Text
3.4 Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung durch Vorlage eines Sicherheitsbescheides als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren; alternativ zur Vorlage des Sicherheitsbescheids ist im Rahmen des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung zugelassen, in der bestätigt wird, dass eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung erfolgt ist und ein Sicherheitsbescheid als Berechtigung zum Umgang mit VS-VERTRAULICH eingestuften Sicherungsunterlagen in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren besteht. Zusätzlich sind die Geheimschutznummer und die Behörde anzugeben, bei der die Geheimschutzbetreuung geführt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Einsicht in den Sicherheitsbescheid zu verlangen, bspw. im Rahmen des Verhandlungsgesprächs.