Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall

Stadt Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von:
Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des
ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-25 Auftragsbekanntmachung
2022-05-02 Ergänzende Angaben
2022-05-06 Ergänzende Angaben
2022-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 213, Gd - 23/2022-ESN
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von: Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 67433
Postort: Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt.eu/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@neustadt.eu 📧
Telefon: +49 6321-855-1297 📞
Fax: +49 6321-855-1219 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1805f3618f5-298590cc2cfdff1e 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-29 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 084-225749
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von:
Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des
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ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.
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Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN) vergibt im Namen der Stadt Neustadt ander Weinstraße den Auftrag über die Sammlung, Beförderung und Verwertung der im Rahmen der öffentlichen Abfallabfuhr anfallenden PPK-Abfälle innerhalb der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten.
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Gegenstand des Auftrags ist
- die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonage-Abfällen (PPK-Abfällen) in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern (MGB) und 60 l Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der
Weinstraße,
- die Gestellung von Selbstpresscontainern mit je 20 m3 Nennvolumen auf dem Wertstoffhof des ESN für dort abgegebene PPK-Abfälle,
- die Beförderung und Verwertung der in die auf dem Wertstoffhof des ESN beizustellenden Selbstpresscontainer abgegebenen PPK-Abfälle,
- die Sackgestellung für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfällen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße,
- das Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen,
- sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer Umladestation, Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an die Umladestation mit dortigem Zwischenlagern der PPK-Abfälle sowie Beladung der Fahrzeuge eines Dritten zur Übernahme der PPK-Abfälle zur Verwertung, für den Fall, dass eine dementsprechende Vereinbarung des ESN mit Systembetreibern nach § 6 Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung des hier ausgeschriebenen Entsorgungssystems geschlossen wird.
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Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Vergabekonzept wird durch einige grundlegende Prinzipien geprägt:
- PPK-Abfallmenge gesamt: ca. 4.550 t/Jahr, davon ca. 4.397 t/Jahr aus PPK-Abfällen aus der sackgestützten Sammlung sowie der Sammlung aus der Entleerung der 120 l-, 240 l- und 1100 l-MGB (Haushaltssammlung) inklusive DSD-Anteil, sowie 153 t/Jahr (davon 75 t/Jahr gebrauchte Verpackungen aus Papier und Pappe) aus den auf dem Wertstoffhof des ESN, Nachtweide 7 b, 67433 Neustadt a. d. W., abgegebenen PPK-Abfälle, die dort in Containern erfasst werden.
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- Es kommen derzeit 1.021 Stück 120 l-MGB, 4.102 Stück 240 l-MGB und 286 Stück 1.100 l-MGB des ESN zum Einsatz (derzeitiger Zuwachs ca.6 % / Jahr).
- Die Leerungsfrequenz für die MGB sowie die Sammelfrequenz für die gefüllten Papierabfallsäcke ist zweiwöchentlich.
- Jährlich werden ca. 1,2 Mio. Stück transparente Papierabfallsäcke aus Kunststoff mit
einemFassungsvermögen von 60 l benötigt.
Die detailliertere Beschreibung des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den zugehörigen Anlagen sowie den Vergabeunterlagen (s. Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 11).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmalig um ein Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2028 ausgeübt werden. Auf diese Vertragsverlängerung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt an der Weinstraße

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds darüber, ob er im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, eingetragen ist und - sofern Eintragungspflicht besteht - Nachweis durch gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 01.10.2021.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten
Deckungssummen /Schadensfall, die jeweils mind. 1 x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind; für den Fall dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch
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gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021 einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen /
Schadensfall, die jeweils mind.1. x/Jahr in Anspruch genommen werden können, bzw. Bestätigung (gescanntes Dokument, mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird.
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Mindeststandards:
Nur falls die jeweilige Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen
- für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,
- für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall und
- für Umweltschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,
die jeweils mind. 1x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind, abgegeben wurde, bzw. für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind, der diesbezügliche
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Nachweis (gescanntes Dokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) erbracht ist, bzw. die Bestätigung (gescanntesDokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird, erbracht ist, ist die Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit belegt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Eignungsleihe bezgl. dieses Eignungskriteriums in Anspruch genommen wird), dass von ihm in den Jahren 2019, 2020 und 2021 wesentliche Leistungen gemäß der zu vergebenden Dienstleistung
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ausgeführt wurden, die in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Referenzliste" aufgeführt sind, beinhaltend die Angabe
1. der erbrachten Leistung,
2. der Menge des gesammelten und beförderten Abfalls in t / Jahr,
3. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Behältern in Stück / Tag,
4. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Säcken in Stück / Tag,
4. der Beförderung und Verwertung von PPK in t / Tag,
5. des Werts der erbrachten Leistung (in EURO exkl. Umsatzsteuer),
6. des Zeitraums der Leistungserbringung
und der Auftraggeber (Auftraggebername, Ansprechpartner, Adresse, Telefon-Nr.), angegeben in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Auftraggeberangaben-Referenzliste".
2. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird) über das Vorliegen der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2 KrWG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
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Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG] vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I
S. 3436) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 27770), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1145)) - oder des gleichwertigen Nachweises des Landes, in dem er ansässig ist - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung elektronisch abrufbar sind, bzw. für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch gescanntes Dokument.
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Mindeststandards:
1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen, angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und
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eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten
und
2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2
KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)
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jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier,Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen,
angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten
und
2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2
KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)
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jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltung
Internetadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1805f3618f5-298590cc2cfdff1e 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für das Angebot sind die Unterlagen gemäß Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 12 zu verwenden. Der Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie bei Verwendung Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) jedes andere Unternehmen
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hat hinsichtlich der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit bzw. des Vorliegens von Ausschlussgründen mittels Eigenerklärung (s. "Formblatt-Eigenerklärung-zur-Leistungsfähigkeit-und-Zuverlässigkeit") anzugeben
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, der auf Verlangen vorgelegt werden kann,
- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98 c de sAufenthaltsgesetzes, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen,
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- dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Teile dieses Formblatts, die durch eine EEE inhaltlich abgedeckt werden, können durch die Abgabe der entsprechend ausgefüllten EEE des Unternehmens ersetzt werden. Die übrigen verlangten Informationen sind in dem Formblatt einzutragen und dem Angebot beizufügen.
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Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (s. "Beschreibung-der-Durchführung-des-
Vergabeverfahrens", Ziffer 8) gemäß Formblatt 234 der Vergabeunterlagen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss
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er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen unter Verwendung des von ihm ausgefüllten Formblattes (s. "235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) benennen.
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Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und ob die Unternehmen, deren Kapazität er im Rahmen einer Eignungsleihe für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, diese Eignungskriterien
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erfüllen. Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind unter Verwendung des Formblattes (s. "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) von diesen vorzulegen. Der Bieter /jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat die jeweils zutreffende LTTG - Erklärung_1 bzw. LTTG -Erklärung_3 nach dem rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz abzugeben.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens acht Kalendertage (bis 10:00 Uhr) vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Auskünfte werden nur auf solche Hinweise und Fragen erteilt, die fristgerecht unter der E-Mail-Adresse (s. I.1)) oder direkt im Kommunikationsbereich auf der Internetseite der Vergabeplattform des Auftraggebers (s. I.3)) (bei freiwillig registriertem Zugang möglich) eingegangen sind.
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Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
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Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Vergabestelle
Postanschrift: Amalienstraße 13
Postort: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67434
Quelle: OJS 2022/S 084-225749 (2022-04-25)
Ergänzende Angaben (2022-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-244673
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 084-225749
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2022/S 089-244673 (2022-05-02)
Ergänzende Angaben (2022-05-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 091-251390
ABl. S-Ausgabe: 91
Quelle: OJS 2022/S 091-251390 (2022-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 146-418647
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN) vergibt im Namen der Stadt Neustadt ander Weinstraße den Auftrag über die Sammlung, Beförderung und Verwertung der im Rahmen der öffentlichen Abfallabfuhr anfallenden PPK-Abfälle innerhalb der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten. Gegenstand des Auftrags ist - die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonage-Abfällen (PPK-Abfällen) in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern (MGB) und 60 l Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, - die Gestellung von Selbstpresscontainern mit je 20 m3 Nennvolumen auf dem Wertstoffhof des ESN für dort abgegebene PPK-Abfälle, - die Beförderung und Verwertung der in die auf dem Wertstoffhof des ESN beizustellenden Selbstpresscontainer abgegebenen PPK-Abfälle, - die Sackgestellung für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfällen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße, - das Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen, - sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer Umladestation, Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an die Umladestation mit dortigem Zwischenlagern der PPK-Abfälle sowie Beladung der Fahrzeuge eines Dritten zur Übernahme der PPK-Abfälle zur Verwertung, für den Fall, dass eine dementsprechende Vereinbarung des ESN mit Systembetreibern nach § 6 Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung des hier ausgeschriebenen Entsorgungssystems geschlossen wird. Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Vergabekonzept wird durch einige grundlegende Prinzipien geprägt: - PPK-Abfallmenge gesamt: ca. 4.550 t/Jahr, davon ca. 4.397 t/Jahr aus PPK-Abfällen aus der sackgestützten Sammlung sowie der Sammlung aus der Entleerung der 120 l-, 240 l- und 1100 l-MGB (Haushaltssammlung) inklusive DSD-Anteil, sowie 153 t/Jahr (davon 75 t/Jahr gebrauchte Verpackungen aus Papier und Pappe) aus den auf dem Wertstoffhof des ESN, Nachtweide 7 b, 67433 Neustadt a. d. W., abgegebenen PPK-Abfälle, die dort in Containern erfasst werden. - Es kommen derzeit 1.021 Stück 120 l-MGB, 4.102 Stück 240 l-MGB und 286 Stück 1.100 l-MGB des ESN zum Einsatz (derzeitiger Zuwachs ca.6 % / Jahr). - Die Leerungsfrequenz für die MGB sowie die Sammelfrequenz für die gefüllten Papierabfallsäcke ist zweiwöchentlich. - Jährlich werden ca. 1,2 Mio. Stück transparente Papierabfallsäcke aus Kunststoff mit einemFassungsvermögen von 60 l benötigt. Die detailliertere Beschreibung des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den zugehörigen Anlagen sowie den Vergabeunterlagen (s. Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 11).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-25 📅
Name: Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
Postanschrift: An der Heide 10
Postort: Mehlingen
Postleitzahl: 67678
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6303804160 📞
E-Mail: pmarohn@jakob-becker.de 📧
Land: Donnersbergkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2022/S 146-418647 (2022-07-27)