Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Fürstenau.
Das Feuerwehrhaus Fürstenau befindet sich in der Stadt Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Gebäude ist in Großteilen eingeschossig. In einem Teilbereich befindet sich ein aufgesetztes Staffelgeschoss mit einer Wohnnutzung. Die Technikräume des Gebäudes befinden sich in einem Teilkeller. Das Gebäude wurde 1973 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch in Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig.
Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Sicherheitsstandards zu erfüllen, so ist u.a. die Rutschhemmung des bestehenden Hallenbodens zu prüfen. Bei der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes wurden einige Mängel erkannt. Ein Auszug aus dem Feuerwehrbedarfsplan wird bei Auftragserteilung übergeben.
Die Zentralheizung im Gebäude ist von 2004. Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Gas verwendet. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.
Das Grundstück, auf dem sich das Feuerwehrhaus befindet, ist 2.771 m2 groß. Es befindet sich im Bereich des B-Planes Nr. 20 "Koppelstrasse Ost". Der Bebauungsplan ist beigefügt. Die angrenzenden Flurstücke, u.a. auch das Flurstück 191/34, befinden sich nicht im Besitz der Samtgemeinde Fürstenau.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem
? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021,
? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 sowie
? Brandschutz- und SiGeKo-Leistungen.
Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten sind miteinzukalkulieren.
Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die Vorgaben der gesetzlichen
Unfallversicherung, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ständig gewährleistet sein muss.
Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort.
In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.