Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und in Los 3 die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend). Folgender Deckungsumfang ist vorgesehen: Gegenstand der Vergabe ist eine All Risk Versicherung auf Neuwertbasis für das gesamte Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften. Nicht berücksichtigt werden Tochter-/Beteiligungsgesellschaften mit benannten Standorten, für die eine eigene Sachversicherung besteht. Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 5.000.000 EUR für benannte Sachen (30 Bahnhöfe und Museum Nürnberg) und 2.500.000 EUR generell für alle anderen versicherten Sachen. Werden durch einen Versicherungsfall versicherte Sachen an verschiedenen Orten beschädigt, so gilt je Schadenort ein zusätzlicher Selbstbehalt von 100.000 EUR vereinbart. Dieser wird vor Anwendung des generellen Selbstbehaltes in Abzug gebracht. Die Grenze der Ersatzleistung beträgt 200.000.000 EUR (je Versicherungsfall) für Flexa-Schäden bzw. 150.000.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Schäden. Es ist beabsichtigt, für diese Deckung einen Feuerversicherungsvertrag und einen All Risk – Versicherungsvertrag (mit jeweils gleichem Konsortium) auszustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2022-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Referenznummer: SAV/HS/DB2023/Ausschreibung 1
Kurze Beschreibung:
Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und in Los 3 die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend).
Folgender Deckungsumfang ist vorgesehen:
Gegenstand der Vergabe ist eine All Risk Versicherung auf Neuwertbasis für das gesamte Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften. Nicht berücksichtigt werden Tochter-/Beteiligungsgesellschaften mit benannten Standorten, für die eine eigene Sachversicherung besteht.
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 5.000.000 EUR für benannte Sachen (30 Bahnhöfe und Museum Nürnberg) und 2.500.000 EUR generell für alle anderen versicherten Sachen. Werden durch einen Versicherungsfall versicherte Sachen an verschiedenen Orten beschädigt, so gilt je Schadenort ein zusätzlicher Selbstbehalt von 100.000 EUR vereinbart. Dieser wird vor Anwendung des generellen Selbstbehaltes in Abzug gebracht. Die Grenze der Ersatzleistung beträgt 200.000.000 EUR (je Versicherungsfall) für Flexa-Schäden bzw. 150.000.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Schäden.
Es ist beabsichtigt, für diese Deckung einen Feuerversicherungsvertrag und einen All Risk – Versicherungsvertrag (mit jeweils gleichem Konsortium) auszustellen.
Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und in Los 3 die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend).
Folgender Deckungsumfang ist vorgesehen:
Gegenstand der Vergabe ist eine All Risk Versicherung auf Neuwertbasis für das gesamte Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften. Nicht berücksichtigt werden Tochter-/Beteiligungsgesellschaften mit benannten Standorten, für die eine eigene Sachversicherung besteht.
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 5.000.000 EUR für benannte Sachen (30 Bahnhöfe und Museum Nürnberg) und 2.500.000 EUR generell für alle anderen versicherten Sachen. Werden durch einen Versicherungsfall versicherte Sachen an verschiedenen Orten beschädigt, so gilt je Schadenort ein zusätzlicher Selbstbehalt von 100.000 EUR vereinbart. Dieser wird vor Anwendung des generellen Selbstbehaltes in Abzug gebracht. Die Grenze der Ersatzleistung beträgt 200.000.000 EUR (je Versicherungsfall) für Flexa-Schäden bzw. 150.000.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Schäden.
Es ist beabsichtigt, für diese Deckung einen Feuerversicherungsvertrag und einen All Risk – Versicherungsvertrag (mit jeweils gleichem Konsortium) auszustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaden- oder Verlustversicherungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-20 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 138-395733
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass sie die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine erfüllen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
8. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass sie die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine erfüllen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
8. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung, in Los 2 die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und in Los 3 die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend).
Folgender Deckungsumfang ist vorgesehen:
Gegenstand der Vergabe ist eine All Risk Versicherung auf Neuwertbasis für das gesamte Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften. Nicht berücksichtigt werden Tochter-/Beteiligungsgesellschaften mit benannten Standorten, für die eine eigene Sachversicherung besteht.
Gegenstand der Vergabe ist eine All Risk Versicherung auf Neuwertbasis für das gesamte Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutschen Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften. Nicht berücksichtigt werden Tochter-/Beteiligungsgesellschaften mit benannten Standorten, für die eine eigene Sachversicherung besteht.
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 5.000.000 EUR für benannte Sachen (30 Bahnhöfe und Museum Nürnberg) und 2.500.000 EUR generell für alle anderen versicherten Sachen. Werden durch einen Versicherungsfall versicherte Sachen an verschiedenen Orten beschädigt, so gilt je Schadenort ein zusätzlicher Selbstbehalt von 100.000 EUR vereinbart. Dieser wird vor Anwendung des generellen Selbstbehaltes in Abzug gebracht. Die Grenze der Ersatzleistung beträgt 200.000.000 EUR (je Versicherungsfall) für Flexa-Schäden bzw. 150.000.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Schäden.
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 5.000.000 EUR für benannte Sachen (30 Bahnhöfe und Museum Nürnberg) und 2.500.000 EUR generell für alle anderen versicherten Sachen. Werden durch einen Versicherungsfall versicherte Sachen an verschiedenen Orten beschädigt, so gilt je Schadenort ein zusätzlicher Selbstbehalt von 100.000 EUR vereinbart. Dieser wird vor Anwendung des generellen Selbstbehaltes in Abzug gebracht. Die Grenze der Ersatzleistung beträgt 200.000.000 EUR (je Versicherungsfall) für Flexa-Schäden bzw. 150.000.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Schäden.
Es ist beabsichtigt, für diese Deckung einen Feuerversicherungsvertrag und einen All Risk – Versicherungsvertrag (mit jeweils gleichem Konsortium) auszustellen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Informationen über Lose:
Die Unternehmen können sich zunächst für eines der drei Lose oder für mehrere Lose bewerben. Eine Angebotsabgabe ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jedoch nur für folgende Kombinationen möglich:
- für jeweils ein einzelnes Los (Los 1 oder Los 2 oder Los 3)
- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation)
- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation.
Interessenten für eine Beteiligung am Vertrag können entweder für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) oder Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) anbieten. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe für beide Beteiligungslose (Los 2 und Los 3) ist nicht möglich. (Zur Vergabe in Losen siehe auch Ziffer 13 der Vergabebedingungen).
Interessenten für eine Beteiligung am Vertrag können entweder für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) oder Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) anbieten. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe für beide Beteiligungslose (Los 2 und Los 3) ist nicht möglich. (Zur Vergabe in Losen siehe auch Ziffer 13 der Vergabebedingungen).
Bezeichnung des Loses: Los 1 Vertragsführung Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % bis maximal 40 % der Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 4 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich am ausgeschriebenen Vertrag beteiligten Unternehmen. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich am ausgeschriebenen Vertrag beteiligten Unternehmen. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Beteiligung mit eigener Preiskalkulation an der Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 - Beteiligung mit eigener Preiskalkulation an der Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Die anzubietende Beteiligungsquote beträgt mindestens 5 % bis maximal 25 %. Für eine Vergabe in diesem Los stehen insgesamt maximal 50 % der Gesamtkapazität zur Verfügung.
Bezeichnung des Loses: Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation an der Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 - Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem führenden Versicherer folgend) an der Sachversicherung Grundvertrag Deutsche Bahn AG gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Die anzubietende Beteiligungsquote beträgt mindestens 5 % bis maximal 25 %.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für Los 1 und Los 2 und Los 3:
1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunter-lagen zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunter-lagen zur Verfügung.
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von mindestens 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen und den Preis hierfür kalkulieren zu können bzw. für Los 3 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von mindestens 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen und den Preis hierfür kalkulieren zu können bzw. für Los 3 eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Sach/Technische Versicherungen) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Sach/Technische Versicherungen) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmachtvorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmachtvorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bewerbereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1 (Vertragsführung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
2. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Führung von Versicherungsverträgen (Sach- und Technische Versicherungen) für Großrisiken und der Abwicklung von Großschäden sowie in der Schadenverhütung verfügen und diese nachweisen durch mindestens 1 Referenz über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen für Großrisiken (Umsatz > 1 Mrd. EUR) die aus den vergangenen 5 Jahren vor der Bekanntmachung stammt und an denen die Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist (siehe Bewerbereigenerklärung Referenzen).
2. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Führung von Versicherungsverträgen (Sach- und Technische Versicherungen) für Großrisiken und der Abwicklung von Großschäden sowie in der Schadenverhütung verfügen und diese nachweisen durch mindestens 1 Referenz über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen für Großrisiken (Umsatz > 1 Mrd. EUR) die aus den vergangenen 5 Jahren vor der Bekanntmachung stammt und an denen die Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist (siehe Bewerbereigenerklärung Referenzen).
3. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vertrags- und Schadenbearbeitung eigenständig durchführen zu können. Dies umfasst insbesondere die qualifizierte technische Beurteilung/Abwicklung der Schäden. Bei der Einschaltung von externen Sachverständigen wird der Wunsch des Versicherungsnehmers berücksichtigt (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vertrags- und Schadenbearbeitung eigenständig durchführen zu können. Dies umfasst insbesondere die qualifizierte technische Beurteilung/Abwicklung der Schäden. Bei der Einschaltung von externen Sachverständigen wird der Wunsch des Versicherungsnehmers berücksichtigt (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
4. Die Unternehmen müssen erklären, dass sie im Falle des Zuschlages einen festen Ansprechpartner jeweils separat für die Vertrags- und Schadenbearbeitung benennen (per Bewerbereigenerklärung).
Für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) und Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation):
2. Die Unternehmen erklären, dass sie die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen (per Bietereigenerklärung).
Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“ und "Erklärung Referenzen“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bewerbereigenklärung“ und "Erklärung Referenzen“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Marienbader Platz 1 , 61348 Bad Homburg
Internetadresse: www.deutschebahn.com🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72121364🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass sie die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine erfüllen.
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Unternehmen müssen in der Bewerbereigenerklärung versichern, dass sie die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine erfüllen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
8. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 138-395733 (2022-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-05 📅
Quelle: OJS 2022/S 243-702332 (2022-12-12)