Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben:
Für LOS 1
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld "Beschreibung" mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen, behältergestützten Sammlung von Rest-, Bioabfall und PPK müssen in Bezug auf die abzufahrende Behälteranzahl ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen Sammlung lose bereitgestellter Abfälle müssen in Bezug auf die abzufahrende Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechenden Tonnagen oder Behälterzahl zu ermitteln.
-Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung oder innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2017-2021) ein Behälteridentifikationssystem zum einsatz kommt/kam.
-die im Rahmen der Verträge zu liefernden und zu gestellenden Abfallsammelbehälter haben die technischen Anforderungen zu erfüllen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Insteitut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunstoff gestellt werden.
Für LOS 2
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld "Beschreibung" mit anzugeben:
-die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Für alle Lose:
-Sofern der Bieter noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich/ sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Es ist dies ausführlich zu schildern, da mit diesen Angaben die Fachkunde nachgewiesen werden muss.
Es können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. eingereicht werden. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Refernzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
-EEE
-Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
- Angaben zu Beschäftigten, zur Ausstattung und Leistungserbringung
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
-Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
-Der Nachweis, dass die angebotenen Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV)