Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung oder Präqualifizierung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Liste der Referenzprojekte (jeweils mind. 2 Stück) mit vergleichbaren Leistungen für die Abholung, Sammlung von Abfällen aus dem Bringsystem sowie für die Verwertung / Beseitigung von Bauschutt mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner in den letzten 3 Jahren
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter(bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 47 Abs. 5 VgV). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 47 Abs. 2 VgV.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
• Beschreibung der vorhandenen bzw. anzuschaffenden Container für Bauschutt und der Fahrzeuge für die Abholung und Transport.
• Los 1:
• Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungsanlage für Flachglas mit Genehmigungsnachweis(en).
• Los 2:
• Nachweis, dass der erfasste Bauschutt des Landkreises Berchtesgadener Land als Recycling-Baustoff (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) zu geprüftem, güteüberwachtem und zertifiziertem Recyclingbaustoff aufbereitet wird, durch Zertifikat oder gleichwertige Nachweise