Sanierung Bangert-Bau - Elektrischer Strom, Beleuchtung und Fernmeldetechnik

Deutsches Schifffahrtsmuseum - Leibniz-Institut für Maritime Geschichte

Sanierung Bangert-Bau / Elektrischer Strom, Beleuchtung und Fernmeldetechnik

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: DSM-B-2022-0009
Kurze Beschreibung: Sanierung Bangert-Bau / Elektrischer Strom, Beleuchtung und Fernmeldetechnik
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Schifffahrtsmuseum - Leibniz-Institut für Maritime Geschichte
Postanschrift: Hans-Scharoun-Platz 1
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: https://www.dsm.museum/ 🌏
E-Mail: dsm_vergabe@boergers.com 📧
Telefon: +49 30889246-0 📞
Fax: +49 30889246-88 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182fe0b2f71-193db7d8a66e72 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-486165
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Liegen Angebote mit gleichem Preis vor, gelten die ergänzenden Wertungskriterien gem. Formblatt 228 HB.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 432 773 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Schifffahrtsmuseum ist aus drei Bauabschnitten gebildet worden: dem Koggehaus, dem Scharoun-Bau und dem Bangert-Bau. Der Scharoun-Bau und der Bangert-Bau sind insgesamt zu sanieren. Ziel dieses hier ausgeschriebenen Projektes ist die grundlegende Sanierung des vollständigen Gebäudebestands des Bangert-Baus.
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Der Bangert-Bau wurde Ende der 1990er Jahre errichtet. Er bildet mit seiner geraden, klaren Formensprache den Gegenpol zu dem unter Denkmalschutz stehenden Scharoun-Bau und ist im Bereich des Ensembleschutzes einzuordnen.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Erneuerung der gesamten Elektroinstallation inkl. EDV, Sicherheitstechnik und Blitzschutz im Bangert-Bau des Deutschen Schifffahrtsmuseums Bremerhaven. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis.
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Zusätzliche Informationen:
Liegen Angebote mit gleichem Preis vor, gelten die ergänzenden Wertungskriterien gem. Formblatt 228 HB.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hans-Scharoun-Platz 1, Bremerhaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen und Erklärungen sind dem Angebot (Formblatt 213) beizufügen:
1. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung. Alternativ können die Bieter gem. § 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen. Deutschsprachige EEE-Services finden Sie über https://eee.evergabe-online.de/.
2. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter Ziffer 1) genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bieter" die Rede, ist immer auch die Bietergemeinschaft gemeint.
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3. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags an andere Unternehmer zu vergeben (Unterauftragnehmer), müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 233 (Verzeichnis der Nachunternehmer) angegeben werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter diese Unternehmen bereits mit dem Angebot zu benennen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Nachunternehmer gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer nach den hier definierten Eignungskriterien geeignet ist. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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4. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie - anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 - bereits mit dem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) benennt und auf gesonderte Anforderung das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dieses/r Unternehmen/s vorlegt. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter Erklärungen der von ihm benannten Unternehmen, deren Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, gem. Ziffer 1) vorzulegen und nachzuweisen, dass das Unternehmen i. S. der hier definierten Eignungskriterien geeignet ist.
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5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 6aEU ff. VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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6. Die Anforderung der im Formular 124 angegebenen Nachweise bleibt vorbehalten. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
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7. Neben den unter Ziffer 1) bis 6) genannten Erklärungen und Unterlagen haben die Bieter die im Formblatt 211 (Aufforderung zur Angebotsabgabe) genannten weiteren Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Die Anforderung der dort genannten Unterlagen bleibt vorbehalten.
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8. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU), die Teilnahmebedingungen gemäß Formblatt 212 HB (Ergänzende Teilnahmebedingungen HB) sowie die Bestimmungen des § 6b EU VOB/A.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) sind die dort geforderten Angaben zu machen, insbesondere zu:
Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6aEU Nr. 2 lit. c) VOB/A)
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2. Vorlage eines aktuellen Nachweises zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils 3.000.000,00 €/Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
2. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
3. Eigenerklärung mit Angaben zum vorgesehenen Fachbauleiter Elektro und dessen Vertreter, insbesondere im Hinblick auf
a. die berufliche Qualifikation: Abgeschlossene Fachausbildung zum Elektroinstallateur für Energie und Gebäudetechnik
b. berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre
4. Nachweis der Zertifizierung als "Verantwortliche Personen gemäß DIN 14675 Brandmeldeanlagen"
Mindeststandards:
1. Erbringung vergleichbarer Leistungen innerhalb eines Mindestzeitraums von 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Nachweis der Zertifizierung als "Verantwortliche Personen gemäß DIN 14675 Brandmeldeanlagen"
3. Der Fachbauleiter und sein Vertreter müssen jeweils über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung als Elektroinstallateure für Energie und Gebäudetechnik verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: BÖRGERS Rechtsanwälte PartmbB, Kurfürstendamm 196, 10707 Berlin
Dokumente URL: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182fe0b2f71-193db7d8a66e72 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Leistungsverzeichnis im PDF-Format ist zwingend mit den Preisangaben und notwendigen Bietertextergänzungen mit dem Angebot einzureichen; die Einreichung des ausgefüllten den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnisses im GEAB-Dateiformat steht den Bietern frei.
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Für den Fall fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind, behält sich der Auftraggeber das Recht zur Nachforderung bzw. Vervollständigung vor. Es gilt § 16aEU VOB/A.
Kommt der Bieter der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung seiner Unterlagen/Erklärungen nicht binnen der gesetzten Frist nach, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation, insbesondere Bieteranfragen sowie deren Beantwortung, soll ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen; es wird daher empfohlen, sich bei Abruf der Vergabeunterlagen zu registrieren, um stets zeitnah mögliche ergänzende Informationen zu erhalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen - Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421361-59796 📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Fax: +49 421496-32311 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Maßgeblich ist die Regelung in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 172-486165 (2022-09-02)