Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen. Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen: • Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support • Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien • Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer • Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform Eine Hardware wird nicht beschafft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg
Kurze Beschreibung:
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen:
• Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support
• Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien
• Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer
• Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform
Eine Hardware wird nicht beschafft.
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen:
• Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support
• Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien
• Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer
• Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform
Eine Hardware wird nicht beschafft.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-384699
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen:
• Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support
• Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien
• Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer
• Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform
Eine Hardware wird nicht beschafft.
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den
Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Der Nachweis der Bereitschaft der Mitarbeiter erfolgt durch Eigenerklärung. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zum Ausschluss des Angebotes bzw. zur Kündigung des Vertrages führen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Der Nachweis der Bereitschaft der Mitarbeiter erfolgt durch Eigenerklärung. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zum Ausschluss des Angebotes bzw. zur Kündigung des Vertrages führen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 135-384699 (2022-07-11)
Ergänzende Angaben (2022-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-21 📅
Name: Evisco ag
Postanschrift: Cuvilliesstrasse 14a
Postort: München
Postleitzahl: 91679
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 894515160📞
E-Mail: contact@evisco.com📧
Land: München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.