Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Produkte/Dienstleistungen: MA12
📦
Kurze Beschreibung:
“Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Elektrifizierung der AKN – Strecke A1/S5 Eidelstedt – Kaltenkirchen”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21 von Eidelstedt bis Kaltenkirchen” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen / geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen / geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages grundsätzlich mitversichert.
Die AKN hat die Möglichkeit, den Vertrag zu bestehenden Bedingungen zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
- Berufs - oder Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
- Berufs - oder Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat.
- Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz
Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachunternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkommen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Erfahrung im Bereich von kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen im Bereich Infrastruktur. Kann ein Bewerber oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Erfahrung im Bereich von kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen im Bereich Infrastruktur. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Abgabe einer Referenzliste über Projekte, von kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen im Bereich Infrastruktur für die Projektversicherung von Bahnbauprojekten im Volumen von mind. 20 Mio. EUR.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Mit dem Angebot sind die Nachunternehmer aufzugeben, die im Auftragsfalle für die Arbeiten mit eingebunden werden. Sämtliche Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen, Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot aufzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-10
12:00 📅
“Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Gründe auf die...”
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden, muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be-hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhe-bung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2022/S 170-483171 (2022-08-31)