Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird;
- ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereich; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, nicht notwendigerweise in eigener Anlage), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
* Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
* Bezeichnung/Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistung,
* Auftragssumme (netto),
* Ausführungszeitraum.
- Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung bzw. die Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb mit dem Angebot vorlegt.
- Beschreibung des Gesamtkonzepts:
* Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die Verwertung bzw. Beseitigung der im Leistungsverzeichnis genannten Abfallarten, Standort/Anschrift, Name des Betreibers der Anlage, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a, nebst Beifügung der Bereitschaftserklärungen des jeweiligen Anlagenbetreibers zur Annahme und Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Schadstoffe für den gesamten Leistungszeitraum (sofern die Entsorgungsanlage nicht vom Bieter betrieben wird). Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende bzw. beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Entsorgungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
* Angaben zur technischen Ausrüstung des Bieters (v.a. Beschreibung von Betriebsstätten und -standorten, die für die Leistungserbringung relevant sind bzw. an denen die Sammel- und Transportfahrzeuge stationiert sind);
* Angaben zur Geeignetheit Wiegereinrichtung(en);
* Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
* Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
* Beschreibung der vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse (insbes. Unfällen im Zusammenhang mit den gefährlichen Abfällen) im Zuge der Leistungserbringung
2. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Schadstoff-Fraktionen hervorgehen;
- Angabe der zur Verwertung bzw. Beseitigung angenommenen Schadstoff-Mengen der letzten 3 Jahre;
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
- Nachweis der schriftlichen Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG, sofern der konkrete Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung bereits benannt wurde