Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
22FEI59634
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung Zugangs- und Inspektionskonzepte
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Anlage 1:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2:
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anlage 1:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2:
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 3:
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Anlage 4:
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 3:
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Anlage 4:
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 5:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre, mindestens 3 Projekte mit Planungsleistungen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 5:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre, mindestens 3 Projekte mit Planungsleistungen für Schienenverkehrsprojekte/Verkehrsstationen in der Phase Rohbau/KIB mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung und Angaben zu Art und Umfang der Leistung. Angabe des PL/Ansprechpartners beim AG.
Mindest-Investsumme >50 Mio €; Mindestauftragswert der Planungsleistungen > 100 T€ (Summe)
Anlage 6:
Projektleiter: Nachweis über mind. 15 Jahren Berufserfahrungen in der Projektleitung,
mind. 3 Referenzprojekte in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 7:
stellvertretender Projektleiter: Nachweise: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretender Projektleitung, mind. 1 Referenzprojekt in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 8:
Übergabe eines Projektorganigramm
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-24
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-07-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 102-287130 (2022-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PFA 1.1 und Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
22FEI59634
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.1 und Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 102-287130
Auftragsvergabe
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Titel: S21, PFA 1.1 und Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TAW Weisse International GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 165-470124 (2022-08-24)