Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenz 2.1.1 der Eignungsprüfung
Die im vorliegenden Dokument (vgl. Nr. 3 "Referenzen") geforderten Referenzen müssen allesamt vorliegen.
--> 3.1 Referenzen "Sachverständiger vor Ort bei der der Konditionierung von radioaktiven Abfällen"
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung, nämlich der Prozess der Konditionierung, mindestens begonnen worden sein.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
--> 3.2 Referenzen "Begutachtung von Nachweisen zur Begrenzung Ableitung radioaktiver Stoffe"
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
--> 3.3 Referenzen "Begutachtung von Nachweisen zur Begrenzung Exposition durch Störfälle"
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
--> 3.4 Referenzen "Begutachtung von Maßnahmen und Einrichtungen zum Schutz gegen SEWD nach der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe"
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung, nämlich der Prozess der Begutachtung von Maßnahmen und Einrichtungen zum Schutz gegen SEWD nach der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe, mindestens begonnen worden sein.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
--> 3.5 Referenzen "Begutachtung des Brandschutzes im Rahmen von atom- oder strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen"
Es sind mindestens drei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
Referenz 2.2.1 der Eignungsprüfung
Eine Fachkraft pro Sachgebiet sollte während der normalen Arbeitszeiten von der Projektleitung hinzugezogen werden können.
Die Sachgebiete sind die folgenden:
1) Genehmigungsverfahren
2) Strahlenschutz
3) Störfallanalyse
4) Lagerbedingungen
5) Handhabung & Logistik
6) Brandschutz
7) Ausbreitungsrechnungen
8) Freigabe
9) Sicherung
10) Umweltverträglichkeit
Eine Mindestpersonenzahl wird nicht gefordert. Einzelne Sachverständige können auch für mehrere Aufgabengebiete zuständig sein.
Referenz 2.2.2 der Eignungsprüfung
Die Projektleitung oder deren Stellvertretung muss dem AG zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stehen.
Dies ergibt folgende Mindestpersonenzahl
- 1 Projektleitung.
Die Stellvertretung kann aus dem Pool der Fachkräfte stammen.
Referenz 2.2.4 der Eignungsprüfung
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die in der vorherigen Referenz aufgeführten Fachkräfte sowie die Projektleitung und deren Stellvertretung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, im Falle eines Mitarbeiterwechsels, diesen nur im Einklang mit § 4 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung der vorliegenden Vergabe vorzunehmen.