Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einem EU-weit offenen Verfahren. Basis der Ausschreibung ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) und allen sonstigen gesetzlichen Vorgaben.
Die Gemeinde ASCHHEIM liegt im Landkreis München und ist als entsorgungspflichtige Körperschaft gem. § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V.m. Art. 3, 4 (1), 5 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) und § 1 der Übertragungs-verordnung des Landkreises München (ÜVO) für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle für die Einsammlung, den Transport und die Entladung in eine vom Landkreis München vorgegebene Entsorgungsanlage zuständig (siehe nachfolgendes Schaubild).
Die Gemeinde ASCHHEIM als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat gem. § 20 „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Beseitigung von Abfällen“ (KrWG) i.V.m. Art. 3 BayAbfG und § 1 der ÜVO des Landkreises München die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 KrWG zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 bis 16 KrWG zu beseitigen. Gem. § 22 KrWG kann die Gemeinde Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen.
Zur Regelung der Abfallentsorgung hat die Gemeinde eine „Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde ASCHHEIM“ (Abfallwirtschaftssatzung - AbfWS) und eine „Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde ASCHHEIM “ erlassen und unter
www.aschheim.de veröffentlicht.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden von der Gemeinde ASCHHEIM zum 01.07.2023 neu vergeben, da der bisherige Vertrag zum 30.06.2023 endet. Die Gemeinde ASCHHEIM schreibt hiermit die zu erbringenden Leistungen in zwei Losen aus:
- LOS 1: Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall mit Behältergestellung und Sperrmüllsammelaktion und
- LOS 2: Bereitstellung und Transport von Containern am gemeindlichen Wertstoffhof und Bauhof mit Wertstoff Sammlung mit Transport zu den Entsorgungs- und Verwertungseinrichtungen
wobei im Rahmen der Ausschreibung auf ein und / oder zwei Lose geboten werden kann. Die Leistungen werden in zwei Losen mit rechtlich eigenständigen Verträgen vergeben.
Die Gemeinde ASCHHEIM bietet jeder bietenden Partei eine Infoveranstaltung mit dem Schwerpunkt zur Kenntnisnahme aller logistischen Gegebenheiten im Gebiet der Gemeinde ASCHHEIM an.
Das Zuschlagskriterium besteht aus mehreren Wertungsfaktoren:
Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes:
- Preis (max.) 100 Punkte
- Innerhalb 50 km Radius Rathaus zur Betriebsstätte 10 Punkte
- Innerhalb 50 km Radius Betriebsstätte zur Entladestelle 10 Punkte
- Reklamations-/ Beschwerde Management 10 Punkte
- Qualifikation Leitung / Sammelteam 5 Punkte
- Sozialaspekt Bezahlung Logistik Team nach Tarifvertrag 5 Punkte
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb 10 Punkte
Summe der Punkte: 150
Die bietende Partei muss per Nachweis alle angesprochenen Themen (siehe insbesondere Anlage 5 "Matrix") im Rahmen der Vergabematrix schriftlich belegen und in einem Konzept transparent darstellen, wie das Unternehmen die geforderten Themen bei seinen auszuführenden Arbeiten personell, organisatorisch und sachlich sicherstellt.
Hier:
LOS 1: Rest- und Bioabfall mit Sperrmüllsammelaktionen:
- Die Sammlung, der Transport von Rest- und Bioabfall zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung, incl. Behältergestellung und der Bedienung von Sammel-plätzen für Abfallbehälter
- Gestellung und Vermietung von Restmüll und Bioabfalltonnen laut Tonnenverzeichnis der Gemeinde
- Sperrmüllsammelaktionen (gegenwärtig 2 x jährlich mit Sammlung am Straßenrand und Transport)