Für das Angebot sind die Unterlagen gemäß Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 12 zu verwenden. Der Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie bei Verwendung Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) jedes andere Unternehmen
hat hinsichtlich der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit bzw. des Vorliegens von Ausschlussgründen mittels Eigenerklärung (s. "Formblatt-Eigenerklärung-zur-Leistungsfähigkeit-und-Zuverlässigkeit") anzugeben
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, der auf Verlangen vorgelegt werden kann,
- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98 c de sAufenthaltsgesetzes, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Teile dieses Formblatts, die durch eine EEE inhaltlich abgedeckt werden, können durch die Abgabe der entsprechend ausgefüllten EEE des Unternehmens ersetzt werden. Die übrigen verlangten Informationen sind in dem Formblatt einzutragen und dem Angebot beizufügen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (s. "Beschreibung-der-Durchführung-des-
Vergabeverfahrens", Ziffer 8) gemäß Formblatt 234 der Vergabeunterlagen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss
er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen unter Verwendung des von ihm ausgefüllten Formblattes (s. "235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) benennen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und ob die Unternehmen, deren Kapazität er im Rahmen einer Eignungsleihe für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, diese Eignungskriterien
erfüllen. Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind unter Verwendung des Formblattes (s. "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) von diesen vorzulegen. Der Bieter /jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat die jeweils zutreffende LTTG - Erklärung_1 bzw. LTTG -Erklärung_3 nach dem rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz abzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens acht Kalendertage (bis 10:00 Uhr) vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Auskünfte werden nur auf solche Hinweise und Fragen erteilt, die fristgerecht unter der E-Mail-Adresse (s. I.1)) oder direkt im Kommunikationsbereich auf der Internetseite der Vergabeplattform des Auftraggebers (s. I.3)) (bei freiwillig registriertem Zugang möglich) eingegangen sind.
Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen nur unter
www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).