S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-24 Auftragsbekanntmachung
2022-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: 22FEI59634
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4e32edda-b5a8-49b2-820c-019f28395ac0 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4e32edda-b5a8-49b2-820c-019f28395ac0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-27 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 102-287130
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Zugangs- und Inspektionskonzepte
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anlage 1:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2:
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 3:
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Anlage 4:
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 5:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre, mindestens 3 Projekte mit Planungsleistungen für Schienenverkehrsprojekte/Verkehrsstationen in der Phase Rohbau/KIB mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung und Angaben zu Art und Umfang der Leistung. Angabe des PL/Ansprechpartners beim AG.
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Mindest-Investsumme >50 Mio €; Mindestauftragswert der Planungsleistungen > 100 T€ (Summe)
Anlage 6:
Projektleiter: Nachweis über mind. 15 Jahren Berufserfahrungen in der Projektleitung,
mind. 3 Referenzprojekte in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 7:
stellvertretender Projektleiter: Nachweise: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretender Projektleitung, mind. 1 Referenzprojekt in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 8:
Übergabe eines Projektorganigramm
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gür, Emre
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4e32edda-b5a8-49b2-820c-019f28395ac0 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 102-287130 (2022-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S21, PFA 1.1 und Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 165-470124
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 102-287130
ABl. S-Ausgabe: 165

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Name: TAW Weisse International GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 165-470124 (2022-08-24)