Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages für:
A) Unternehmen, die bei der Deutsche Bahn AG nicht präqualifiziert sind,
B) präqualifizierte Unternehmen mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG.
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Zu A) Die Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, reichen bitte die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein:
— der Teilnahmeantrag besteht aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt,
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften (z.B. Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage 6.pdf, Anlage 7.pdf),
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
— nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt,
— darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
— ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert,
— Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Zu B) Die präqualifizierten Unternehmen (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) reichen bitte einen Teilnahmeantrag mit folgenden Präqualifikationsnachweisen ein:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
— Fachbauüberwacher Oberbau
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung
Es müssen zwingend die drei Präqualifikationen in den 3 Gewerken nachgewiesen werden. Fehlende Präqualifikationen können durch einen Nachunternehmer (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) ergänzt werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.