Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende. Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden. Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen. Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021). Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind. Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen. Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen. Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein. Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Referenznummer: OV-PE-011/2022
Kurze Beschreibung:
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.
Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.
Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).
Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.
Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.
Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.
Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.
Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.
Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).
Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.
Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.
Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.
Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-443552
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLRT1U
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.
Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.
Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.
Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.
Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.
Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).
Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).
Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.
Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.
Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.
Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.
Gewünscht ist eine Kundenbetreuung sowohl für den Arbeitgeber (z.B. beim Bestellprozess) als auch für die Mitarbeitenden bei Rückfragen zum Handling etc. (z.B. bei Kartenverlust).
Durch den Vertragspartner werden nur die Daten erhoben, die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird zwischen der Mobil Krankenkasse und dem Auftragnehmer auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese regelt die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Aufgaben und Pflichten bei der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten der Mitarbeitenden der Mobil Krankenkasse nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird zwischen der Mobil Krankenkasse und dem Auftragnehmer auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese regelt die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Aufgaben und Pflichten bei der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten der Mitarbeitenden der Mobil Krankenkasse nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der Auftragnehmer unterliegt der E-Geld Richtlinie und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem § 19 ZAG.
Die Kartenguthaben der Mitarbeitenden, sowie auch die im Vorfeld durch den Arbeitgeber gezahlten noch nicht zugewiesenen Aufladungsbeträge sind ausfall- und insolvenzgesichert (z.B. durch Bankgarantie, Treuhandkonto, ausgewiesenes Sondervermögen) - vgl. Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD2") bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG.
Die Kartenguthaben der Mitarbeitenden, sowie auch die im Vorfeld durch den Arbeitgeber gezahlten noch nicht zugewiesenen Aufladungsbeträge sind ausfall- und insolvenzgesichert (z.B. durch Bankgarantie, Treuhandkonto, ausgewiesenes Sondervermögen) - vgl. Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD2") bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG.
Beschreibung der Optionen:
Die Mobil Krankenkasse ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist die Anlage 3 - Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Gesetzestreue und Einträgen im Gewerbezentralregister abzugeben.
- Abzugeben ist die Eigenerklärung des Bieters, dass die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) vorliegen.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben eine Bescheinigung des Handelsregisters ihres Herkunftslandes beizufügen.
- Auszug des Gewerbezentralregisters. Dieser darf nicht älter als vier Monate sein.
- Die Mobil Krankenkasse behält sich vor einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise abzugeben:
- Anlage 3 - Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Gesetzestreue
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder alternativ Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder alternativ Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall
Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1.000.000,00 EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder alternativ die Eigenerklärung gem. Anlage 3 über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung bzw. über die Erhöhung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1.000.000,00 EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder alternativ die Eigenerklärung gem. Anlage 3 über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung bzw. über die Erhöhung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung des Bieters, dass
- die erforderliche Fachkunde durch für den Auftrag und Aufgabenbereich entsprechend geschultes qualifiziertes Fachpersonal vorgehalten wird.
- hinreichende Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht besteht.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise abzugeben:
- Kurze Unternehmensdarstellung inkl. aller Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder
- Referenzliste
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungsmatrix (Funktionalität, Sicherheit, Kommunikation, etc)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Mobil Krankenkasse
Postanschrift: Hühnerposten 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@mobil-krankenkasse.de📧
Internetadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.
Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.
Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2022/S 155-443552 (2022-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-PE-011/2022 (vergeben)
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge