Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Sanierung des von ihr betriebenen Freibades in Fürstenau.
Das Freibad besteht aus drei separaten Becken, einem Schwimmerbecken (460 qm Wasserfläche), einem Nichtschwimmerbecken (280 qm Wasserfläche) und einem Kleinkinderbecken. Die Beckenbauwerke aus Beton sind abgängig und die Wasseraufbereitung / das Durchströmungssystem entspricht nicht den aktuellen Vorschriften. Im Bereich der Badewassertechnik wurden 2010 Teilbereiche erneuert. Die bestehende Technik ist auf die Komptabilität mit einem Durchströmungssystem zu überprüfen.
Die Gebäude befinden sich teilweise noch im Ursprungszustand aus den 1950er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Das Technikgebäude weist Risse auf und muss auf Standsicherheit überprüft werden.
Bei einer Sanierung sind die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Gebäudetechnik soll auf einen aktuellen Stand gebracht werden und die Räumlichkeiten sind insgesamt an heutige Anforderungen anzupassen.
Als Energieträger für die Beheizung der Becken wird aktuell Gas verwendet. Eine Reduzierung des Wärme- und Energiebedarfes ist geplant. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem
? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
? die Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI 2021,
? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 (ohne Badewassertechnik),
? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 und
? SiGeKo-Leistungen.
Die Planungsleistungen für die Badewassertechnik werden in einem separaten Verfahren vergeben.
Für die Baumaßnahme sollen Fördergelder über verschiedene Förderprogramme beantragt werden. Die Fristen und Vorgaben aus den Förderbescheiden sind zwingend einzuhalten. Die Beantragung der Fördermittel läuft in Abstimmung mit dem AN.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen:
Zunächst wird die Stufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Dabei ist das gesamte Freibadgelände inkl. Sozialtrakt zu betrachten und beplanen.
Bei positivem Förderbescheid erfolgt die Weiterbeauftragung des AN für Stufe 2 (LPH 4-9). Bei
negativem Förderbescheid behält sich der AG vor, die Leistungen gar nicht abzurufen bzw. innerhalb
eines Zeitraumes von 5 Jahren die weiteren Stufen zu beauftragen.
Für die 2. Stufe behält der AG sich vor, Bauabschnitte einzurichten und diese jeweils stufenweise zu
beauftragen (siehe Anlage - mögliche Bauabschnitte).
Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG
sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der
Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.