Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Uckermark anfallenden und dem Landkreis überlassenen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Kleinmengen aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen mittels Schadstoffsammelmobil ab dem 01.01.2023 einschließlich Zuführung der Schadstoffe zu einer gesetzeskonformen Entsorgung. Entsorgungsgebiet ist der Landkreis Uckermark mit Ausnahme der Stadt Prenzlau. Leistungsgegenstand ist ferner die Übernahme und Beförderung von an der stationären Schadstoffannahmestelle des Auftraggebers in Prenzlau entgegengenommenen Schadstoffen aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen zu den vorgesehenen Entsorgungsanlagen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der Schadstoffe. Die Leistung wird durch den Auftraggeber operativ in Abhängigkeit der freien Annahmekapazitäten abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: UDG/05/2022
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Uckermark anfallenden und dem Landkreis überlassenen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Kleinmengen aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen mittels Schadstoffsammelmobil ab dem 01.01.2023 einschließlich Zuführung der Schadstoffe zu einer gesetzeskonformen Entsorgung. Entsorgungsgebiet ist der Landkreis Uckermark mit Ausnahme der Stadt Prenzlau.
Leistungsgegenstand ist ferner die Übernahme und Beförderung von an der stationären Schadstoffannahmestelle des Auftraggebers in Prenzlau entgegengenommenen Schadstoffen aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen zu den vorgesehenen Entsorgungsanlagen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der Schadstoffe. Die Leistung wird durch den Auftraggeber operativ in Abhängigkeit der freien Annahmekapazitäten abgerufen.
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Uckermark anfallenden und dem Landkreis überlassenen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Kleinmengen aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen mittels Schadstoffsammelmobil ab dem 01.01.2023 einschließlich Zuführung der Schadstoffe zu einer gesetzeskonformen Entsorgung. Entsorgungsgebiet ist der Landkreis Uckermark mit Ausnahme der Stadt Prenzlau.
Leistungsgegenstand ist ferner die Übernahme und Beförderung von an der stationären Schadstoffannahmestelle des Auftraggebers in Prenzlau entgegengenommenen Schadstoffen aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen zu den vorgesehenen Entsorgungsanlagen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der Schadstoffe. Die Leistung wird durch den Auftraggeber operativ in Abhängigkeit der freien Annahmekapazitäten abgerufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Uckermark🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-202324
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Eignungsnachweisen [III.1)]:
- Für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular in den Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
- Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
* Angebotsschreiben (ausgefüllt) samt Bieteranfragen mit Anlagen,
* Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
* Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts
* Besondere Vertragsbedingungen (Entsorgungsvertrag),
* Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen).
- Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDRQY4
- Für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular in den Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
- Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
* Angebotsschreiben (ausgefüllt) samt Bieteranfragen mit Anlagen,
* Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
* Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts
* Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen).
- Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDRQY4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Uckermark anfallenden und dem Landkreis überlassenen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Kleinmengen aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen mittels Schadstoffsammelmobil ab dem 01.01.2023 einschließlich Zuführung der Schadstoffe zu einer gesetzeskonformen Entsorgung. Entsorgungsgebiet ist der Landkreis Uckermark mit Ausnahme der Stadt Prenzlau.
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Uckermark anfallenden und dem Landkreis überlassenen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Kleinmengen aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen mittels Schadstoffsammelmobil ab dem 01.01.2023 einschließlich Zuführung der Schadstoffe zu einer gesetzeskonformen Entsorgung. Entsorgungsgebiet ist der Landkreis Uckermark mit Ausnahme der Stadt Prenzlau.
Leistungsgegenstand ist ferner die Übernahme und Beförderung von an der stationären Schadstoffannahmestelle des Auftraggebers in Prenzlau entgegengenommenen Schadstoffen aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen zu den vorgesehenen Entsorgungsanlagen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der Schadstoffe. Die Leistung wird durch den Auftraggeber operativ in Abhängigkeit der freien Annahmekapazitäten abgerufen.
Leistungsgegenstand ist ferner die Übernahme und Beförderung von an der stationären Schadstoffannahmestelle des Auftraggebers in Prenzlau entgegengenommenen Schadstoffen aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bzw. aus Einrichtungen zu den vorgesehenen Entsorgungsanlagen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung der Schadstoffe. Die Leistung wird durch den Auftraggeber operativ in Abhängigkeit der freien Annahmekapazitäten abgerufen.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x jeweils um ein Jahr durch Nichtkündigung, d. h. maximal bis 31.12.2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Städte und Gemeinden des Landkreises Uckermark gemäß den Vergabeunterlagen. Brandenburg-Uckermark
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Mit dem Angebot (als Scan) sind vorzulegen:
- ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- Eigenerklärung des Bieters, dass
* er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
* er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer inkl. Zugangscode des Bieters beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V,
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer inkl. Zugangscode des Bieters beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V,
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
- Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung…
… der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate);
… von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren - sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren - sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken.
Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung; statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird;
- ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereich; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, nicht notwendigerweise in eigener Anlage), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, nicht notwendigerweise in eigener Anlage), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
* Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
* Bezeichnung/Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistung,
* Auftragssumme (netto),
* Ausführungszeitraum.
- Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
- Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung bzw. die Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb mit dem Angebot vorlegt.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung bzw. die Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb mit dem Angebot vorlegt.
- Beschreibung des Gesamtkonzepts:
* Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die Verwertung bzw. Beseitigung der im Leistungsverzeichnis genannten Abfallarten, Standort/Anschrift, Name des Betreibers der Anlage, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a, nebst Beifügung der Bereitschaftserklärungen des jeweiligen Anlagenbetreibers zur Annahme und Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Schadstoffe für den gesamten Leistungszeitraum (sofern die Entsorgungsanlage nicht vom Bieter betrieben wird). Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende bzw. beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Entsorgungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
* Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die Verwertung bzw. Beseitigung der im Leistungsverzeichnis genannten Abfallarten, Standort/Anschrift, Name des Betreibers der Anlage, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a, nebst Beifügung der Bereitschaftserklärungen des jeweiligen Anlagenbetreibers zur Annahme und Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Schadstoffe für den gesamten Leistungszeitraum (sofern die Entsorgungsanlage nicht vom Bieter betrieben wird). Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende bzw. beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Entsorgungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
* Angaben zur technischen Ausrüstung des Bieters (v.a. Beschreibung von Betriebsstätten und -standorten, die für die Leistungserbringung relevant sind bzw. an denen die Sammel- und Transportfahrzeuge stationiert sind);
* Angaben zur Geeignetheit Wiegereinrichtung(en);
* Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
* Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
* Beschreibung der vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse (insbes. Unfällen im Zusammenhang mit den gefährlichen Abfällen) im Zuge der Leistungserbringung
2. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen;
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Schadstoff-Fraktionen hervorgehen;
- Angabe der zur Verwertung bzw. Beseitigung angenommenen Schadstoff-Mengen der letzten 3 Jahre;
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
- Nachweis der schriftlichen Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG, sofern der konkrete Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung bereits benannt wurde
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Formular in den Vergabeunterlagen enthalten)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
- Für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular in den Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
- Für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular in den Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
- Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
* Angebotsschreiben (ausgefüllt) samt Bieteranfragen mit Anlagen,
* Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
* Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts
* Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen).
- Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter
unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDRQY4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2022/S 075-202324 (2022-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDR2ZB
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDR2ZB
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brandenburg - Uckermark
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-25 📅
Name: REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪 Unna🏙️
Internetadresse: https://www.remondis-industrie-service.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDR2ZB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.